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Zollbegriffe · Vereinigtes Königreich

EORI-Nummer Pflicht: Wann brauchen Sie eine EORI-Nummer für Großbritannien?

Eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) brauchen Sie, sobald Ihr Unternehmen oder eine andere Partei in einem Zollverfahren bei der Einfuhr oder Ausfuhr auftritt. Sie ist die zentrale Kennung, die Zollanmeldung, Zollbehörde und den verantwortlichen Einführer oder Ausführer miteinander verbindet. Probleme entstehen meist, wenn eine EU-EORI mit einer britischen GB-EORI verwechselt wird oder wenn man annimmt, der Frachtführer könne an die Stelle des Anmelders treten.

Redaktion: easyclearance.pl (EN). Deutsche Fassung der englischen Ausgangsseite (Originalfassung veröffentlicht am 18. Februar 2026, aktualisiert am 4. März 2026). Die Aussagen zu GOV.UK wurden am 18. Oktober 2026 mit der offiziellen EORI-Seite abgeglichen.

EORI-Nummer Pflicht: Wer braucht eine EORI-Nummer?

Für den gewerblichen Warenverkehr über die Grenze zwischen der EU und Großbritannien gilt im Grundsatz: Wer Waren zu geschäftlichen Zwecken ein- oder ausführt, braucht eine EORI-Nummer. GOV.UK formuliert vorsichtiger: Sie können eine EORI-Nummer benötigen, wenn Sie Waren bewegen

  • zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) oder der Isle of Man und einem anderen Land, einschließlich der EU,
  • zwischen Großbritannien und Nordirland,
  • zwischen Nordirland und Ländern außerhalb der EU.

In der Praxis heißt das für Unternehmen aus Deutschland und Österreich:

  • Unternehmen (B2B): Wer gewerblich Waren nach Großbritannien liefert oder von dort bezieht, sollte eine EORI-Nummer haben. Ohne sie lassen sich keine Zollanmeldungen abgeben.
  • Warenmuster: Auch das Unternehmen, das Muster versendet, braucht eine EORI-Nummer.
  • Privatpersonen: Für Waren ausschließlich für den persönlichen Gebrauch in der Regel nicht (Details im nächsten Abschnitt).

Wie Sie eine EORI-Nummer beantragen und prüfen, erklärt unser Beitrag EORI-Nummer für den Handel mit UK: beantragen und prüfen. Dieser Artikel beantwortet nur die Frage, wer eine EORI-Nummer braucht und wann.

Wann brauche ich eine EORI-Nummer? Ab wann gilt die Pflicht?

Die EORI-Nummer muss vorliegen, bevor Sie den ersten Zollvorgang anstoßen. Laut GOV.UK brauchen Sie sie, wenn Sie

  • jemanden beauftragen, die Zollabwicklung für Sie zu übernehmen (zum Beispiel eine Zollagentur),
  • selbst Zollanmeldungen abgeben,
  • britische Zollsysteme nutzen, etwa den Customs Declaration Service (CDS) oder das Import Control System 2 (ICS2),
  • eine zollrechtliche Entscheidung beantragen.

Außerdem ist eine EORI-Nummer nötig, um eine Ausfuhrgenehmigung (export licence) zu beantragen. Planen Sie die Beantragung deshalb vor der ersten Sendung ein, nicht erst, wenn die Ware schon unterwegs ist. Mehr zu den Anmeldungen in CDS lesen Sie in unserem Beitrag CDS: Zollanmeldung in Großbritannien.

EORI-Nummer Privatperson: Wann reicht es ohne?

GOV.UK nennt eine klare Ausnahme: Sie brauchen keine EORI-Nummer, wenn die Waren beide Bedingungen erfüllen:

  • es sind keine kontrollierten Waren (controlled goods), und
  • sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

Auch auf EU-Seite kommen Privatpersonen bei gelegentlichen privaten Sendungen in der Regel ohne eigene EORI-Nummer aus. Sobald Sie als Privatperson aber Waren zum Weiterverkauf bewegen oder die Waren zu den kontrollierten Waren gehören, greift diese Ausnahme nicht mehr. Für private Geschenksendungen lohnt ein Blick in unseren Beitrag Geschenk nach England schicken.

