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Versandverfahren · NCTS · Vereinigtes Königreich

T1-Versandverfahren Großbritannien: Wann ist es nötig und was kostet es?

Das T1-Versandverfahren erlaubt es, Nicht-Unionswaren unter Zollüberwachung durch Großbritannien und die EU zu befördern, ohne in jedem Durchgangsland Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Dieser Leitfaden erklärt, wann ein T1 für Transporte zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU erforderlich ist, wie das Verfahren in NCTS Schritt für Schritt abläuft, was LRN, MRN und Sicherheitsleistung bedeuten, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie Sie Probleme bei der Erledigung vermeiden.

Redaktion: easyclearance.pl (EN). Die englische Ausgangsfassung wurde am 14. April 2026 veröffentlicht; diese deutsche Fassung gibt deren Inhalt für Leser in Deutschland und Österreich wieder. Es gilt britisches Zollrecht (HMRC) für den Teil des Transports, der in Großbritannien beginnt.

Kurz gesagt

  • T1 ist das externe gemeinsame Versandverfahren für Nicht-Unionswaren. Es läuft elektronisch über NCTS.
  • Typischer Fall: Ware aus China, Indien oder den USA kommt in einem britischen Hafen an und soll erst in einem EU-Land, etwa Deutschland oder Polen, verzollt werden.
  • Wichtige Referenzen: LRN, MRN, Garantiereferenznummer (GRN), CMR und Versandbegleitdokument.
  • Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen erst im Bestimmungsland an, wenn die Ware dort in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.
  • Wird das T1 nicht ordnungsgemäß erledigt, kann die Sicherheitsleistung in Anspruch genommen werden und Abgaben auf den vollen Warenwert drohen.

Was ist das T1-Versandverfahren?

Das T1-Verfahren, auch externes gemeinsames Versandverfahren genannt, ist ein Zollverfahren, mit dem Nicht-Unionswaren durch die Europäische Union, das Vereinigte Königreich und weitere Vertragsstaaten befördert werden können, ohne dass in jedem Durchgangsland Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern zu entrichten sind. Die Abgaben werden erst im Bestimmungsland erhoben, also dort, wo die Ware tatsächlich in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.

Rechtsgrundlage ist das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren von 1987. Vertragsparteien sind die EU und die EFTA-Staaten sowie unter anderem die Türkei, Serbien, Nordmazedonien und die Ukraine; seit 2021, also nach dem Brexit, gehört auch das Vereinigte Königreich dazu. Ein in Felixstowe oder Dover eröffnetes T1 kann einen Lkw deshalb bis zur Bestimmungszollstelle in der EU begleiten, ohne dass unterwegs Zwischenabfertigungen nötig sind. Die aktuelle Liste der Vertragsstaaten veröffentlicht HMRC auf GOV.UK.

Das Versandverfahren läuft im elektronischen NCTS (New Computerised Transit System), an das die Zollstellen aller Vertragsstaaten angeschlossen sind. In der Praxis übermittelt der Zollagent die Versandanmeldung online, das System vergibt eine Registriernummer (MRN), und der Fahrer erhält ein ausgedrucktes Versandbegleitdokument (Transit Accompanying Document, TAD), das mit der Ware bis zur Bestimmungsstelle reist.

T1 und T2: der Unterschied in einem Satz

Diese beiden Begriffe werden in der Zollpraxis am häufigsten verwechselt:

  • T1 betrifft Nicht-Unionswaren, zum Beispiel Ware aus China im Container in Felixstowe, Ware aus den USA in Heathrow oder Ware, die in Großbritannien unter einem Zollverfahren steht, ohne in der EU in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden zu sein.
  • T2 betrifft Unionswaren, die die EU verlassen, ein Drittgebiet wie die Schweiz, Norwegen oder das Vereinigte Königreich durchqueren und in die EU zurückkehren. T2 sichert ihren Unionsstatus, damit sie bei der Wiedereinfuhr nicht wie eine Einfuhr behandelt werden.

