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Einfuhr · Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel aus England einführen: Zoll, Zolltarifnummer und BVL-Anzeige

Wer Nahrungsergänzungsmittel aus England bzw. aus Großbritannien nach Deutschland einführt, muss vier Fragen klären: Ist das Produkt ein Lebensmittel oder ein Arzneimittel? Welche Zolltarifnummer gilt – 2106 oder 3004? Liegt ein britischer Präferenzursprung vor, damit nach dem TCA 0 % Zoll anfallen? Und sind BVL-Anzeige, Novel-Food-Prüfung und deutsche Kennzeichnung erledigt, bevor die Ware verkauft wird?

Redaktion: easyclearance.pl (EN). Deutsche Fassung der englischen Ausgangsseite (Originalfassung veröffentlicht am 14. April 2026), für die Einfuhr nach Deutschland angepasst. Offizielle Quellen zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026. Für Österreich gelten eigene nationale Melde- und Kennzeichnungsvorschriften, die hier nicht behandelt werden.

Wichtige Änderung seit 1. Juli 2026: Die 150-EUR-Grenze befreit nicht mehr vom Zoll. Mit der Verordnung (EU) 2026/382 des Rates wurde die Zollbefreiung für Sendungen mit einem Wert bis 150 EUR abgeschafft. Für Kleinsendungen bis 150 EUR gilt seither übergangsweise ein pauschaler Zoll von 3 EUR je Artikel. Der Betrag von 150 EUR taucht weiterhin in anderen Regeln auf (etwa im IOSS-Verfahren für Fernverkäufe) – das ist keine Zollbefreiung. Mehr dazu: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr aus Großbritannien.

Kurz zusammengefasst

  • Abgrenzung zuerst: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel; Produkte mit Heilaussagen sind Arzneimittel und brauchen eine Zulassung (BfArM oder EMA).
  • BVL-Anzeige: Hersteller oder Einführer zeigen das Produkt spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim BVL an und legen ein Etikettmuster vor (§ 5 NemV).
  • Zolltarifnummer: in der Regel 2106 90 92 oder 2106 90 98; zugelassene Arzneimittel in 3004.
  • Zoll: 0 % mit britischem Präferenzursprung und Ursprungserklärung (TCA), sonst Drittlandszollsatz.
  • Novel Food: Eine Zulassung durch die britische FSA genügt in der EU nicht.
  • Kennzeichnung: deutschsprachiges Etikett nach LMIV und NemV, vor dem Verkauf.

Wann gilt ein Produkt als Arzneimittel statt als Lebensmittel?

Bevor es um Zoll und Steuern geht, muss eine Grundfrage beantwortet werden: Handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel oder um ein Arzneimittel? Davon hängt der gesamte Weg in den Markt ab – zuständige Behörde, Melde- oder Zulassungspflicht, Zolltarifnummer und Steuersatz.

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel, das die normale Ernährung ergänzt. Es darf nicht der Behandlung oder Verhütung von Krankheiten dienen und keine pharmakologische Wirkung beanspruchen. Für das Inverkehrbringen genügt in Deutschland eine Anzeige – eine Registrierung oder Zulassung ist nicht vorgesehen.

Ein Arzneimittel – auch ein rezeptfreies OTC-Präparat – braucht dagegen eine Zulassung, in Deutschland durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder EU-weit über die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Das Inverkehrbringen eines Arzneimittels ohne Zulassung ist nicht zulässig und kann zu Maßnahmen der Überwachungsbehörden führen.

Praxistipp: Steht auf dem britischen Etikett etwa „relieves pain“, „helps with cold symptoms“ oder „clinically proven to treat“, handelt es sich sehr wahrscheinlich um ein Arzneimittel und nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel.

Nahrungsergänzungsmittel BVL-Anzeige: Pflicht vor dem ersten Verkauf

Nach § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) muss, wer ein Nahrungsergänzungsmittel als Hersteller oder Einführer in den Verkehr bringen will, dies spätestens beim ersten Inverkehrbringen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen. Der Anzeige ist ein Muster des Etiketts beizufügen. Wurde das Produkt bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat angezeigt, ist auch die dortige Behörde anzugeben.

Was die Anzeige bedeutet – und was nicht

Die Anzeige ist keine Genehmigung. Das BVL leitet sie an das zuständige Bundesministerium und an die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder weiter. Diese können das Produkt prüfen, wenn sie Zweifel an Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung oder Einstufung haben – etwa wenn sie es für ein Arzneimittel halten. Der Einführer trägt dabei das Risiko einer negativen Entscheidung und sollte belegen können, dass Zusammensetzung und Etikett den Angaben entsprechen.

