Zollwissen · Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich
Verfahren 42 bei der Einfuhr aus UK: Zoll zahlen, Einfuhrumsatzsteuer befreit
Mit dem Verfahren 42 überführen Sie Waren aus Großbritannien in einem EU-Mitgliedstaat in den zollrechtlich freien Verkehr, ohne dort Einfuhrumsatzsteuer vorzufinanzieren – vorausgesetzt, die Ware geht unmittelbar im Anschluss als innergemeinschaftliche Lieferung an einen Abnehmer in einem anderen EU-Land. Der Zoll bleibt fällig.
Redaktion: easyclearance.pl. Rechtsgrundlage Deutschland (§ 5 UStG) im Oktober 2026 geprüft; die englische Vorlage stammt vom April 2026.
Kurz zusammengefasst
- Das Verfahren 42 (Zollverfahrenscode 4200) befreit die Einfuhr von der Einfuhrumsatzsteuer, wenn die Ware unmittelbar danach innergemeinschaftlich in einen anderen Mitgliedstaat geliefert wird.
- Zölle und gegebenenfalls andere Einfuhrabgaben werden trotzdem erhoben.
- Erforderlich sind eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im Einfuhrland – eigene oder die eines Fiskalvertreters – und die gültige USt-IdNr. des Abnehmers im Bestimmungsland.
- Die Umsatzsteuer wird im Bestimmungsland als innergemeinschaftlicher Erwerb erklärt.
- Fehlen Nachweise über die Weiterbeförderung, droht die Nacherhebung der Einfuhrumsatzsteuer.
Die Grundlagen der Einfuhr aus Großbritannien – Zollanmeldung, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer – erklärt unser Leitfaden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr aus Großbritannien im Überblick. Dieser Artikel vertieft einen Sonderfall: die Einfuhr aus UK mit anschließender Lieferung in ein anderes EU-Land. Für die Gegenrichtung (Ausfuhr aus der EU nach UK) siehe Export nach England.
Was ist das Verfahren 42 (Zollverfahrenscode 4200) bei der Einfuhr?
Das Verfahren 42 – international auch „Customs Procedure 42“ oder „CPC 42“ genannt – ist ein Zollverfahren der EU. In der Einfuhranmeldung wird es mit dem Verfahrenscode 4200 angegeben: Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger steuerbefreiter Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat.
Der Grundgedanke ist einfach. Wird Ware aus einem Drittland in einem Mitgliedstaat eingeführt und ist sie unmittelbar zur innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat bestimmt, fällt im Einfuhrland keine Einfuhrumsatzsteuer an. Besteuert wird erst im Bestimmungsland, und zwar als innergemeinschaftlicher Erwerb in der Umsatzsteuererklärung des Abnehmers. Dort ist der Vorgang bei vollem Vorsteuerabzug in der Regel steuerneutral.
Warum ist das interessant? Bei der normalen Einfuhr muss der Einführer die Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze entrichten oder über ein Aufschubkonto zahlen und kann sie erst später als Vorsteuer geltend machen. Das bindet Liquidität. Mit dem Verfahren 42 entfällt diese Vorfinanzierung im Einfuhrland. In Deutschland ist die Befreiung in § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG geregelt; die Grundlage im Unionsrecht ist die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG.
Wie läuft die Ware aus Großbritannien in die EU und weiter zum Empfänger?
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich ein Drittland. Bis zum 31. Dezember 2020 war der Handel mit Großbritannien innergemeinschaftlich, eine Zollanmeldung war nicht nötig. Heute erfordert jede Warensendung aus Großbritannien in die EU eine Ausfuhranmeldung im UK und eine Einfuhranmeldung in der EU.
Waren aus Großbritannien kommen häufig über Häfen wie Rotterdam, Antwerpen oder Hamburg in die EU. Wird die Ware dort für einen Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat abgefertigt, sieht der Ablauf typischerweise so aus:
- Ausfuhr aus Großbritannien: Die Ware wird im UK zur Ausfuhr angemeldet und verlässt das Land, zum Beispiel per Lkw über eine Fährverbindung oder per Seefracht.
