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Export · Vereinigtes Königreich

Export nach England: Was ist zu beachten? Zoll und Ablauf Schritt für Schritt (2026)

Beim Export nach England ist seit dem Brexit jede gewerbliche Lieferung aus Deutschland oder Österreich (ebenso nach Schottland oder Wales) ein Vorgang mit zwei Zollseiten: Die Ware muss in der EU zur Ausfuhr angemeldet und in Großbritannien zur Einfuhr abgefertigt werden. Dieser Leitfaden zeigt den gesamten Weg Ihrer Ware auf den britischen Markt, von der EORI-Nummer über Incoterms, Zolltarifnummer und Ursprung bis zur britischen Einfuhr-Mehrwertsteuer (import VAT, im Folgenden Einfuhr-VAT), und verweist für jedes Thema auf unsere ausführlichen Beiträge.

Redaktion: easyclearance.pl. Deutsche Fassung der englischen Ausgangsseite (Originalfassung veröffentlicht am 18. Februar 2026, aktualisiert am 4. März 2026), für Unternehmen aus Deutschland und Österreich erweitert. Die Aussagen zu GOV.UK, zoll.de und zum Umsatzsteuergesetz wurden am 18. Oktober 2026 mit den offiziellen Seiten abgeglichen.

Kurz gesagt

Für den Export nach England brauchen Sie eine klare Rollenverteilung: Wer meldet in der EU aus, wer führt in Großbritannien ein und wer zahlt Zoll und Einfuhr-VAT? Die Ausfuhranmeldung geben Sie selbst oder ein Zolldienstleister in Deutschland bzw. Österreich ab. Für die britische Einfuhranmeldung im Customs Declaration Service (CDS) braucht der Einführer eine EORI-Nummer mit dem Präfix GB; die meisten Unternehmen beauftragen dafür eine Zollagentur.

Was ist beim Export nach England seit dem Brexit zu beachten?

Seit dem 1. Januar 2021 unterliegt der Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich der Zollkontrolle. Das heißt nicht, dass jede Sendung physisch kontrolliert wird, wohl aber, dass für jede gewerbliche Sendung Zollanmeldungen nötig sind. Beim Export nach Großbritannien laufen deshalb zwei Verfahren nacheinander ab:

  • EU-Seite: Ausfuhranmeldung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle, in Deutschland elektronisch über ATLAS-Ausfuhr.
  • Britische Seite: Einfuhranmeldung bei HMRC, Zahlung oder Verbuchung von Zoll und Einfuhr-VAT, beim Lkw-Transport zusätzlich die Goods Movement Reference (GMR).

Verzögerungen entstehen häufig nicht durch fehlende Formulare, sondern durch ungeklärte Zuständigkeiten: Niemand fühlt sich für die britische Einfuhranmeldung verantwortlich, die Zolltarifnummer ist falsch oder die Daten in Rechnung, Packliste und Anmeldung passen nicht zusammen. Die folgenden Schritte helfen, diese Punkte vor der ersten Lieferung zu klären.

Ausfuhr nach Großbritannien Schritt für Schritt: die Checkliste

Gehen Sie diese Punkte vor der ersten Sendung durch. Die Details stehen in den Abschnitten darunter.

  1. EORI-Nummern prüfen: EU-EORI für die Ausfuhr, GB-EORI für denjenigen, der in Großbritannien einführt.
  2. Rollen festlegen: Lieferbedingung (z. B. DAP oder DDP) vereinbaren und klären, wer Einführer (Importer of Record) ist und Zoll und Einfuhr-VAT trägt.
  3. Zolltarifnummer bestimmen und den britischen Zollsatz im UK Global Tariff prüfen.
  4. Ursprung prüfen: Erfüllt die Ware die Ursprungsregeln des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA), und wie wird der Ursprung nachgewiesen?
  5. Britische Zollanmeldung organisieren: Zollagentur beauftragen und die Form der Vertretung festlegen.
  6. Transport planen: Beim Lkw über GVMS-Häfen wird eine GMR benötigt.
  7. Einfuhr-VAT klären: Postponed VAT Accounting oder Zahlung bei der Einfuhr, C79-Bescheinigungen.
  8. Produktvorschriften prüfen: Lizenzen, Zeugnisse, Kennzeichnung und Etikettierung nach britischen Regeln.
  9. Ausfuhranmeldung in Deutschland bzw. Österreich abgeben lassen und die Nachweise für die steuerfreie Ausfuhrlieferung sichern.