Unterlagen, die Sie bereithalten sollten

  • Produktname und Name des Lebensmittelunternehmers, der das Produkt in Verkehr bringt (Einführer/Händler),
  • qualitative und quantitative Zusammensetzung – alle Wirkstoffe, Vitamine, Mineralstoffe und Hilfsstoffe,
  • Darreichungsform (Kapseln, Tabletten, Sirup, Pulver),
  • deutsches Etikett bzw. Etikettmuster,
  • empfohlene Tagesverzehrmenge und Warnhinweise,
  • Ursprungsland, Hersteller und Versandland.

UK FSA und EFSA: zwei Zutatenlisten seit dem Brexit

Vor dem Brexit konnten in Großbritannien rechtmäßig vertriebene Nahrungsergänzungsmittel ohne Weiteres in der EU verkauft werden. Seit dem 1. Januar 2021 ist das anders: Großbritannien führt eigene Novel-Food-Zulassungsverfahren, eigene Listen zulässiger Vitamine und Mineralstoffe und eigene Höchstmengen. In der EU gelten die Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel und die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen.

Ein in Großbritannien legales Produkt kann daher in Deutschland unzulässig sein, wenn es eine Zutat enthält, die das Vereinigte Königreich als Novel Food zugelassen hat, die EU aber nicht. Typische Beispiele: CBD-Hanfextrakte, bestimmte Heilpilze, essbare Insekten oder enzymatisch veränderte Hyaluronsäure.

So prüfen Sie, ob eine Zutat in der EU Novel Food ist

Ist eine Zutat Novel Food ohne EU-Zulassung, bleiben drei Wege: Rezeptur ändern, eine Zulassung beantragen (ein langwieriges und teures Verfahren von mindestens 18 Monaten) oder auf den EU-Markt verzichten.

Nahrungsergänzungsmittel Zolltarifnummer: 2106 oder 3004

Die richtige Warennummer bestimmt den Zollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Grenzkontrollen. Nahrungsergänzungsmittel fallen meist unter eine dieser Positionen:

Warennummer (Zolltarifnummer)BeschreibungDrittlandszollsatz (EU)Mit TCA (UK-Ursprung)
2106 90 92Lebensmittelzubereitungen, anderweitig nicht genannt – ohne bzw. mit nur geringem Gehalt an Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke (Einreihung nach Zusammensetzung, nicht nach Darreichungsform)je nach Unterposition, bitte im TARIC prüfen0 %
2106 90 98andere Lebensmittelzubereitungen der Position 2106 90 (höherer Gehalt an Milchfett, Zucker oder Stärke)je nach Unterposition, ggf. mit Agrarteilbetrag (EA) – bitte im TARIC prüfen0 %
3004 50Arzneiwaren mit Vitaminen oder Provitaminen – als Arzneimittel zugelassen0 %0 %
3004 90andere Arzneiwaren – zulassungspflichtig0 %0 %

Achtung: Wer ein Produkt mit Heilaussagen in 2106 statt in 3004 einreiht, riskiert eine Prüfung durch den Zoll und Maßnahmen der Überwachungsbehörden. Prüfen Sie Ihre Warennummer im TARIC und lassen Sie sie bei der ersten Einfuhr fachlich bestätigen. Hintergrund: Warennummer, HS-Code und KN richtig einreihen und Zolltarifnummer finden: UK Trade Tariff und TARIC.

Nahrungsergänzungsmittel Zoll: 0 % nach dem TCA – nur mit Präferenzursprung

Das Handels- und Kooperationsabkommen EU–UK (TCA, auf Englisch) sieht für Waren mit Ursprung in Großbritannien oder der EU einen Zollsatz von 0 % vor. Für Nahrungsergänzungsmittel der Position 2106 entfällt damit der Drittlandszollsatz (je nach Unterposition, bitte im TARIC prüfen) – sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind.

Voraussetzungen für den Nullzoll

  • Präferenzursprung: Die Ware muss im Sinne des Ursprungsprotokolls des TCA aus Großbritannien „stammen“. Wird ein Produkt in Großbritannien nur aus Rohstoffen aus Drittländern abgefüllt, ohne die Ursprungsregeln zu erfüllen, gibt es keine Präferenz.
  • Ursprungserklärung (Statement on Origin): auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier, z. B.: „The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No …) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of United Kingdom preferential origin.“
  • Direktbeförderung: Die Ware wird unmittelbar von Großbritannien in die EU befördert; eine Durchfuhr durch ein Drittland ist nur zulässig, wenn die Ware dort nicht bearbeitet wird.

