Umsatzsteuer · Ausfuhr nach Großbritannien
Rechnung nach England ohne Mehrwertsteuer? Ausfuhrlieferung richtig fakturieren
Wer aus Deutschland Waren an einen Kunden in England, Schottland oder Wales liefert, stellt die Rechnung in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Seit dem Brexit ist Großbritannien Drittlandsgebiet, und die Lieferung kann als steuerfreie Ausfuhrlieferung gelten. Das ist aber kein Automatismus: Die Steuerfreiheit hängt davon ab, dass die Ware nachweislich ausgeführt wird und die Rechnung den richtigen Hinweis trägt.
Alle Schritte für den Verkauf nach Großbritannien finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.
Redaktion easyclearance.pl. Eigenständiger deutscher Beitrag auf Grundlage des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) und der Hinweise des Zolls. Stand: 18. Oktober 2026.
Rechnung nach England mit oder ohne Mehrwertsteuer: die kurze Antwort
Für Warenlieferungen nach Großbritannien gilt: Die Rechnung wird ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt, wenn die Lieferung eine Ausfuhrlieferung im Sinne von § 4 Nr. 1 Buchstabe a in Verbindung mit § 6 UStG ist. Drei Punkte entscheiden:
- Die Ware gelangt tatsächlich in das Drittlandsgebiet, hier Großbritannien.
- Sie können die Ausfuhr nachweisen, im Regelfall mit dem Ausgangsvermerk aus dem elektronischen Ausfuhrverfahren.
- Die Rechnung enthält einen Hinweis darauf, dass eine Steuerbefreiung gilt.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, droht die Steuerfreiheit verloren zu gehen. Für Dienstleistungen gelten andere Regeln (siehe unten). Dieser Beitrag gilt für Lieferungen nach England, Schottland und Wales (Großbritannien). Für Nordirland gelten wegen des Windsor-Abkommens abweichende Regeln: Laut GOV.UK richtet sich Nordirland beim Warenverkehr mit der EU nach den EU-Mehrwertsteuerregeln. Klären Sie Lieferungen nach Nordirland mit Ihrem Steuerberater. Dieser Beitrag beschreibt die deutsche Rechtslage; für Unternehmen aus Österreich gilt das österreichische Umsatzsteuergesetz, das hier nicht im Einzelnen behandelt wird.
Wann ist eine Ausfuhrlieferung nach Großbritannien steuerfrei?
§ 6 Abs. 1 UStG beschreibt die Ausfuhrlieferung. Sie liegt unter anderem vor, wenn bei einer Lieferung
- der Unternehmer die Ware in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat, oder
- der Abnehmer die Ware in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist.
„Befördern“ heißt, Sie oder der Kunde transportieren selbst; „Versenden“ heißt, ein Spediteur oder Frachtführer wird beauftragt. Holt der Kunde die Ware ab (zum Beispiel bei EXW), kommt es zusätzlich darauf an, dass er ein ausländischer Abnehmer ist und die Ware tatsächlich ausgeführt wird.
Nach § 6 Abs. 4 UStG müssen Sie als Unternehmer diese Voraussetzungen nachweisen. Wie das geht, regelt die UStDV.
Ausfuhrnachweis für Großbritannien: der Ausgangsvermerk
Wird die Ware im elektronischen Ausfuhrverfahren ausgeführt, ist der Nachweis nach § 9 UStDV die elektronische Bestätigung der Ausfuhrzollstelle, dass die Ware das Gebiet der EU verlassen hat: der Ausgangsvermerk. Die Vorschrift verweist dazu auf das Verfahren nach Art. 326 der Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447). Als Nachweis lässt die UStDV auch einen elektronischen Alternativ-Ausgangsvermerk der Ausfuhrzollstelle zu.
Daraus folgt für die Praxis:
- Am Anfang steht die Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr. Laut Zoll wird sie an die zuständige Ausfuhrzollstelle übermittelt.
- Die Ausfuhranmeldung in Deutschland geben Sie selbst oder ein Zollvertreter vor Ort ab. Easy Clearance gibt keine deutschen Ausfuhranmeldungen ab, sondern übernimmt die britische Seite.
- Bewahren Sie den Ausgangsvermerk zusammen mit Rechnung und Transportunterlagen auf. Er ist das Bindeglied zwischen Zoll und Umsatzsteuer.