- Einfuhr in der EU mit Verfahrenscode 4200: Im Einfuhrland – etwa Deutschland oder den Niederlanden – wird die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Der Zoll wird erhoben, die Einfuhrumsatzsteuer nicht.
- Innergemeinschaftliche Lieferung: Die Ware wird ohne Umweg in den Bestimmungsmitgliedstaat befördert. Der im Einfuhrland registrierte Lieferer stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit den USt-IdNrn. beider Parteien aus.
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: Der Abnehmer erklärt den Erwerb in seinem Land in der Umsatzsteuererklärung.
Wichtig: Das Verfahren 42 funktioniert nur, wenn die Ware das Einfuhrland tatsächlich verlässt und physisch in einem anderen Mitgliedstaat ankommt. Bleibt sie im Einfuhrland, ist die Befreiung nicht anwendbar. Die Behörden können dies prüfen. Dasselbe Schema gilt übrigens nicht nur für Ware aus UK, sondern für Einfuhren aus jedem Drittland.
Welche Voraussetzungen gelten für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer?
Für Deutschland nennt § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG die Bedingungen ausdrücklich. Der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer muss die Ware im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar für eine innergemeinschaftliche Lieferung verwenden und bei der Einfuhr
- seine in Deutschland erteilte USt-IdNr. oder die in Deutschland erteilte USt-IdNr. seines Fiskalvertreters angeben,
- die im anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr. des Abnehmers mitteilen und
- nachweisen, dass die Gegenstände zur Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bestimmt sind.
In anderen Mitgliedstaaten gelten vergleichbare Voraussetzungen nach dem jeweiligen nationalen Recht. Die niederländische Steuer- und Zollverwaltung beschreibt die Regeln für die Verfahren 42 und 63 auf ihrer eigenen Seite. In Österreich besteht eine vergleichbare Regelung im österreichischen Umsatzsteuerrecht; die Einfuhranmeldung wird dort über e-zoll abgegeben. Die USt-IdNr. des Abnehmers sollte im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem VIES als gültig geführt sein; die Zollverwaltung kann dies bei der Abfertigung prüfen.
Für die Zollanmeldung selbst brauchen Sie außerdem eine EORI-Nummer. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag EORI-Nummer Pflicht im Handel mit Großbritannien.
Brauche ich eine USt-IdNr. oder einen Fiskalvertreter im Einfuhrland?
Ja, eine dieser beiden Lösungen ist nötig. Wer über einen deutschen Hafen oder Grenzübergang einführt, braucht eine in Deutschland erteilte USt-IdNr. – entweder die eigene oder die eines Fiskalvertreters, der für das Unternehmen auftritt. Erfolgt die Einfuhr über die Niederlande, gilt Entsprechendes für eine niederländische Registrierung.
Ein Fiskalvertreter ist ein im Einfuhrland ansässiger Dienstleister, der die steuerlichen Pflichten aus dem Vorgang für ein ausländisches Unternehmen übernimmt. Ob eine eigene Registrierung oder eine Fiskalvertretung sinnvoller ist, hängt von Volumen, Häufigkeit und Struktur Ihrer Lieferkette ab. Diese Entscheidung sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung treffen.
Typische Nutzer des Verfahrens 42 sind:
- Handelsunternehmen, die Waren aus Großbritannien oder anderen Drittländern beziehen und an Kunden in anderen EU-Ländern liefern,
- Spediteure und Logistikdienstleister, die Lieferketten zwischen UK und EU organisieren,
- Händler mit einem Zentrallager in einem anderen Mitgliedstaat als dem Einfuhrland,
- Unternehmensgruppen mit Gesellschaften in mehreren EU-Staaten.