Da das Vereinigte Königreich seit dem Brexit nicht mehr zur EU-Zollunion gehört, ist bei Transporten aus Großbritannien in die EU in der Praxis meist das T1 relevant, sofern die Ware nicht bereits regulär ausgeführt und eingeführt wird.

Wann ist ein T1 für Großbritannien erforderlich?

Das T1-Versandverfahren wird in mehreren typischen Situationen benötigt:

1. Ware aus Drittländern kommt in Großbritannien an und soll in die EU weiter

Der klassische Fall: Ein Container aus China, Indien oder den USA kommt in Felixstowe, Southampton oder London an. Statt die Ware in Großbritannien zu verzollen, was britischen Zoll und britische Einfuhrumsatzsteuer auslösen würde, soll sie weiter nach Deutschland, Polen oder in ein anderes EU-Land. Dann wird an der Abgangsstelle in Großbritannien ein T1 eröffnet, das die Ware bis zur Bestimmungsstelle in der EU begleitet. Erst dort erfolgt die Einfuhrabfertigung.

2. Ausfuhr aus Großbritannien in ein Drittland durch die EU

Exportiert ein britisches Unternehmen zum Beispiel in die Türkei, nach Serbien oder in die Ukraine und führt der Transport durch Deutschland oder Polen, hält das T1 den Status „im Versandverfahren“ während der gesamten Strecke aufrecht. So muss die Ware nicht an jeder Grenze abgefertigt werden.

3. Ware ohne Status des freien Verkehrs in Großbritannien

Befindet sich Ware in Großbritannien in einem Zolllager, in der aktiven Veredelung oder in einer Freizone, hat sie dort keinen Status des freien Verkehrs. Soll sie von dort in die EU befördert werden, ohne zuvor in Großbritannien verzollt zu werden, kommt das Versandverfahren in Betracht, weil die Ware formal noch nicht in den britischen Wirtschaftskreislauf eingegangen ist.

4. Transport durch mehrere EU-Länder und Großbritannien

Ein typisches Beispiel ist die sogenannte Landbrücke: Ware fährt von Italien über Frankreich, den Ärmelkanal und Großbritannien per Fähre nach Irland. Seit dem Brexit benötigt ein solcher Transport entweder ein T1 (für Nicht-Unionswaren) oder ein T2 (für Unionswaren, die Großbritannien als Drittland durchqueren).

5. Wann kein T1 nötig ist

  • Die Ware wurde in Großbritannien bereits eingeführt und befindet sich im freien Verkehr; sie wird als gewöhnliche Ausfuhr in die EU geliefert. Dann genügen eine Ausfuhranmeldung auf britischer Seite und eine Einfuhranmeldung im EU-Bestimmungsland.
  • Transporte innerhalb der EU, etwa von Polen nach Deutschland oder von Frankreich nach Spanien: Hier gilt der freie Warenverkehr in der Zollunion.
  • Transporte innerhalb Großbritanniens, etwa zwischen England und Schottland oder Wales: Das ist ein rein innerbritischer Warenverkehr, für den kein Versandverfahren nötig ist.

Wer eröffnet das T1? Hauptverpflichteter, Sicherheitsleistung und Zollagent

Ein T1 kann jeder Hauptverpflichtete (Principal) eröffnen, der eine EORI-Nummer und eine in NCTS zugelassene Sicherheitsleistung hat. In der Praxis gibt es zwei Modelle:

Modell A: eigene Gesamtsicherheit (Customs Comprehensive Guarantee)

Große Speditionen und Logistikunternehmen beantragen bei HMRC eine eigene Gesamtsicherheit (Customs Comprehensive Guarantee, CCG), die ihre Versandvorgänge bis zu einem festgelegten Referenzbetrag abdeckt. Dafür müssen finanzielle Voraussetzungen und eine zuverlässige Zollhistorie nachgewiesen und eine Sicherheit, zum Beispiel einer Bank, gestellt werden. Der Vorteil: Mit eigener Sicherheit entfällt die Sicherheitsgebühr des Zollagenten. Die Voraussetzungen beschreibt HMRC auf GOV.UK.

