Zollwissen · Handel mit dem Vereinigten Königreich
Incoterms 2020 im UK-Handel: FCA, DAP, DDP und EXW
Die Lieferbedingung beeinflusst, wer Transport und Zollformalitäten organisieren muss. Besonders bei DDP sollte ein polnischer Verkäufer vor dem Angebot prüfen, ob er die zugesagten Einfuhrpflichten tatsächlich erfüllen kann.
Redaktion: easyclearance.pl (EN). Quellen für diese deutsche Fassung geprüft am 15. Oktober 2026. Die ursprüngliche englische Seite nennt den 18. Februar 2026 als Veröffentlichungsdatum und den 4. März 2026 als Aktualisierung.
Warum eine unklare Lieferbedingung teuer werden kann
Ein Angebot kann wirtschaftlich anders ausfallen als erwartet, wenn Fracht, Einfuhrabgaben oder die Kosten der Vertretung nicht berücksichtigt wurden. Seit dem Ende der Übergangsphase nach dem Brexit sind beim Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien außerdem die Ausfuhr- und Einfuhrvorgänge auseinanderzuhalten. Eine Lieferung ohne Zollsatz nach dem Handelsabkommen bleibt grundsätzlich ein Zollvorgang.
Vereinbaren Sie deshalb vor dem Versand, wer welche Dokumente bereitstellt, die Anmeldungen veranlasst und den Transport organisiert. Kosten und Risiko sind dabei nicht immer am selben Punkt übertragen. Die Versicherungsdeckung sollte separat zur vereinbarten Gefahrenverteilung passen.
Was regeln die Incoterms 2020?
Die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Incoterms-Regeln ordnen wesentliche Pflichten, Kosten und Risiken zwischen Käufer und Verkäufer zu. Sie werden durch Vereinbarung Bestandteil des Kaufvertrags. Sie bestimmen nicht automatisch den Eigentumsübergang, die Zahlungsbedingungen oder die gesetzliche Steuerschuld.
Nennen Sie immer die gewählte Regel, einen präzisen Ort und die Ausgabe. Ein Eintrag wie „DAP, vollständige Lageradresse in Manchester, Incoterms 2020“ lässt den Lieferpunkt erkennen. Eine alleinstehende Abkürzung ohne Ort führt leicht zu unterschiedlichen Erwartungen.
FCA – Übergabe an den Frachtführer
Bei FCA organisiert der Verkäufer die Ausfuhrabfertigung. Der Käufer übernimmt grundsätzlich den Haupttransport und die Einfuhr. Der genaue Übergabepunkt ist wesentlich: Erfolgt die Lieferung beim Verkäufer, gehört das Beladen des abholenden Fahrzeugs zu dessen Lieferpflicht. An einem anderen benannten Ort gelten andere Einzelheiten für die Übergabe, insbesondere hinsichtlich der Entladung.
FCA kann passen, wenn der Käufer den Haupttransport kontrollieren möchte und der Verkäufer die Ausfuhr aus seinem Land organisiert. Der Vorteil für den Verkäufer ist eine klar begrenzte Transportaufgabe. Gleichzeitig muss der Ablauf mit dem beauftragten Frachtführer funktionieren. Die steuerlichen Nachweise über die tatsächliche Ausfuhr sind zusätzlich sicherzustellen.
DAP – Lieferung an den benannten Bestimmungsort
Bei DAP trägt der Verkäufer die Transportaufgabe und das Risiko bis zur Bereitstellung der Ware am vereinbarten Ort auf dem ankommenden Beförderungsmittel, bereit zur Entladung. Die Einfuhrabfertigung und grundsätzlich die Entladung liegen beim Käufer. Der Verkäufer kümmert sich um die Ausfuhr.
Das kann eine praktikable Aufteilung sein, wenn der britische Käufer als Einführer vorbereitet ist, der polnische Verkäufer aber die Anlieferung organisiert. Vor dem Versand sollten EORI, Vertretung und Zahlungsweg für die Einfuhrabgaben feststehen. DAP bedeutet nicht, dass der Empfänger ohne weitere Vorbereitung auf die Ware warten kann.
DDP – weitreichende Pflichten für den Verkäufer
DDP weist dem Verkäufer auch die Einfuhrabfertigung und die vertraglich vorgesehenen Einfuhrabgaben zu. Die Ware wird am benannten Zielort grundsätzlich zur Entladung bereitgestellt. DDP bedeutet nicht „zollfrei“: Ein anfallender Zoll wird dadurch nicht aufgehoben, sondern im Verhältnis der Vertragsparteien einer Seite zugeordnet.
Für ein nicht im UK niedergelassenes Unternehmen können die zulässige Vertretungsform, die Einführerrolle und VAT-Pflichten den Ablauf komplizierter machen. Eine GB-EORI allein löst diese Fragen nicht. Auch eine Agentur kann ihre eigene Nummer nicht beliebig als Ersatz für den tatsächlich verantwortlichen Beteiligten verwenden.
