Einfuhr · Vereinigtes Königreich → EU
Zoll Großbritannien: So berechnen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr in die EU
Wer Waren aus Großbritannien (umgangssprachlich oft „aus England“) in die EU einführt, muss Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sauber kalkulieren. Falsche Annahmen über den Zollsatz oder eine fehlerhafte Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer können die Marge eines Geschäfts spürbar schmälern. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zudem: Ein geringer Sendungswert bedeutet nicht mehr automatisch null Zoll.
Redaktion: easyclearance.pl (EN). Diese deutsche Fassung beruht auf der englischen Seite (veröffentlicht am 18. Februar 2026, zuletzt am 7. August 2026 gegen die amtlichen Quellen geprüft) und gibt deren Stand wieder.
Kurz zusammengefasst
- Zoll richtet sich nach Zollwert, Warennummer und Ursprung der Ware.
- Versand aus UK ≠ britischer Ursprung: Die Zollpräferenz nach dem TCA (0 % Zoll) gilt nur bei belegtem UK-Ursprung.
- Einfuhrumsatzsteuer fällt zusätzlich an; für Unternehmen ist sie nach den allgemeinen Regeln als Vorsteuer abziehbar.
- 150-Euro-Zollfreigrenze: seit dem 1. Juli 2026 aufgehoben; bis zum 1. Juli 2028 gilt in bestimmten Fällen die 3-Euro-Zollpauschale je Artikel.
Wie wird der Zoll bei der Einfuhr aus Großbritannien berechnet?
Drei Faktoren bestimmen, wie viel Zoll für eine Sendung aus dem Vereinigten Königreich anfällt: der Zollwert, die zolltarifliche Einreihung und der Ursprung der Ware.
1. Zollwert der Ware
Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der Warenwert zuzüglich der Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze. Welche Kosten im Einzelfall einzubeziehen sind, hängt von der vereinbarten Incoterms-Klausel ab. Mehr dazu: Incoterms 2020 im UK-Handel.
2. Zolltarifliche Einreihung (Warennummer)
Jede Ware braucht ihre Warennummer im Zolltarif. Davon hängt ab, ob der Zollsatz zum Beispiel 0 %, 5 % oder 12 % beträgt. Die Zollsätze sind öffentlich abrufbar, für die EU im Tarifsystem TARIC. Bei der Auswahl des passenden KN-Codes können wir unterstützen; die abschließende Verantwortung für die Einreihung liegt beim Einführer. Hintergrund: Warennummer, HS-Code und KN.
3. Warenursprung nach dem TCA
Der bloße Versand „aus Großbritannien“ macht eine Ware nicht zollfrei. Nur Waren, die die Ursprungsregeln des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) erfüllen, erhalten die Zollpräferenz. Waren, die etwa aus China stammen und lediglich über Großbritannien vertrieben werden, unterliegen dem vollen Zollsatz. Wie der Ursprung belegt wird, erklärt der Beitrag Zollpräferenzen im EU-UK-Abkommen.
Einfuhrumsatzsteuer bei Waren aus UK
Neben dem Zoll wird bei der Einfuhr in die EU Einfuhrumsatzsteuer fällig. Für Unternehmen ist die bei der Einfuhr gezahlte Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regeln als Vorsteuer abziehbar, sofern die Waren für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden. Sendungen, die über das IOSS-Verfahren abgerechnet werden, bleiben von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Seit dem 1. Juli 2026 tragen sie jedoch die 3-Euro-Zollpauschale (siehe unten). Bei der Umsatzsteuer selbst hat sich durch die Reform nichts geändert.
Ende der 150-Euro-Zollfreigrenze: was seit dem 1. Juli 2026 gilt
Bis zum 30. Juni 2026 waren Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro, die unmittelbar aus einem Drittland – dazu gehört auch das Vereinigte Königreich – an einen Empfänger in der EU geschickt wurden, vom Zoll befreit. Die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11. Februar 2026 hat diese Befreiung aufgehoben; die Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert gilt seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr.
3-Euro-Zollpauschale je Artikel im Übergangszeitraum
Für einen Übergangszeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 gilt stattdessen die 3-Euro-Zollpauschale (3 Euro je Artikel) für Sendungen, deren Sachwert insgesamt 150 Euro nicht übersteigt. Nach den veröffentlichten Erläuterungen (u. a. zusammengefasst vom polnischen Finanzministerium) greift die Pauschale in zwei Fällen:
- die Einfuhr der Waren ist im IOSS-Verfahren von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, oder
- die Waren befinden sich in einer Postsendung.
Wie die Pauschale erhoben wird, regeln die Verordnung (EU) 2026/1022 der Kommission und die aktualisierten Leitlinien der Europäischen Kommission.
Was das in der Praxis bedeutet
Ein niedriger Sendungswert ist für sich genommen kein Grund mehr für null Zoll. Für Sendungen außerhalb der beiden genannten Kategorien – zum Beispiel Kuriersendungen außerhalb von IOSS – gilt die 3-Euro-Zollpauschale nicht. Da die Befreiung aufgehoben ist, wird der Zoll dort nach den allgemeinen Regeln erhoben: anhand von Warennummer und Ursprung. Die Zollpräferenz nach dem TCA (0 % Zoll) setzt weiterhin einen belegten britischen Ursprung voraus; der Versand aus UK allein genügt nicht.
Am stärksten trifft die Änderung Sammelgutsendungen und E-Commerce-Sendungen, bei denen bisher schlicht kein Zoll anfiel. Weil die Übergangsregeln neu sind und die Europäische Kommission Einzelheiten der Erhebung noch klärt, lohnt es sich, den Status einer konkreten Sendung vor dem Versand zu bestätigen.