Modell B: Sicherheit des Zollagenten nutzen

Unternehmen, die nur gelegentlich ein T1 benötigen, beauftragen einen Zollagenten mit eigener Gesamtsicherheit. Der Zollagent tritt dann in der Anmeldung als Hauptverpflichteter auf und stellt seine eigene Sicherheit. Das ist das übliche Modell für exportierende Unternehmen ohne eigene Sicherheit. Easy Clearance eröffnet T1-Versandverfahren unter eigener Sicherheit, ohne dass der Auftraggeber selbst eine Sicherheit einrichten muss.

Unterlagen für das T1: LRN, MRN, Sicherheitsleistung, CMR

Für die Eröffnung eines T1 werden folgende Unterlagen und Referenzen benötigt:

Unterlage / ReferenzBedeutungWer stellt sie aus?
LRN (Local Reference Number)Eindeutige lokale Bezugsnummer der Versandanmeldung, vergeben bei der Erstellung der AnmeldungZollagent (automatisch in NCTS)
MRN (Movement Reference Number)18-stelliger alphanumerischer Code (Movement Reference Number), den NCTS nach Annahme der Anmeldung vergibt, quasi die „Passnummer“ des VersandvorgangsNCTS (HMRC)
Versandbegleitdokument (TAD)NCTS-Ausdruck mit MRN-Barcode, der beim Fahrer in der Kabine mitfährtZollagent
Sicherheitsleistung (GRN)Finanzielle Absicherung möglicher Zollabgaben, nachgewiesen über die Garantiereferenznummer (GRN)Zollagent / Bank / Unternehmen
CMR (Frachtbrief)Internationaler Straßenfrachtbrief, der die Beförderungsbedingungen bestätigtFrachtführer / Absender
HandelsrechnungWarenwert, Warennummer (HS-Code), Warenbeschreibung, GewichtVerkäufer / Exporteur
PacklistePackstücke bzw. Paletten, Gewichte, AbmessungenAbsender

Beginnt der Versand in Großbritannien und führt die Fahrt über eine Grenzstelle, die den Goods Vehicle Movement Service (GVMS) nutzt, wird zusätzlich eine GMR (Goods Movement Reference) benötigt. Sie verknüpft die Zollreferenzen der jeweiligen Fahrzeugbewegung über die britische Grenze. Mehr zu den Referenzen lesen Sie in unseren Beiträgen MRN im UK-Zollverfahren und LRN und MRN im britischen Versandverfahren; zur EORI-Nummer siehe EORI-Nummer für den Handel mit UK.

Was kostet ein T1-Dokument für Großbritannien?

Die Kosten eines T1-Versandverfahrens bestehen aus zwei Elementen: der Dienstleistung des Zollagenten und der Sicherheitsleistung. Öffentliche Abgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entstehen erst im Bestimmungsland, wenn die Ware dort in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.

PostenKostenHinweise
Dienstleistung Zollagent: Eröffnung des T1siehe Preisseite (EN)Umfasst zwei Zollagenturen (Großbritannien und EU-Bestimmungsland). Individuelles Angebot, sobald das Bestimmungsland feststeht.
Sicherheitsleistung (bei Nutzung der Sicherheit des Zollagenten)siehe Preisseite (EN)Richtet sich nach dem Warenwert und den möglichen Abgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).
GMR (falls erforderlich)siehe Preisseite (EN)Erforderlich beim Grenzübertritt über GVMS-Grenzstellen in Großbritannien.
ENS / Summarische Eingangsanmeldung (Safety & Security)siehe Preisseite (EN)Erforderlich beim Eingang in die EU aus Großbritannien.
Übersetzungen / zusätzliche UnterlagenoptionalJe nach Bestimmungsland.