Eine druckbare Dokumentenliste für jede Sendung finden Sie in der Checkliste Ausfuhr Großbritannien: Dokumente und in der Checkliste zum Ausdrucken.

Schritt 1: Brauche ich eine EORI-Nummer für Lieferungen nach Großbritannien?

Ja, in aller Regel sogar zwei. Ihre in Deutschland oder Österreich erteilte EU-EORI-Nummer benötigen Sie für die Ausfuhranmeldung in der EU. Für die Einfuhr in Großbritannien verlangt GOV.UK eine EORI-Nummer, die mit GB beginnt. Eine Nummer mit einem anderen Präfix reicht dort nicht aus.

Wer die GB-EORI braucht, hängt davon ab, wer in Großbritannien als Einführer auftritt. Ist Ihr britischer Kunde der Einführer (typisch bei DAP), muss er eine GB-EORI haben. Übernehmen Sie als Verkäufer die Einfuhr (typisch bei DDP), brauchen Sie selbst eine. Nordirland ist ein Sonderfall mit eigenen Regeln und wird in diesem Leitfaden nicht behandelt.

Mehr dazu: EORI-Nummer Pflicht: Wann brauchen Sie eine für Großbritannien? und EORI-Nummer für den Handel mit UK: beantragen und prüfen.

Schritt 2: Wer zahlt die Einfuhrabgaben in England, Verkäufer oder Käufer?

Das entscheidet die vereinbarte Lieferbedingung. Die Incoterms regeln, wer welche Kosten und Risiken trägt, und damit auch, wer in Großbritannien als Einführer auftritt:

  • DAP (Delivered at Place): Sie liefern bis zum vereinbarten Ort in Großbritannien. Die Einfuhrabfertigung, der Zoll und die Einfuhr-VAT liegen beim Käufer. Er braucht eine GB-EORI und meist eine eigene Zollagentur.
  • DDP (Delivered Duty Paid): Sie liefern verzollt. Damit übernehmen Sie als Verkäufer die Einfuhr in Großbritannien, brauchen eine GB-EORI und tragen Zoll und Einfuhr-VAT. Wer die Einfuhr-VAT über die britische VAT-Erklärung abrechnen oder zurückholen will, muss im Vereinigten Königreich für die VAT registriert sein (siehe Schritt 7).
  • EXW (Ex Works): Hier organisiert der Käufer auch die Ausfuhr. Für Lieferungen nach Großbritannien ist das in der Praxis oft eine Falle: Es bleibt unklar, wer die Ausfuhranmeldung in der EU abgibt und wie Sie als Verkäufer die Nachweise für die steuerfreie Ausfuhr erhalten. Klären Sie diesen Punkt vor Vertragsabschluss.

Wichtig für Unternehmen ohne Niederlassung im Vereinigten Königreich: Laut GOV.UK muss eine Person ohne britische Niederlassung für die Zollabwicklung einen Zollvertreter (customs representative) bestellen. Mehr dazu: DDP, DAP, EXW: Unterschied und wer im UK-Handel Zoll zahlt, Incoterms im UK-Handel und Importer of Record in Großbritannien.

Schritt 3: Zolltarifnummer und UK Global Tariff

Die Zolltarifnummer (commodity code) gehört in die britische Einfuhranmeldung. Laut GOV.UK bestimmt sie den Zollsatz und ob für die Ware eine Einfuhrlizenz nötig ist. Außerdem ist der Zollwert der Ware anzugeben, denn auf seiner Grundlage werden Zoll und Einfuhr-VAT berechnet.

Die britischen Sätze stehen im UK Global Tariff und lassen sich im Online-Tool Trade Tariff auf GOV.UK abfragen. Eine falsche Einreihung kann Verzögerungen verursachen und zu einem falschen Zollsatz, übersehenen Beschränkungen oder Nachforderungen führen. Prüfen Sie deshalb die Warennummer aus Ihrer EU-Ausfuhranmeldung gegen den britischen Tarif, statt sie ungeprüft zu übernehmen.

Mehr dazu: Zolltarifnummer Großbritannien finden, UK Global Tariff: Zollsätze prüfen und Warennummer, HS-Code und KN richtig einreihen.

Schritt 4: Ursprung und Zollpräferenz nach dem TCA

Laut GOV.UK kann der Einführer weniger oder gar keinen Zoll zahlen, wenn das Vereinigte Königreich mit dem Ursprungsland ein Handelsabkommen hat. Für Waren aus der EU ist das das Handels- und Kooperationsabkommen EU–UK (TCA). Entscheidend ist dabei nicht, dass die Ware aus Deutschland versandt wird, sondern dass sie die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllt. Eine in der EU nur umgepackte oder weiterverkaufte Ware aus einem Drittland hat nicht automatisch EU-Ursprung.