Fehlt die Ursprungserklärung, wird die Ware zum Drittlandszollsatz angemeldet. Nach den Ursprungsregeln des TCA (auf Englisch) kann die Präferenz innerhalb von drei Jahren nach der Einfuhr nachträglich beantragt und der zu viel gezahlte Zoll erstattet werden, wenn der Nachweis nachgereicht wird. Fordern Sie die Erklärung deshalb immer vor dem Versand beim britischen Verkäufer an. Mehr dazu: Zollpräferenzen im EU-UK-Abkommen: Ursprung richtig belegen.

Einfuhrumsatzsteuer: 7 % oder 19 %?

Unabhängig vom Zoll fällt bei der Einfuhr nach Deutschland Einfuhrumsatzsteuer an. Lebensmittelzubereitungen aus Kapitel 21 des Zolltarifs sind in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (lfd. Nr. 33) aufgeführt und unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Arzneiwaren der Position 3004 unterliegen dem Regelsatz von 19 %. Der ermäßigte Satz setzt eine Einreihung in Kapitel 21 voraus – das Produkt muss also ein Lebensmittel und kein Arzneimittel sein; im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater oder den Zoll. Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Vorsteuer abziehen; sie muss aber zunächst entrichtet werden.

Kontrollen an der Grenze und nach der Einfuhr

Zollkontrolle

Das Zollamt prüft, ob die Zollanmeldung mit den Handelsunterlagen übereinstimmt – Rechnung, Packliste, ggf. T1-Versandschein, Ursprungserklärung und Zertifikate. Bei Zweifeln kann es die Ware beschauen und Proben ziehen. Wird die Ware nicht an der EU-Außengrenze, sondern erst im Inland abgefertigt, läuft sie meist im T1-Versandverfahren; vor dem Eintreffen in der EU ist zudem eine ENS-Anmeldung erforderlich.

Veterinär- und Hygienekontrollen (SPS)

Für reine Vitamin-, Mineralstoff- und Pflanzenextraktprodukte ohne tierische Bestandteile ist in der Regel weder eine Veterinärbescheinigung noch die Einfuhr über eine Grenzkontrollstelle (GKS/BCP) nötig. Anders bei Produkten mit Kollagen, Chondroitin, Fischöl oder Gelatine: Sie können eine Gesundheitsbescheinigung und die Einfuhr über eine Grenzkontrollstelle erfordern.

Lebensmittelüberwachung nach dem Verkaufsstart

Nach der Abfertigung kann die Lebensmittelüberwachung jederzeit kontrollieren: Stimmt das Etikett mit der Anzeige überein, entspricht die Zusammensetzung den Angaben, werden die Lagerbedingungen eingehalten? Beanstandungen können zu Maßnahmen der Überwachungsbehörden führen.

Deutsche Kennzeichnung: was auf das Etikett gehört

Auch ein in Großbritannien rechtmäßig vertriebenes Produkt braucht in Deutschland ein Etikett nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) und nach § 4 NemV. Mindestens erforderlich sind:

  • die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ und die Namen der kennzeichnenden Nährstoffe oder sonstigen Stoffe,
  • das Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge des Gewichts,
  • die Nettofüllmenge,
  • Aufbewahrungsbedingungen und Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers in der EU (z. B. des Einführers),
  • die empfohlene tägliche Verzehrmenge und die Gehalte je Tagesportion, bei Vitaminen und Mineralstoffen auch als Prozentsatz der Referenzwerte,
  • die Hinweise „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden“, „Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung“ sowie dass das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern ist.

Das deutsche Etikett muss nicht in Großbritannien gedruckt werden. Viele Einführer bringen es im Lager als Aufkleber über oder neben dem englischen Originaletikett an. Das ist zulässig, wenn der Aufkleber alle Pflichtangaben enthält und sich nicht leicht ablösen lässt – und zwar vor dem Inverkehrbringen.

Nahrungsergänzungsmittel aus UK bestellen: Hinweise für Privatpersonen

Seit dem 1. Juli 2026 befreit ein Sendungswert bis 150 EUR nicht mehr vom Zoll; stattdessen fällt für solche Kleinsendungen ein pauschaler Zoll von 3 EUR je Artikel an (Verordnung (EU) 2026/382). Die Einfuhrumsatzsteuer wird immer erhoben. Die BVL-Anzeige nach § 5 NemV und die Kennzeichnungspflichten richten sich an Hersteller und Einführer, die Nahrungsergänzungsmittel gewerblich in den Verkehr bringen. Ob ein bestimmtes Produkt für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden darf, klären Sie im Zweifel mit dem zuständigen Zollamt oder der Lebensmittelüberwachung. Mehr zu kleinen Sendungen: Zollfreigrenze und MwSt. bei Sendungen.

