Zollwissen · Handel mit dem Vereinigten Königreich
Dropshipping nach UK: Wer zahlt Zoll und VAT?
Wer die Ware verkauft, wer sie versendet und wer sie einführt, können unterschiedliche Personen sein. Für Dropshipping nach Großbritannien müssen diese Rollen und die VAT-Behandlung vor dem ersten Verkauf feststehen.
Redaktion: easyclearance.pl (EN). Quellen für diese deutsche Fassung geprüft am 15. Oktober 2026. Die ursprüngliche englische Seite nennt den 15. April 2026 als Veröffentlichungsdatum.
Dropshipping und Verantwortung für die Einfuhr
Beim Dropshipping verkauft ein Händler Ware, die ein Lieferant direkt an den Kunden versendet. Der Händler betreibt zum Beispiel einen Shop in Polen, während die Sendung aus China unmittelbar nach England geht. Dass die Ware den Händler physisch nicht passiert, beseitigt seine Verkaufs- und möglichen Steuerpflichten nicht.
Unterscheiden Sie den Warenweg vom Rechnungsweg. Maßgeblich sind unter anderem der Ort der Ware beim Verkauf, ihr Wert, die Rolle einer Plattform und die vereinbarten Lieferbedingungen. Ein britischer Kunde ist nicht in jedem Fall automatisch der Einführer; umgekehrt macht die Bezeichnung DDP einen ausländischen Shop nicht ohne weitere Vorbereitung zum zulässigen Anmelder.
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich hauptsächlich auf Großbritannien, also England, Schottland und Wales. Für Nordirland gelten in Teilen andere VAT- und Zollregeln. Prüfen Sie die Zieladresse und behandeln Sie nicht jede UK-Bestellung gleich.
Sendungen bis 135 GBP
Bei bestimmten direkten Verkäufen von Waren, die sich beim Verkauf außerhalb des UK befinden und in Sendungen bis einschließlich 135 GBP nach Großbritannien gelangen, wird britische VAT bereits beim Verkauf abgerechnet. Für berechtigte B2B-Fälle mit übermittelter britischer VAT-Nummer gibt es eine andere Behandlung. Verbrauchsteuerwaren und nicht gewerbliche Geschenke unterliegen gesonderten Regeln.
Die Grenze bezieht sich auf den gesamten inneren Wert der Sendung, nicht auf jedes einzelne Produkt. Gesondert ausgewiesene Transport- und Versicherungskosten werden bei dieser Wertprüfung grundsätzlich anders behandelt als Kosten, die untrennbar im Warenpreis enthalten sind. Mehrere gemeinsam versandte Artikel müssen deshalb zusammen betrachtet werden.
Beispiel: Zwei gemeinsam versandte Produkte mit jeweils 80 GBP Warenwert ergeben eine Sendung über 135 GBP. Dass jedes einzelne Produkt darunter liegt, ändert das nicht. Eine solche Berechnung sollte der Shop bereits bei der Versandplanung berücksichtigen.
Bei Verkäufen über einen unter die Regeln fallenden Online-Marktplatz kann die Plattform für die Abrechnung der VAT verantwortlich sein. Das muss anhand des konkreten Verkaufs geprüft werden. Eine Zahlungsbestätigung der Plattform ersetzt nicht automatisch sämtliche Angaben für den Transporteur.
Sendungen über 135 GBP
Hier greifen grundsätzlich die normalen Einfuhrregeln. Ob Zoll entsteht, hängt von Warennummer, Ursprung und möglicher Begünstigung ab. Die Einfuhr-VAT ist gesondert nach dem für die Ware zutreffenden Satz und der richtigen Bemessungsgrundlage zu berechnen. Ein pauschaler Satz von 20 % ist keine verlässliche Aussage für sämtliche Produkte.
Zusätzlich können vertragliche Gebühren des Paketdienstes anfallen. Diese sind von staatlichen Abgaben zu unterscheiden und richten sich nach dem beauftragten Dienst. Kommunizieren Sie dem Kunden vor der Bestellung, welche Kosten im Preis enthalten sind und welche er gegebenenfalls selbst tragen muss.