Welche Nachweise verlangt der Zoll für die anschließende innergemeinschaftliche Lieferung?
Ohne vollständige Unterlagen kann die Steuerbefreiung versagt und die volle Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt werden. Stellen Sie die Dokumente deshalb vor der Ankunft der Ware zusammen.
Unterlagen für die Einfuhranmeldung
- Zollanmeldung mit Verfahrenscode 4200 im Einfuhrsystem des Einfuhrlandes – in Deutschland über ATLAS.
- USt-IdNr. des Einführers oder Fiskalvertreters im Einfuhrland.
- USt-IdNr. des Abnehmers im Bestimmungsland, gültig in VIES.
- Handelsrechnung des britischen Lieferanten mit vollständigen Angaben zu beiden Parteien, Warenbeschreibung, Wert und Lieferbedingung (Incoterms).
- Transportdokument – CMR im Straßenverkehr, Konnossement (B/L) im Seeverkehr oder Luftfrachtbrief (AWB) –, aus dem die Route hervorgeht.
- Packliste mit Gewichten und Abmessungen.
Nachweise nach der Abfertigung
- Rechnung über die innergemeinschaftliche Lieferung ohne Umsatzsteuer, mit den USt-IdNrn. beider Parteien.
- CMR mit Empfangsbestätigung des Abnehmers im Bestimmungsland als Beleg für die tatsächliche Ankunft.
- Zahlungsnachweis für die Ware.
- Zusammenfassende Meldung des im Einfuhrland registrierten Lieferers, in der die innergemeinschaftliche Lieferung an den Abnehmer gemeldet wird.
Wie die Lieferbedingung die Rollen von Verkäufer und Käufer verteilt, erklärt unser Beitrag zu Incoterms 2020 im Handel mit UK.
Sie planen eine Sendung aus Großbritannien mit Weiterlieferung in ein anderes EU-Land? Beschreiben Sie Ware und Route über das Kontaktformular – wir stimmen die britische Seite und die Unterlagen mit Ihnen ab.
Was passiert bei fehlenden Nachweisen oder verspäteter Weiterbeförderung?
Das Verfahren 42 ist ein vollständig legales und weit verbreitetes Instrument. Weil es in der Vergangenheit für Umsatzsteuerkarusselle missbraucht wurde, gehört es aber zu den Bereichen, die europäische Steuerverwaltungen besonders genau prüfen. Die wichtigsten Risiken:
- Kein Nachweis der Weiterbeförderung: Können Sie nicht belegen, dass die Ware das Einfuhrland verlassen hat und im Bestimmungsland angekommen ist, setzt die Behörde des Einfuhrlandes die Einfuhrumsatzsteuer fest – gegebenenfalls zuzüglich Zinsen und Sanktionen nach nationalem Recht.
- Ungültige USt-IdNr.: Eine ungültige Nummer kann dazu führen, dass die Befreiung nicht gewährt wird. Prüfen Sie den Status in VIES regelmäßig.
- Verzögerte Weiterbeförderung: Die Ware muss „unmittelbar“ weitergeliefert werden. Eine längere Lagerung im Einfuhrland vor dem Weitertransport kann Rückfragen auslösen.
- Fehlende oder verspätete Zusammenfassende Meldung: Wird die innergemeinschaftliche Lieferung nicht oder zu spät gemeldet, kann das die Steuerbefreiung gefährden.
Bewahren Sie Transportdokumente, Rechnungen und Empfangsbestätigungen für die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist auf. Im Fall einer Prüfung sind sie Ihr wichtigster Beleg.
Verfahren 42 und Postponed VAT Accounting: der Unterschied
Das Verfahren 42 wird oft mit dem britischen Postponed VAT Accounting (PVA) verwechselt. Beide Instrumente vermeiden, dass Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze Liquidität bindet, gelten aber in unterschiedlichen Rechtsgebieten:
- Verfahren 42 ist ein EU-Instrument für Einfuhren in die EU. Die Ware muss in einen anderen Mitgliedstaat weitergeliefert werden; im Einfuhrland fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an.