Häufige Fehler beim Import von Nahrungsergänzungsmitteln

  • Keine BVL-Anzeige vor dem ersten Inverkehrbringen – ein Verstoß gegen § 5 NemV.
  • Einreihung in 2106 statt 3004 bei Produkten mit Heilaussagen – Risiko eines arzneimittelrechtlichen Verfahrens.
  • Keine Novel-Food-Prüfung – CBD, Pilzextrakte, Insekten und manche Peptide brauchen eine EU-Zulassung.
  • Keine Ursprungserklärung des britischen Ausführers – Verzollung zum Drittlandszollsatz statt 0 %.
  • Deutsches Etikett nur als PDF – ohne physische Nachetikettierung vor dem Verkauf.

Häufige Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln aus England

Fällt auf Nahrungsergänzungsmittel aus England Zoll an?

Bei Waren mit britischem Präferenzursprung und einer Ursprungserklärung des Ausführers beträgt der Zoll nach dem Handels- und Kooperationsabkommen EU–UK (TCA) 0 %. Fehlt der Nachweis, gilt der Drittlandszollsatz, der bei Position 2106 je nach Unterposition unterschiedlich ist – bitte im TARIC prüfen. Nach den Ursprungsregeln des TCA kann die Präferenz innerhalb von drei Jahren nach der Einfuhr nachträglich beantragt werden, wenn der Ursprungsnachweis nachgereicht wird. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt in jedem Fall an.

Muss ich Nahrungsergänzungsmittel aus UK beim BVL anzeigen?

Ja. Wer als Hersteller oder Einführer ein Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland in den Verkehr bringen will, muss dies nach § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung spätestens beim ersten Inverkehrbringen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen und ein Muster des Etiketts vorlegen. Die Anzeige ist keine Zulassung; das BVL leitet sie an die Lebensmittelüberwachung der Länder weiter.

Welche Zolltarifnummer gilt für Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel werden in der Regel in Position 2106 eingereiht, meist 2106 90 92 oder 2106 90 98. Erzeugnisse, die als Arzneimittel zugelassen sind, gehören in Position 3004, etwa 3004 50 für Arzneiwaren mit Vitaminen. Maßgeblich sind Zusammensetzung, Aufmachung und Zweckbestimmung des konkreten Produkts.

Wann gilt ein Produkt als Arzneimittel statt als Lebensmittel?

Ein Nahrungsergänzungsmittel ergänzt die normale Ernährung und darf nicht mit der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beworben werden. Aussagen wie lindert Schmerzen oder klinisch erwiesene Behandlung auf dem britischen Etikett deuten auf ein Arzneimittel hin. Arzneimittel brauchen eine Zulassung, in Deutschland durch das BfArM oder EU-weit über die EMA.

Darf ich als Privatperson Nahrungsergänzungsmittel aus UK bestellen?

Seit dem 1. Juli 2026 entfällt die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR. Nach der Verordnung (EU) 2026/382 gilt für solche Kleinsendungen bis 1. Juli 2028 ein pauschaler Zoll von 3 EUR je Artikel. Die Einfuhrumsatzsteuer wird immer erhoben. BVL-Anzeige und Kennzeichnungspflichten richten sich an Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel gewerblich in den Verkehr bringen. Ob ein bestimmtes Produkt für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden darf, klären Sie im Zweifel mit dem Zoll oder der Lebensmittelüberwachung.

Dürfen CBD-Nahrungsergänzungsmittel aus UK eingeführt werden?

CBD-Extrakte gelten in der EU als neuartige Lebensmittel (Novel Food) und benötigen eine Unionszulassung. Solange diese fehlt, ist das Inverkehrbringen als Nahrungsergänzungsmittel in der EU nicht zulässig, auch wenn die britische FSA CBD unter bestimmten Bedingungen akzeptiert. Es besteht ein hohes Risiko der Beschlagnahme; holen Sie vorab rechtlichen Rat ein.

Was die aktuellen offiziellen Vorgaben in der Praxis bedeuten

Novel-Food-Listen, zulässige Zutaten, Anzeigeverfahren und Steuersätze können sich ändern; die Europäische Kommission aktualisiert den Novel-Food-Katalog regelmäßig. Prüfen Sie vor jeder neuen Einfuhr den aktuellen Stand. Für die britische Seite – etwa die Ausfuhr aus Großbritannien und die dortigen Regeln für regulierte Lebensmittel – sind HMRC und die FSA zuständig.

Offizielle Quellen

Unterstützung bei der Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln

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Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung und beruhen auf den oben genannten offiziellen Quellen. Sie sind keine verbindliche Auskunft der Behörden und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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