Auch wenn ein Spediteur oder Paketdienst die Ware versendet, ist der Nachweis bei einer Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren nach § 10 UStDV der Ausgangsvermerk (oder der Alternativ-Ausgangsvermerk). Für Sonderfälle (zum Beispiel Fahrzeuge oder Versandverfahren, die nicht an der Grenze beginnen) enthält die UStDV weitere Nachweisregeln.
Rechnung Großbritannien: Reverse Charge oder Steuerbefreiung?
Ein häufiger Fehler ist der Vermerk „Reverse Charge“ auf einer Warenrechnung nach Großbritannien. Für die Lieferung von Waren ist nicht die Verlagerung der Steuerschuld auf den Kunden maßgeblich, sondern die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung. Der passende Hinweis lautet deshalb sinngemäß „steuerfreie Ausfuhrlieferung“ mit Bezug auf § 4 Nr. 1 Buchstabe a und § 6 UStG.
Anders bei Dienstleistungen (sonstigen Leistungen): Nach § 3a Abs. 2 UStG wird eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen grundsätzlich dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, vorbehaltlich der Ausnahmen des Gesetzes. Erbringen Sie also zum Beispiel Beratung für ein britisches Unternehmen, ist das keine Ausfuhrlieferung, und es gelten eigene Rechnungsregeln. Gemischte Fälle (Ware plus Montage, Software plus Service) sollten Sie steuerlich prüfen lassen.
Was muss auf der Rechnung nach England stehen?
Die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben stehen in § 14 Abs. 4 UStG. Dazu gehören unter anderem:
- vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden,
- Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.,
- Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer,
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware,
- Zeitpunkt der Lieferung,
- das Entgelt und, bei einer steuerfreien Lieferung, ein Hinweis darauf, dass eine Steuerbefreiung gilt.
Eine in der Praxis übliche Formulierung ist zum Beispiel: „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1 Buchstabe a i. V. m. § 6 UStG“. Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Wortlaut vor; entscheidend ist, dass der Hinweis auf die Befreiung klar ist.
EORI-Nummer und Incoterm sind keine umsatzsteuerlichen Pflichtangaben. Für die Zollanmeldungen braucht man sie trotzdem, und weil die Handelsrechnung in Deutschland und in Großbritannien als Zollunterlage dient, gehören sie in der Praxis darauf. Was eine Handelsrechnung für den britischen Zoll enthalten sollte, erklärt unser Beitrag zur Handelsrechnung (Commercial Invoice).
Wer zahlt in Großbritannien die Import VAT (britische Einfuhrumsatzsteuer)?
Die deutsche Steuerfreiheit bedeutet nicht, dass die Lieferung insgesamt steuerfrei ist. Bei der Einfuhr nach Großbritannien fallen britische Einfuhrabgaben an, darunter die Import VAT. Wer sie trägt, hängt von der Rolle in der britischen Zollanmeldung ab und damit meist vom vereinbarten Incoterm:
- DAP, FCA, EXW: In der Regel tritt Ihr Kunde in Großbritannien als Einführer auf und trägt Zoll und Import VAT.
- DDP: Sie als Verkäufer übernehmen die Einfuhr und damit die britischen Abgaben. Dann stellt sich die Frage nach einer britischen EORI- und gegebenenfalls VAT-Registrierung.
Mehr dazu: DDP, DAP, EXW: der Unterschied, Importer of Record in Großbritannien, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien und Postponed VAT Accounting. Für Verkäufe an Privatkunden in Großbritannien gelten eigene britische Regeln.
Typische Fehler bei der Rechnung nach Großbritannien
- Rechnung ohne Steuer, aber keine Ausfuhranmeldung und damit kein Ausgangsvermerk.
- „Reverse Charge“ statt Hinweis auf die steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Warenlieferungen.
- Abholung durch den Kunden (EXW), ohne dass geklärt ist, wer die Ausfuhr anmeldet und wie der Nachweis zu Ihnen kommt.
- Abweichende Daten zwischen Rechnung, Ausfuhranmeldung und britischer Einfuhranmeldung (Warenbeschreibung, Menge, Wert).
- Dienstleistung und Warenlieferung auf einer Rechnung, ohne die unterschiedliche Behandlung zu klären.
Häufige Fragen: Rechnung nach England ohne Mehrwertsteuer
Stelle ich eine Rechnung nach England mit oder ohne Mehrwertsteuer aus?