Wichtig: Der T1-Preis umfasst zwei Zollagenturen: die britische Agentur, die das T1 eröffnet, und die Agentur im EU-Bestimmungsland, die es schließt. Der genaue Preis hängt vom Bestimmungsland ab.

Ein vollständiger T1-Vorgang aus Großbritannien in die EU umfasst typischerweise T1, Sicherheit, GMR und ENS. Aktuelle Preise finden Sie ausschließlich auf unserer Preisseite (EN); einen Überblick über weitere Kostenpositionen bietet der Kostenleitfaden zur UK-Zollabfertigung (EN). Wer nur gelegentlich Versandverfahren eröffnet, nutzt in der Regel die Sicherheit eines Zollagenten, weil die Einrichtung einer eigenen Gesamtsicherheit bei HMRC ein eigenes Antragsverfahren mit Sicherheitsleistung erfordert.

T1-Versandverfahren: Ablauf Schritt für Schritt

Ein vollständiger T1-Vorgang hat drei Phasen: Abgangsstelle, Beförderung und Bestimmungsstelle.

Schritt 1: Anmeldung vorbereiten (Abgangsstelle)

Der Zollagent sammelt die Unterlagen (Rechnung, CMR, Packliste, Warennummer) und erfasst die Anmeldedaten in NCTS: Warenbeschreibung, Wert, Gewicht, Codes, Route und Bestimmungszollstelle. Das System erzeugt eine LRN. Die Anmeldung wird mit Angabe der Sicherheitsleistung (GRN) an HMRC übermittelt.

Schritt 2: Annahme und Vergabe der MRN

HMRC prüft die Anmeldung in NCTS, unter anderem Datenkonsistenz, Verfügbarkeit der Sicherheit und Einreihung. Bei positiver Prüfung vergibt das System eine MRN, einen 18-stelligen alphanumerischen Code, der für diesen Vorgang eindeutig ist. Der Zollagent druckt das Versandbegleitdokument mit dem MRN-Barcode aus.

Schritt 3: Beginn der Beförderung im Versandverfahren

Der Fahrer erhält das Versandbegleitdokument und fährt zum Hafen, Terminal oder zur Grenze. Beim Verlassen Großbritanniens wird die Bewegung über GVMS (GMR) erfasst. Die Ware befindet sich nun im Versandverfahren: Sie ist durch die Sicherheit abgedeckt und unterliegt in den Durchgangsländern weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer.

Schritt 4: Beförderung durch Durchgangsländer

Unterwegs, etwa in Belgien oder Deutschland, muss der Fahrer nicht bei Zollstellen anhalten, denn NCTS kennt den Vorgang. Behörden können den Lkw aber kontrollieren und die MRN vom Versandbegleitdokument scannen.

Schritt 5: Ankunft an der Bestimmungsstelle

Der Fahrer stellt die Ware bei der Zollstelle im Bestimmungsland zur Verfügung (Gestellung), zum Beispiel am Lager des Empfängers oder an der Grenze. Die Zollstelle erfasst die MRN, prüft die Verschlüsse und gleicht die Unterlagen ab. Ist alles in Ordnung, meldet sie die Ankunft an die britische Abgangsstelle zurück.

Schritt 6: Erledigung des T1

Die Ware wird vom Einführer oder dessen Zollvertreter im Bestimmungsland in den zollrechtlich freien Verkehr überführt (oder in ein anderes Zollverfahren). Erst hier werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Bestimmungsstelle übermittelt die Kontrollergebnisse an die Abgangsstelle, das T1 wird erledigt (discharged) und die Sicherheitsleistung freigegeben.

Eine allgemein feste Laufzeit gibt es nicht: Die Frist legt die Abgangsstelle für jeden Vorgang fest, sie steht auf dem Versanddokument. Wird der Vorgang nicht fristgerecht abgeschlossen, beginnt ein Suchverfahren (Nachforschungsverfahren), und die Sicherheitsleistung kann in Anspruch genommen werden.