Um den Präferenzzollsatz zu nutzen, wird der Ursprung in der Regel mit einer Ursprungserklärung (statement on origin) auf der Handelsrechnung belegt, die der Ausführer abgibt. Ob der Ausführer dafür im REX-System registriert sein muss, hängt unter anderem vom Wert der Sendung ab; Einzelheiten stehen in unserem REX-Beitrag. Fehlt der Nachweis oder ist der Wortlaut falsch, zahlt der Einführer in Großbritannien den regulären Zollsatz.

Mehr dazu: Zollpräferenzen im EU-UK-Abkommen: Ursprung richtig belegen und Ursprungserklärung REX: Wortlaut und Pflicht für den UK-Export.

Schritt 5: Zollanmeldung in Großbritannien über eine Zollagentur (CDS)

Die britische Einfuhranmeldung wird im Customs Declaration Service (CDS) von HMRC abgegeben. GOV.UK beschreibt zwei Wege: Sie geben die Anmeldung selbst ab oder beauftragen jemanden, der die Zollabwicklung übernimmt. Laut GOV.UK nutzen die meisten einführenden Unternehmen einen Transporteur oder eine Zollagentur.

Wenn Sie eine Agentur beauftragen, legen Sie schriftlich fest, in welcher Form sie für Sie handelt (direkte oder indirekte Vertretung) und wessen EORI- und VAT-Daten in die Anmeldung gehören. Die Zollagentur reicht die Anmeldung ein; die daraus entstehende Referenz (MRN) wird für den Transport benötigt, etwa für die GMR.

Mehr dazu: CDS: Zollanmeldung in Großbritannien, Zollabfertigung Großbritannien online: Ablauf, Verfahrenscode (CPC) im UK-CDS und MRN im UK-Zollverfahren.

Schritt 6: GMR und GVMS beim Lkw-Transport

Fährt die Ware per Lkw über einen Grenzübergang, der den Goods Vehicle Movement Service (GVMS) nutzt, wird eine Goods Movement Reference (GMR) benötigt. GOV.UK nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Dover, Eurotunnel und Holyhead. Die GMR wird nach der Registrierung für GVMS erstellt und muss alle Waren im Fahrzeug, Anhänger oder Container abdecken.

Für Bewegungen aus der EU nach Großbritannien gehören laut GOV.UK unter anderem das Kennzeichen des Fahrzeugs (bzw. die Anhänger- oder Containernummer bei unbegleiteten Transporten) und die MRN der britischen Einfuhranmeldung aus CDS in die GMR. Die GMR wird am Abgangshafen vorgelegt. Bei Beförderung im Versandverfahren (Transit) tritt an die Stelle der Einfuhr-MRN die MRN aus dem NCTS.

Mehr dazu: GMR-Nummer: Was ist GVMS?, GMR-Nummer erstellen: Anleitung, Zoll Dover–Calais und T1-Versandverfahren Großbritannien.

Schritt 7: Einfuhr-VAT, Postponed VAT Accounting und C79

Neben dem Zoll fällt bei der Einfuhr nach Großbritannien die britische Einfuhrumsatzsteuer (import VAT) an. Wer sie trägt, folgt aus Schritt 2. Für die Abwicklung gibt es zwei Wege:

  • Postponed VAT Accounting (PVA): Die Einfuhr-VAT wird nicht bei der Einfuhr gezahlt, sondern in der britischen VAT-Erklärung verbucht. Voraussetzung laut GOV.UK: Das Unternehmen ist im Vereinigten Königreich für die VAT registriert, und die Waren sind für das Unternehmen bestimmt. Die Einfuhren erscheinen in der monatlichen Postponed Import VAT Statement.
  • Zahlung bei der Einfuhr: Ein VAT-registriertes Unternehmen kann die gezahlte Einfuhr-VAT laut GOV.UK zurückfordern und braucht dafür die Import VAT Certificate (C79).

Beauftragen Sie eine Zollagentur, müssen Sie ihr laut GOV.UK schriftlich mitteilen, dass sie PVA verwenden soll; in der Anmeldung stehen dann Ihre EORI- bzw. VAT-Daten. Rechnungen und Zollunterlagen einschließlich der C79 sind aufzubewahren. Mehr dazu: Postponed VAT Accounting: Einfuhr-VAT in UK abrechnen, UK-VAT-Nummer beantragen und Zoll Großbritannien: Einfuhrumsatzsteuer. Für Verkäufe an Privatkunden in Großbritannien gelten besondere VAT-Regeln, siehe Verkauf nach Großbritannien: Mehrwertsteuer und Wertgrenze.