Checkliste vor der Einfuhr aus Großbritannien
- Warennummer (KN-Code) bestimmen und den Zollsatz in TARIC prüfen.
- Ursprung der Ware klären: Liegt ein belegbarer UK-Ursprung nach dem TCA vor oder nur ein Versand aus UK?
- Zollwert inklusive Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze gemäß Incoterms ermitteln.
- Bei Kleinsendungen klären, ob die Sendung über IOSS oder als Postsendung läuft (3-Euro-Zollpauschale) oder ob allgemeine Zollregeln gelten.
- Einfuhrumsatzsteuer und den späteren Vorsteuerabzug in die Kalkulation einplanen.
Diese Liste dient der Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Umgekehrte Richtung: Einfuhr nach Großbritannien
Wer Waren aus der EU nach Großbritannien liefert, bewegt sich im britischen System: Dort gelten die Regeln von HMRC zur britischen Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT) und zum Postponed VAT Accounting (PVA). Bevor Sie sich für einen Weg zur Abrechnung der britischen Import VAT entscheiden, hilft unser Vergleich PVA oder sofortige Zahlung (EN). Er trennt die Zollabwicklung von der späteren VAT-Abstimmung. Eine deutsche Einführung finden Sie im Beitrag Postponed VAT Accounting. Die maßgeblichen amtlichen Hinweise:
- GOV.UK / HMRC: Import VAT und Postponed VAT Accounting (auf Englisch)
- GOV.UK: Steuern und Zölle auf Waren aus dem Ausland (auf Englisch)
Häufige Fragen zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer aus UK
Wie hoch ist der Zoll aus England?
Das hängt von Warennummer, Zollwert und Ursprung ab (z. B. 0 %, 5 % oder 12 %); bei belegtem UK-Ursprung gilt nach dem TCA 0 %.
Muss ich auf Waren aus Großbritannien Zoll zahlen?
Das hängt vom Ursprung ab, nicht vom Versandort. Der Präferenzzollsatz von 0 % nach dem Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) setzt einen belegten britischen Ursprung voraus. Waren, die zum Beispiel aus China stammen und nur über Großbritannien vertrieben werden, unterliegen dem vollen Zollsatz.
Gilt die 150-Euro-Zollfreigrenze für Pakete aus UK noch?
Nein. Die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates hat die Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2026 profitieren Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro nicht mehr davon. Im Übergangszeitraum bis zum 1. Juli 2028 gilt für Einfuhren, die im IOSS-Verfahren von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind, und für Postsendungen die 3-Euro-Zollpauschale (3 Euro je Artikel).
Was ist die 3-Euro-Zollpauschale und für wen gilt sie?
Es handelt sich um 3 Euro für jeden Artikel einer Sendung, deren Sachwert insgesamt 150 Euro nicht übersteigt. Sie gilt, wenn die Einfuhr im IOSS-Verfahren von der Einfuhrumsatzsteuer befreit ist oder wenn sich die Waren in einer Postsendung befinden. Außerhalb dieser Fälle gilt die Pauschale nicht; der Zoll wird dann nach den allgemeinen Regeln anhand von Warennummer und Ursprung erhoben. Die Einzelheiten der Erhebung regelt die Verordnung (EU) 2026/1022 der Kommission.
Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen?
Für Unternehmen in der Regel ja: Die bei der Einfuhr gezahlte Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Regeln als Vorsteuer abziehbar, sofern die Waren für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden.
Wo finde ich den Zollsatz für meine Ware?
Die Zollsätze sind öffentlich in den Zolltarifsystemen abrufbar, für die EU in TARIC. Maßgeblich ist die richtige Warennummer (KN-Code). Auf Anfrage kann unser Team eine vorläufige Kostenschätzung für Ihre Sendung vorbereiten.
Was ist eine Zollschuld?
Die Zollschuld ist die Verpflichtung, den nach den Zollvorschriften geschuldeten Betrag an Einfuhrabgaben zu entrichten. Sie trifft den Einführer im Zusammenhang mit dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union.
Offizielle Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11. Februar 2026
- Europäische Kommission: Zollverfahren bei Einfuhr und Ausfuhr (auf Englisch)
- Polnisches Finanzministerium / KAS: Aufhebung der Zollbefreiung für Sendungen bis 150 Euro (auf Polnisch)
- Polnisches Finanzministerium: Verordnung (EU) 2026/1022 und aktualisierte Leitlinien der Kommission zum 3-Euro-Zoll (auf Polnisch)
- GOV.UK / HMRC: Import VAT und Postponed VAT Accounting (auf Englisch)
- GOV.UK: Steuern und Zölle auf Waren aus dem Ausland (auf Englisch)
Die 3-Euro-Zollpauschale beruht auf EU-Recht und gilt in allen Mitgliedstaaten; die oben verlinkten polnischen Seiten fassen sie zusammen.
Für die praktische Arbeit sollten die aktuellen Verfahrensregeln, Datenfelder der Anmeldung und Voraussetzungen von Befreiungen direkt in den amtlichen Hinweisen geprüft werden. Die Angaben auf dieser Seite sind keine verbindliche Auskunft der Zollverwaltung.
Unterstützung bei der Einfuhr aus UK
Beschreiben Sie die Ware, die Route, den Warenwert und den Ursprung. Fragen zu einem konkreten Vorgang können Sie über die Kontaktseite (EN) an easyclearance.pl richten. Weitere Informationen zur Abfertigung: Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich (EN).
Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.