T1-Erledigung: Warum der Abschluss entscheidend ist

„Discharge“, also die Erledigung, ist der formale Abschluss des Versandverfahrens in NCTS. Ohne Erledigung behandelt HMRC die Ware so, als sei sie im Versandverfahren „verloren gegangen“. Das kann folgende Schritte auslösen:

  • Suchverfahren: HMRC fordert den Hauptverpflichteten (Zollagent oder Unternehmen) auf nachzuweisen, dass die Ware die Bestimmungsstelle erreicht hat.
  • Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung: Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann HMRC Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf den vollen Warenwert festsetzen und aus der Sicherheit einziehen.
  • Zusätzliche Sanktionen: Bei Verstößen gegen Pflichten im Versandverfahren können weitere Strafen verhängt werden.

Häufige Ursachen einer fehlenden Erledigung sind Fehler an der Bestimmungsstelle (zum Beispiel ein vergessener MRN-Scan), Abweichungen bei den Verschlüssen, verspätete Ankunft nach Fristablauf, Abweichung von der Route ohne Meldung sowie der Versuch, das Versandverfahren zur Umgehung von Abgaben zu missbrauchen.

Was tun, wenn das T1 nicht erledigt wird?

  • Sofort den Zollagenten kontaktieren: Er hat Zugriff auf NCTS und sieht den Status.
  • Nachweise sammeln: vom Empfänger unterschriebener CMR, Kopie des Versandbegleitdokuments mit Vermerk der Bestimmungsstelle, Fotos der Verschlüsse.
  • Bei HMRC einen Alternativnachweis der Erledigung („alternative proof“) einreichen.
  • Auf Anfragen von HMRC fristgerecht antworten. Die Frist ergibt sich aus der Anfrage; ohne Antwort droht die Erhebung der Abgaben.

Weitere Hinweise zu offenen Vorgängen finden Sie im Beitrag Nicht erledigte Versandvorgänge im UK-Transit (EN).

Risiken beim T1: Was schiefgehen kann

Neben der fehlenden Erledigung treten beim T1 typischerweise folgende Probleme auf:

  • Beschädigte oder geöffnete Zollverschlüsse: Sind Verschlüsse ohne Zustimmung der Zollstelle beschädigt oder geöffnet, muss die gesamte Sendung kontrolliert werden. Das kann Sanktionen und Abgaben nach sich ziehen.
  • Routenänderung ohne Meldung: NCTS erwartet, dass die angemeldete Route eingehalten wird. Abweichungen, etwa Umleitungen, müssen gemeldet werden.
  • Falsche Einreihung: Weicht die Warennummer im T1 von der tatsächlichen Ware ab, kann die Bestimmungsstelle die Sendung zur Prüfung anhalten.
  • Verspätete Ankunft: Wird die Ware nicht innerhalb der von der Abgangsstelle gesetzten Frist gestellt, beginnt das Suchverfahren.
  • Wertabweichungen: Ein Unterschied zwischen dem Wert im T1 und der Rechnung des Empfängers kann den Verdacht eines Zollbetrugs wecken.

Easy Clearance überwacht eröffnete T1-Vorgänge bis zur Erledigung. Details zur Leistung finden Sie in der Beschreibung des T1/T2-Service (EN).

Häufige Fragen zum T1-Versandverfahren Großbritannien

Was ist der Unterschied zwischen T1 und T2?

T1 betrifft Nicht-Unionswaren, zum Beispiel Ware aus China, die aus Großbritannien in die EU befördert wird. T2 betrifft Unionswaren, die ein Drittland wie das Vereinigte Königreich durchqueren und in die EU zurückkehren; es sichert ihren Zollstatus. Bei Transporten aus Großbritannien in die EU ist in der Praxis meist T1 relevant.

Muss der Fahrer das T1 ausgedruckt mitführen?