Schritt 8: Produktvorschriften, Lizenzen und Kennzeichnung

Zollrechtlich korrekt angemeldet heißt noch nicht, dass die Ware in Großbritannien verkauft werden darf. GOV.UK verweist im Einfuhrprozess auf zwei Prüfungen:

  • Lizenzen und Zeugnisse: Für bestimmte Waren gelten besondere Regeln, unter anderem für Tiere, Pflanzen, Lebensmittel, Arzneimittel, kontrollierte Betäubungsmittel, Abfälle, F-Gase, Chemikalien, nukleares Material und Waffen.
  • Kennzeichnung, Etikettierung und Vermarktungsnormen: Für Lebensmittel, Pflanzensaatgut und Industrieerzeugnisse sind die britischen Vorgaben zu prüfen.

Welche Konformitätskennzeichnung (UKCA oder CE) für Ihr Produkt in Großbritannien gilt, regelt GOV.UK produktgruppenbezogen. Prüfen Sie die aktuelle Leitlinie für Ihre Produktgruppe direkt auf GOV.UK, bevor Sie Verpackung und Etiketten drucken. Für Lebensmittel und Pflanzen siehe auch BTOM: Grenzkontrollen in Großbritannien, für Verpackungsholz Holzpaletten nach Großbritannien.

Schritt 9: Wie läuft die Ausfuhranmeldung Schritt für Schritt ab?

Die Ausfuhr aus Deutschland wird elektronisch über das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr des Zolls angemeldet. Laut zoll.de übermitteln Sie die Ausfuhranmeldung an die zuständige Ausfuhrzollstelle. Welche Ausfuhrzollstelle im zweistufigen Ausfuhrverfahren zuständig ist, lässt sich auf zoll.de anhand der Postleitzahl ermitteln. Der typische Ablauf:

  1. Handelsrechnung, Packliste und Warennummer vorbereiten, EU-EORI bereithalten.
  2. Ausfuhranmeldung in ATLAS abgeben, selbst mit eigener Software oder über einen Zolldienstleister in Deutschland.
  3. Die Ware wird zur Ausfuhr überlassen und verlässt die EU über die Ausgangszollstelle.
  4. Den Ausgang aus der EU dokumentieren und die Unterlagen für die Umsatzsteuer aufbewahren.

Wichtig: Die Ausfuhranmeldung in der EU gibt nicht Easy Clearance ab, sondern Sie selbst oder ein Zolldienstleister vor Ort in Deutschland bzw. Österreich. Easy Clearance übernimmt die britische Seite der Sendung.

Umsatzsteuer: Eine Lieferung nach Großbritannien kann in Deutschland als Ausfuhrlieferung steuerfrei sein (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a UStG). Nach § 6 Abs. 1 UStG liegt eine Ausfuhrlieferung unter anderem vor, wenn der Unternehmer den Gegenstand in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat; holt der Abnehmer die Ware selbst ab, muss er zusätzlich ein ausländischer Abnehmer sein. Die Voraussetzungen muss der Unternehmer nachweisen (§ 6 Abs. 4 UStG); wie der Nachweis zu führen ist, regelt eine Rechtsverordnung. Stimmen Sie die erforderlichen Belege mit Ihrer Steuerberatung ab. Für Unternehmen aus Österreich gelten die österreichischen Vorschriften; die hier genannten Normen betreffen Deutschland.

Export nach England: Welche Dokumente brauche ich?

Für eine gewerbliche Sendung brauchen Sie im Kern eine Handelsrechnung mit vollständigen Angaben (Parteien, EORI-Nummern, Incoterms, Warenbeschreibung, Gewichte, Ursprungsland), eine Packliste, das Frachtdokument sowie die Referenzen der Ausfuhr- und der Einfuhranmeldung. Hinzu kommen je nach Ware Ursprungserklärung, Lizenzen oder Zeugnisse. Die vollständigen Listen mit Erläuterungen stehen hier:

Wann lohnt sich eine Zollagentur für den England-Export?