DAP: Einfuhr auf Käuferseite vorbereiten
Nach der Aufgabenverteilung bei DAP übernimmt der Käufer grundsätzlich die Einfuhrabfertigung und die damit verbundenen Abgaben. Der Verkäufer organisiert die Lieferung an den benannten Ort. Bei Privatkunden kann der Paketdienst die Abwicklung nach seinen Bedingungen übernehmen und die fälligen Beträge anfordern.
Damit das nicht als überraschende Nachforderung erscheint, sollten Angebot und Bestellprozess die Kostenverteilung verständlich darstellen. Prüfen Sie zugleich, ob das gewählte Transportprodukt zur vereinbarten Lieferbedingung passt. Ein Hinweis in einem internen Auftrag ist für den Kunden nicht automatisch erkennbar.
DDP: Einfuhrpflichten auf Verkäuferseite
Bei DDP übernimmt der Verkäufer nach der vereinbarten Regel auch die Einfuhrpflichten und einschlägigen Abgaben. Er muss dafür eine rechtlich und praktisch umsetzbare Struktur haben. Dazu gehören gegebenenfalls Registrierungen, eine zulässige Vertretung und ein klarer Zahlungsweg.
DDP bedeutet nicht, dass kein Zoll anfällt. Es bedeutet auch nicht, dass der Paketdienst ohne passende Anweisung weiß, wem er die Kosten berechnen soll. Stimmen Sie den Auftrag mit Lieferant und Transporteur ab und lassen Sie die vorgesehene Einführerrolle vorab prüfen.
Direktversand aus China: Code und Ursprung
Für eine direkte Bewegung von China nach Großbritannien gibt es nicht allein wegen des polnischen Verkäufers zusätzlich eine physische EU-Einfuhr und EU-Ausfuhr. Wird die Ware tatsächlich zuerst in die EU eingeführt und anschließend nach UK versandt, entsteht hingegen ein anderer Warenweg mit eigenen Formalitäten.
Die chinesische Lieferantenangabe zum HS-Code ist ein Ausgangspunkt, aber die vollständige britische Warennummer muss geprüft werden. Beschaffen Sie Material-, Funktions- und Produktdaten. Eine allgemeine Shop-Kategorie genügt nicht für eine belastbare Einreihung.
Eine Rechnung aus Polen verleiht chinesischer Ware keinen EU-Präferenzursprung. Eine TCA-Präferenz kommt nur bei Erfüllung der Ursprungsregeln in Betracht. Ohne Präferenz ist der reguläre Tarif zu prüfen; auch dieser kann für einzelne Waren einen Nullsatz enthalten. Die Begründung des verwendeten Zollsatzes muss nachvollziehbar bleiben.
Was bedeutet „Importer of Record“ für einen ausländischen Shop?
Der Begriff wird im Geschäftsverkehr für die verantwortliche Einfuhrrolle verwendet. Er ersetzt keine Prüfung der konkreten Rechtsstellung in der Zollanmeldung. Unternehmen ohne britische Niederlassung müssen insbesondere die zulässige Vertretung und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten klären.
Auch die VAT-Frage lässt sich nicht allein aus der Lieferbedingung lösen. Wer in UK steuerpflichtige Verkäufe ausführt, kann Registrierungs- und Erklärungspflichten haben. Für nicht im UK ansässige Unternehmen ist die allgemeine britische Umsatzschwelle kein pauschaler Schutz vor Registrierung. Die Behandlung bei Marktplatzverkäufen und bei bereits im UK gelagerter Ware ist zusätzlich zu prüfen.
Eine Agentur beauftragen heißt nicht, dass deren VAT-Nummer beliebig verwendet werden darf. Eigentum, Verfügungsmacht und Verkäufe müssen der tatsächlichen Lieferkette entsprechen. Die steuerliche Struktur sollte vor dem Werbeversprechen einer vollständig abgewickelten Lieferung geklärt sein.
Wann braucht ein Dropshipper eine GB-EORI?
Das hängt von seiner Beteiligung an den Zollvorgängen ab. Wer selbst in einer britischen Einfuhrstruktur tätig wird, muss seine Identifikation und Berechtigung prüfen. Eine EU-EORI erfüllt nicht automatisch die britischen Anforderungen. Umgekehrt entsteht eine eigene GB-EORI-Pflicht nicht ausschließlich deshalb, weil ein einzelnes Produkt mehr als 135 GBP kostet.