- PVA ist ein britisches Instrument für Einfuhren in das Vereinigte Königreich. Ein im UK für VAT registrierter Einführer verbucht die Import-VAT in seiner VAT-Erklärung statt an der Grenze.
Details zum britischen Mechanismus finden Sie im Artikel Postponed VAT Accounting im UK. Den britischen Verfahrenscode in der CDS-Anmeldung erklärt der Beitrag Verfahrenscode in der Zollanmeldung (UK CPC), die allgemeine Einfuhr ohne Verfahren 42 der Beitrag Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr aus Großbritannien.
Häufige Fragen
Was ist das Verfahren 42 genau?
Ein EU-Zollverfahren, bei dem Waren aus einem Drittland wie Großbritannien ohne Einfuhrumsatzsteuer in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sofern sie unmittelbar danach innergemeinschaftlich in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden. Die Umsatzsteuer wird im Bestimmungsland als innergemeinschaftlicher Erwerb erklärt.
Funktioniert das Verfahren 42 für Einfuhren aus UK nach dem Brexit?
Ja. Das Vereinigte Königreich ist ein Drittland, deshalb kann Ware aus UK in einem Mitgliedstaat wie Deutschland oder den Niederlanden mit Verfahrenscode 4200 abgefertigt und anschließend in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden.
Muss ich beim Verfahren 42 Zoll zahlen?
Ja. Das Verfahren 42 betrifft nur die Einfuhrumsatzsteuer. Zölle werden wie bei jeder Einfuhr erhoben, sofern keine Zollpräferenz oder andere Befreiung greift.
Brauche ich eine deutsche USt-IdNr.?
Bei einer Einfuhr in Deutschland ja – entweder die eigene oder die eines Fiskalvertreters. Zusätzlich muss die USt-IdNr. des Abnehmers im anderen Mitgliedstaat angegeben werden.
Ist das Verfahren 42 legal?
Ja. Es beruht auf dem Zollkodex der Union und der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG und wird in ganz Europa genutzt. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation.
Was passiert, wenn die Ware das Bestimmungsland nicht erreicht?
Dann kann die Steuerbehörde des Einfuhrlandes die Einfuhrumsatzsteuer nacherheben, gegebenenfalls mit Zinsen und Sanktionen. Transportdokumente mit Empfangsbestätigung sind deshalb unverzichtbar.
Gilt das Verfahren 42 für alle Waren?
Grundsätzlich für alle Waren, die nach der Einfuhr innergemeinschaftlich weitergeliefert werden. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabak oder Energieerzeugnisse gelten zusätzliche Regeln, die vorab gesondert zu prüfen sind.
Offizielle Quellen
- Umsatzsteuergesetz: § 5 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr
- Europäische Kommission: Zollverfahren (EN)
- Belastingdienst: Customs procedure 42 and 63 (EN)
- Europäische Kommission: USt-IdNr. in VIES prüfen
Unterstützung bei Ihrer Sendung aus Großbritannien
Easy Clearance ist eine im britischen CDS registrierte Zollagentur mit britischer EORI-Nummer und übernimmt die britische Seite Ihrer Sendung, etwa die Ausfuhranmeldung im UK. Die Einfuhranmeldung mit Verfahrenscode 4200 in der EU gibt ein Zollvertreter im Einfuhrland ab; die steuerliche Gestaltung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen für beide Seiten abzustimmen.
Einen Überblick über die Zollanmeldung bei der Einfuhr nach Deutschland finden Sie auf unserer Seite Zollanmeldung Deutschland: Import, ATLAS und EORI, unser Leistungsangebot zur Einfuhrabfertigung auf der entsprechenden Serviceseite. Für eine konkrete Sendung beschreiben Sie Ware, Route und Bestimmungsland über das Kontaktformular.
Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.