Eine Zollagentur auf britischer Seite lohnt sich vor allem, wenn

  • Sie verzollt (DDP) liefern und damit selbst Einführer in Großbritannien sind,
  • Ihr Unternehmen keine Niederlassung im Vereinigten Königreich hat und deshalb einen Zollvertreter braucht,
  • Ihr britischer Kunde zwar Einführer ist, aber keine eigene Zollagentur hat,
  • Sie regelmäßig per Lkw liefern und Einfuhranmeldung, MRN und GMR zeitlich abstimmen müssen.

So unterstützt Easy Clearance auf britischer Seite

Easy Clearance ist eine im britischen CDS registrierte Zollagentur mit britischer EORI-Nummer und übernimmt ausschließlich die britische Seite Ihrer Sendung:

  • Einfuhranmeldung in Großbritannien im CDS,
  • summarische Eingangsanmeldung (ENS), sofern für Ihre Sendung erforderlich,
  • Abstimmung der Referenzen für die GMR mit Ihrem Spediteur,
  • Fragen zu DDP und zur Rolle des Einführers in Großbritannien.

Die Ausfuhranmeldung in Deutschland oder Österreich gibt ein Zolldienstleister vor Ort ab. Zu unseren Leistungen: Einfuhrabfertigung in Großbritannien, GMR und GVMS, ENS-Anmeldung.

Weiterführende Beiträge zum Export nach Großbritannien

Häufige Fragen zum Export nach England

Was ist beim Export nach England seit dem Brexit zu beachten?

In der Regel braucht jede gewerbliche Lieferung zwei Zollanmeldungen: die Ausfuhranmeldung in der EU und die Einfuhranmeldung in Großbritannien. Klären Sie vorab, wer Einführer ist, welche Zolltarifnummer gilt, ob die Ware Präferenzursprung hat, wie die Einfuhr-VAT abgewickelt wird und welche britischen Produktvorschriften gelten.

Welche Dokumente brauche ich für den Export von Deutschland nach England?

Im Kern Handelsrechnung, Packliste, Frachtdokument sowie die Referenzen der Ausfuhr- und der britischen Einfuhranmeldung, je nach Ware zusätzlich Ursprungserklärung, Lizenzen oder Zeugnisse. Die vollständige Liste steht in unserer Checkliste Ausfuhr Großbritannien.

Brauche ich eine EORI-Nummer für Lieferungen nach Großbritannien?

Ja. Für die Ausfuhranmeldung in der EU brauchen Sie Ihre EU-EORI-Nummer. Wer in Großbritannien einführt, benötigt laut GOV.UK eine EORI-Nummer mit dem Präfix GB. Bei DDP-Lieferungen sind Sie das als Verkäufer selbst.

Wer zahlt die Einfuhrabgaben in England: Verkäufer oder Käufer?

Das hängt von der Lieferbedingung ab. Bei DAP trägt der Käufer als Einführer Zoll und Einfuhr-VAT, bei DDP der Verkäufer. Wer die Einfuhr-VAT über Postponed VAT Accounting abrechnen will, muss im Vereinigten Königreich für die VAT registriert sein.

Wie läuft die Ausfuhranmeldung Schritt für Schritt ab?

In Deutschland wird die Ausfuhranmeldung elektronisch über ATLAS-Ausfuhr an die zuständige Ausfuhrzollstelle übermittelt, durch Sie selbst oder einen Zolldienstleister. Nach der Überlassung verlässt die Ware die EU über die Ausgangszollstelle. Die Nachweise für die steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG sollten Sie sichern.

Wann lohnt sich eine Zollagentur für den England-Export?

Vor allem bei DDP-Lieferungen, wenn Ihr Unternehmen keine Niederlassung im Vereinigten Königreich hat und einen Zollvertreter braucht, wenn Ihr Kunde keine eigene Agentur hat oder wenn regelmäßige Lkw-Sendungen mit MRN und GMR abgestimmt werden müssen.

Offizielle Quellen

Geprüft am 18. Oktober 2026.

Unterstützung bei der britischen Einfuhrabfertigung

Sie planen die erste Lieferung nach England oder stellen auf DDP um? Beschreiben Sie Ware, Route, Lieferbedingung und Ihre Rolle (Verkäufer, Käufer, Spediteur) über die Kontaktseite oder das Formular unten. Unser Team klärt mit Ihnen die britische Seite der Sendung; den passenden Leistungsumfang besprechen Sie direkt mit dem Team.

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Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung und beruhen auf den oben genannten offiziellen Hinweisen von GOV.UK/HMRC, des deutschen Zolls und dem Umsatzsteuergesetz (geprüft am 18. Oktober 2026). Sie sind keine verbindliche Auskunft der Behörden und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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