Halten Sie Verkäufer, Käufer, Versender, Empfänger und vorgesehenen Einführer in einer einfachen Lieferkettenbeschreibung fest. Ergänzen Sie die vorhandenen Registrierungen und den Transportauftrag. So lassen sich offene Punkte gezielt mit dem Zollvertreter besprechen.
Gewerbliche Käufe nicht als Geschenke deklarieren
Ein bezahlter Shop-Kauf wird nicht dadurch zu einem nicht gewerblichen Geschenk, dass der Lieferant das Paket als „gift“ kennzeichnet. Die britische Geschenkregelung verlangt unter anderem eine echte private, gelegentliche unentgeltliche Sendung. Die bekannte Grenze von 39 GBP ist keine allgemeine Freigrenze für kommerzielle Bestellungen.
Falsche Angaben zu Art oder Wert der Sendung können Berichtigungen, Nachforderungen und weitere Maßnahmen auslösen. Weisen Sie den Lieferanten an, die tatsächliche Ware und den zutreffenden Wert anzugeben. Verwenden Sie keine erfundenen Pauschalen für Strafen oder angebliche automatische Sperrlisten.
Wenn der Kunde eine Rechnung des Paketdienstes erhält
Fordern Sie die Aufschlüsselung der Beträge, die Sendungsreferenz und die zugrunde liegenden Angaben an. Prüfen Sie, ob es sich um Zoll, VAT oder Dienstleistungsgebühren handelt und welche Lieferbedingung tatsächlich beauftragt wurde. Vergleichen Sie dies mit einer bereits beim Verkauf berechneten VAT.
Bei Abweichungen sollte der Vertragspartner des Transporteurs die Klärung mit diesem und gegebenenfalls dem Zollvertreter veranlassen. Eine erneute Zahlung oder eine pauschale Erstattungszusage ohne Prüfung kann den Fehler verdecken. Dokumentieren Sie die Korrektur auch in den Verkaufsunterlagen.
Vor dem Start des Shops
- Zielgebiet GB oder Nordirland und tatsächlichen Warenweg festlegen.
- Sendungswert, Produktdaten, Warennummer und Ursprung prüfen.
- Direktverkauf und Marktplatzverkauf steuerlich unterscheiden.
- Einführer, Vertretung und erforderliche Registrierungen klären.
- DAP oder DDP mit Lieferant, Transporteur und Kundenkommunikation abstimmen.
- Einen dokumentierten Ablauf für Nachforderungen und Retouren einrichten.
Häufige Fragen
Muss ein Dropshipper aus Polen britische VAT registrieren?
Das hängt vom Verkaufsmodell ab. Bei bestimmten direkten Verkäufen bis 135 GBP ist britische VAT beim Verkauf abzurechnen; Marktplatz- und B2B-Fälle sowie Lagerware sind gesondert zu prüfen.
Wer trägt Zoll bei DDP-Dropshipping aus China?
Vertraglich übernimmt der Verkäufer die Einfuhrabgaben nach der vereinbarten DDP-Regel. Er muss dafür eine passende Einfuhr- und Vertretungsstruktur organisieren; DDP ist keine Zollbefreiung.
Was tun bei einer Zollrechnung an den britischen Kunden?
Sendungsdaten, Aufschlüsselung und Lieferauftrag prüfen. Dann mit Transporteur und Zollvertreter klären, ob die Abrechnung zur vereinbarten Lieferung und einer bereits erhobenen VAT passt.
Offizielle Quellen
- HMRC: Direkte Verkäufe aus dem Ausland (EN)
- HMRC: Verkäufe über Online-Marktplätze (EN)
- Britische Regierung: Geschenke aus dem Ausland (EN)
- HMRC: Zollvertretung beauftragen (EN)
Unterstützung bei der Vorbereitung
Beschreiben Sie die Ware, die Route und den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung. Fragen zu einem konkreten Vorgang können Sie über die Kontaktseite (EN) an easyclearance.pl richten. Den passenden Leistungsumfang und die Verfügbarkeit klären Sie direkt mit dem Team.
Informationen zur Ausfuhr nach UK (EN) · Kontakt über WhatsApp
Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.