Prüfen Sie vor einem DDP-Angebot die gesamte Lieferkette: Wer meldet an, welche Vertretung ist möglich, wer darf Einfuhr-VAT abziehen, und wer verkauft nach der Einfuhr an wen? Die vertragliche Kostenübernahme beantwortet diese gesetzlichen Fragen nicht. Eine Fiskalvertretung ist ebenfalls nicht allein wegen des Wortes DDP automatisch in jedem Fall erforderlich.
Die Kalkulation sollte Fracht, mögliche Zölle, die zutreffende VAT-Behandlung, Abfertigungs- und vereinbarte Dienstleistungskosten enthalten. Pauschale Prozentsätze oder unbelegte Marktpreise wären dafür ungeeignet. DDP kann bei sauber vorbereiteter Struktur funktionieren; ohne diese Vorbereitung sollte es nicht bloß zur Vereinfachung des Angebots versprochen werden.
EXW – Abholung beim Verkäufer
Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware am benannten Ort zur Verfügung. Grundsätzlich übernimmt der Käufer das Verladen, den Transport und die Ausfuhr- sowie Einfuhrformalitäten. Das wirkt für den Verkäufer zunächst einfach, kann im grenzüberschreitenden Geschäft aber praktische Schwierigkeiten verursachen.
Der Käufer muss tatsächlich in der Lage sein, die Ausfuhr zu organisieren. Der Verkäufer benötigt gegebenenfalls trotzdem belastbare Ausfuhrnachweise für seine steuerliche Behandlung. Wenn der Verkäufer ohnehin das Fahrzeug belädt und die Ausfuhr abwickelt, sollte geprüft werden, ob FCA den tatsächlichen Ablauf besser beschreibt.
Vergleich der vier Regeln
- FCA: Ausfuhr beim Verkäufer; Haupttransport und Einfuhr grundsätzlich beim Käufer; Gefahrübergang am vereinbarten Übergabepunkt.
- DAP: Verkäufer organisiert Transport bis zum Ziel und Ausfuhr; Käufer übernimmt Einfuhr und grundsätzlich Entladung.
- DDP: Verkäufer übernimmt zusätzlich die Einfuhrpflichten nach der Regel; gesetzliche Zulässigkeit und VAT-Struktur vorher klären.
- EXW: Käufer übernimmt weitreichende Aufgaben ab Bereitstellung; Eignung für die konkrete Ausfuhr prüfen.
Diese Gegenüberstellung ersetzt nicht den vollständigen vereinbarten Regeltext. Besondere Vertragsklauseln, abweichende Leistungen und Kosten sollten ausdrücklich festgehalten werden, damit sie nicht nur aus der Transportpraxis vermutet werden.
Probleme vor Vertragsabschluss vermeiden
Prüfen Sie zunächst FCA oder DAP, wenn der britische Käufer die Einfuhr zuverlässig selbst organisieren kann. Wählen Sie die Regel nach dem tatsächlichen Geschäftsmodell. Stimmen Sie den benannten Ort, die Entladung, nötige Dokumente und die Kommunikation bei Kontrollen ab.
Bei DDP sollte eine belastbare Kosten- und Rollenklärung vor dem Preisangebot stehen. Lassen Sie sich die Zustimmung des vorgesehenen Zollvertreters zur konkreten Vertretung geben. Stimmen Sie zudem die Abläufe auf polnischer und britischer Seite ab. Eine Beratungs- oder Abfertigungsleistung muss im vereinbarten Umfang beauftragt werden; die Lieferbedingung allein erteilt keine Vollmacht.
Häufige Fragen
Kann die Lieferbedingung nach Vertragsabschluss geändert werden?
Ja, wenn beide Parteien eine entsprechende Änderung vereinbaren. Bereits entstandene Kosten und erledigte Zollvorgänge müssen dabei ausdrücklich berücksichtigt werden.
Regeln Incoterms den Eigentumsübergang?
Nein. Der Eigentumsübergang muss nach Vertrag und anwendbarem Recht gesondert beurteilt werden.
Darf ich eine ältere Ausgabe wie Incoterms 2010 vereinbaren?
Die Parteien können eine bestimmte Ausgabe vereinbaren. Sie sollten diese ausdrücklich nennen und die dazugehörigen Pflichten kennen.
Was tun, wenn der Kunde DDP verlangt?
Vor der Zusage Einführerrolle, Vertretung, VAT und Gesamtkosten prüfen. Ist die Struktur nicht umsetzbar, kann eine anders verteilte Lieferung, etwa DAP, vereinbart werden.
Gelten alle Regeln für jeden Verkehrsträger?
Nein. FCA, DAP, DDP und EXW sind für verschiedene Verkehrsträger vorgesehen. FAS, FOB, CFR und CIF sind auf See- und Binnenschiffstransport ausgerichtet.
Offizielle Quellen
- ICC: Incoterms 2020 (EN)
- HMRC: EORI und Niederlassung (EN)
- HMRC: Voraussetzungen für PVA und Vertretung (EN)
- HMRC: Zollvertretung (EN)
Unterstützung bei der Vorbereitung
Beschreiben Sie die Ware, die Route und den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung. Fragen zu einem konkreten Vorgang können Sie über die Kontaktseite (EN) an easyclearance.pl richten. Den passenden Leistungsumfang und die Verfügbarkeit klären Sie direkt mit dem Team.
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Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.