Bei einer Warenlieferung aus Deutschland nach Großbritannien in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer: Großbritannien ist Drittlandsgebiet, die Lieferung kann als Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a in Verbindung mit § 6 UStG steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass die Ware tatsächlich in das Drittlandsgebiet gelangt und Sie das nachweisen. Auf der Rechnung muss dann ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen.
Wann ist eine Lieferung nach Großbritannien als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei?
Nach § 6 Abs. 1 UStG, wenn Sie als Unternehmer die Ware in das Drittlandsgebiet befördern oder versenden, oder wenn der Abnehmer das tut und ein ausländischer Abnehmer ist. Zusätzlich müssen Sie die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 4 UStG nachweisen.
Welchen Nachweis brauche ich für die Steuerfreiheit?
Im elektronischen Ausfuhrverfahren ist der Nachweis nach § 9 UStDV die elektronische Ausgangsbestätigung der Ausfuhrzollstelle, der sogenannte Ausgangsvermerk. Die UStDV lässt auch einen elektronischen Alternativ-Ausgangsvermerk der Ausfuhrzollstelle zu. Voraussetzung ist eine Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr, die Sie selbst oder ein Zollvertreter in Deutschland abgeben.
Gilt Reverse Charge bei Lieferungen nach Großbritannien?
Nein, nicht für die Warenlieferung selbst. Die Ausfuhr von Waren ist in Deutschland steuerfrei, ein Übergang der Steuerschuld auf den Kunden ist dafür nicht der Mechanismus. Bei Dienstleistungen an ein britisches Unternehmen liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG grundsätzlich dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Das ist ein anderer Fall mit eigenen Regeln.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, bei einer steuerfreien Lieferung also auch einen Hinweis darauf, dass eine Steuerbefreiung gilt. EORI-Nummer und Incoterm sind keine umsatzsteuerlichen Pflichtangaben, werden aber für die Zollanmeldungen auf beiden Seiten gebraucht und gehören deshalb in der Praxis auf die Handelsrechnung.
Muss ich mich in UK für VAT registrieren, wenn ich DDP liefere?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei DDP treten Sie als Verkäufer in Großbritannien als Einführer auf und tragen damit die britische Import VAT. Ob dafür eine britische VAT-Registrierung nötig oder sinnvoll ist, klären Sie anhand der GOV.UK-Hinweise und mit einem Steuerberater; die Rolle des Einführers beschreibt unser Beitrag Importer of Record in Großbritannien.
Zusammenfassung
- Warenlieferungen nach Großbritannien können als Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a und § 6 UStG steuerfrei sein; die Rechnung wird dann ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt.
- Den Nachweis müssen Sie führen, im Regelfall mit dem Ausgangsvermerk aus ATLAS-Ausfuhr (§ 9 UStDV).
- Die Rechnung braucht einen Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 UStG). Reverse Charge ist bei Warenlieferungen nicht der richtige Vermerk.
- In Großbritannien fällt Import VAT an; wer sie trägt, hängt vom Incoterm und von der Rolle als Einführer ab.
Offizielle Quellen
- Gesetze im Internet: § 6 UStG – Ausfuhrlieferung
- Gesetze im Internet: § 9 UStDV – Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen
- Gesetze im Internet: § 10 UStDV – Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen
- Gesetze im Internet: § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- Gesetze im Internet: § 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung
- Zoll: ATLAS-Ausfuhr
- GOV.UK: Tax and duty on goods sent from abroad (auf Englisch)
- GOV.UK: VAT on movements of goods between Northern Ireland and the EU (auf Englisch)
Unterstützung auf der britischen Seite
Easy Clearance ist eine britische Zollagentur, im CDS registriert und mit britischer EORI-Nummer. Wir übernehmen die britische Seite: Einfuhranmeldung in CDS, ENS, Hinweise zur GMR sowie Fragen zu DDP und zum Einführer in Großbritannien. Die Ausfuhranmeldung in Deutschland gibt Ihr Zollvertreter vor Ort ab. Umsatzsteuerliche Fragen zu Ihrer deutschen Rechnung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Beschreiben Sie Ware, Route und Incoterm über die Kontaktseite.
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Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und beruhen auf den oben genannten offiziellen Quellen. Sie sind keine verbindliche Auskunft der Behörden und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.