Ja. Das Versandbegleitdokument mit dem MRN-Barcode muss die Ladung während der gesamten Fahrt begleiten. Ein Bild auf dem Smartphone kann als Kopie dienen, viele Zollstellen erwarten jedoch den Ausdruck. Ohne Versandbegleitdokument kann die Ladung als nicht durch das Versandverfahren gedeckt gelten und das Fahrzeug angehalten werden.

Wie lange ist ein T1 gültig?

Die Frist legt die Abgangsstelle für jeden Vorgang fest; sie steht auf dem Versanddokument. Nach dem HMRC-Leitfaden ist für Beförderungen in die EU in der Regel mit höchstens 8 Tagen zu rechnen. Wird der Vorgang nicht fristgerecht abgeschlossen, beginnt ein Suchverfahren, und die Sicherheitsleistung kann in Anspruch genommen werden.

Kann ein T1 nach Fahrtantritt eröffnet werden?

Nein. Das T1 muss vor Beginn der Beförderung an der Abgangsstelle eröffnet werden, meist in einem Hafen, Zolllager oder Terminal. Ist der Lkw bereits ohne T1 losgefahren, sollte sofort der Zollagent bzw. die nächste Zollstelle kontaktiert werden. Eine nachträgliche Lösung ist nicht sicher und führt in der Praxis häufig zu Sanktionen.

Wer haftet, wenn das T1 nicht erledigt wird?

Formal haftet der Hauptverpflichtete, also derjenige, der die Anmeldung in NCTS abgibt, in der Regel der Zollagent. Auf dessen Sicherheitsleistung greift HMRC bei fehlender Erledigung zurück. Der Zollagent kann anschließend vertraglich beim Auftraggeber Rückgriff nehmen. Deshalb ist ein Zollagent wichtig, der die Erledigung überwacht.

Kann ich ein T1 selbst ohne Zollagent erstellen?

Grundsätzlich ja, wenn Sie eine britische EORI-Nummer, Zugang zu NCTS und eine von HMRC anerkannte Sicherheitsleistung haben. Die Beantragung einer eigenen Gesamtsicherheit (CCG) ist jedoch ein eigenes Verfahren. Für Unternehmen mit nur wenigen Versandvorgängen im Jahr ist die Sicherheit eines Zollagenten meist die wirtschaftlichere Lösung.

Gilt das T1 auch für Ausfuhren aus Großbritannien in die USA oder nach China?

Nein. Das T1 gilt nur im Gebiet der Vertragsparteien des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (EU, Vereinigtes Königreich, EFTA, Türkei, Serbien, Nordmazedonien, Ukraine und weitere). Für Ausfuhren in die USA, nach China oder Australien sind eine britische Ausfuhranmeldung und eine Einfuhranmeldung im Bestimmungsland erforderlich.

Was kostet ein T1-Dokument für Großbritannien?

Der Preis umfasst zwei Zollagenturen: die britische Agentur, die das Versandverfahren eröffnet, und die Agentur im EU-Bestimmungsland, die es schließt, zum Beispiel in Deutschland, Polen oder den Niederlanden. Die Kosten hängen vom Bestimmungsland und vom Umfang der Sendung ab; hinzu kommen gegebenenfalls Sicherheitsleistung, GMR und ENS. Aktuelle Preise stehen auf der Preisseite.

Was die aktuellen offiziellen Hinweise für die Praxis bedeuten

Das T1-Verfahren und die Anforderungen an NCTS können sich ändern, insbesondere im Zusammenhang mit dem Windsor Framework (Nordirland) und der Digitalisierung der britischen Grenze. Nordirland ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Prüfen Sie stets die aktuellen Leitfäden von HMRC.

Offizielle Quellen

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Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Zollverfahren und Abgabensätze können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben von HMRC und sprechen Sie vor dem Versand mit einem Zollagenten. Die offiziellen Leitfäden sind keine verbindliche Auskunft für Ihren Einzelfall.

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