EORI-Nummer GB oder XI: Brauche ich eine GB-EORI zusätzlich zur deutschen?

Eine EORI-Nummer, die Sie in Deutschland oder Österreich erhalten haben, ist eine EU-EORI. Sie gilt für Zollvorgänge in der EU, zum Beispiel für die Ausfuhranmeldung beim Versand nach Großbritannien. Für Zollvorgänge in Großbritannien arbeitet HMRC mit EORI-Nummern, die mit GB beginnen. Wer auf beiden Seiten der Grenze in Zollverfahren auftritt, braucht deshalb in der Regel beide.

Laut GOV.UK sollte auch ein Unternehmen, das nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist, eine EORI-Nummer beantragen, wenn es dort unter anderem

  • eine Zollanmeldung für das Versandverfahren (Transit) abgibt,
  • eine Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung abgibt,
  • eine zollrechtliche Entscheidung beantragt,
  • eine summarische Eingangs- oder Ausgangsanmeldung abgibt,
  • eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgibt,
  • als Beförderer Waren auf dem See-, Binnenwasser- oder Luftweg transportiert.

Als „ansässig“ gilt ein Unternehmen laut GOV.UK in der Regel dann, wenn es Geschäftsräume in dem Land hat, in das es einführt oder aus dem es ausführt. Für Bewegungen von oder nach Nordirland hat GOV.UK einen eigenen Abschnitt; dort wird geklärt, welche Nummer (GB oder XI) Sie benötigen. Nordirland ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Zur summarischen Eingangsanmeldung siehe ENS-Anmeldung für Großbritannien, zum Versandverfahren T1-Versandverfahren.

EORI-Nummer bei eBay, Amazon & Co.: Gilt die Pflicht auch im Onlinehandel?

Ja. Wer gewerblich verkauft, bewegt keine Waren für den persönlichen Gebrauch, die Ausnahme für Privatpersonen hilft also nicht. Für den Onlinehandel mit Kunden in Großbritannien kommt es darauf an, wer in der britischen Zollanmeldung als Einführer bzw. Anmelder auftritt:

  • Übernehmen Sie als Verkäufer die Einfuhr (zum Beispiel bei Lieferung „verzollt“, DDP), brauchen Sie eine GB-EORI.
  • Für die Ausfuhranmeldung in der EU benötigen Sie Ihre EU-EORI.
  • Der Kurierdienst oder Spediteur kann die Abwicklung für Sie übernehmen, ersetzt aber nicht Ihre eigene EORI-Nummer.

Welche Pflichten der Einführer in Großbritannien trägt, lesen Sie in Importer of Record in Großbritannien, zu den Lieferbedingungen in DDP, DAP, EXW: der Unterschied.

Typische Fehler in der Praxis

Die meisten Verzögerungen entstehen durch uneinheitliche Daten zwischen Handelsrechnung, Packliste, Zolltarifnummer, Referenznummern und Transportannahmen. Klären Sie vor der Freigabe der Sendung, wer für die Zollabfertigung verantwortlich ist, ob der Datensatz vollständig ist und wann die Anmeldung abgegeben werden muss. Typische EORI-Fehler sind:

  • die EU-EORI wird für einen britischen Zollvorgang angegeben, obwohl eine GB-EORI nötig ist,
  • man verlässt sich darauf, dass der Frachtführer die Rolle des Anmelders übernimmt,
  • die EORI-Nummer wird erst beantragt, wenn die Ware bereits an der Grenze steht.

Welche Unterlagen und Daten Sie vorbereiten sollten

Bevor Sie mit einer Zollagentur sprechen oder eine Anmeldung abgeben, sollten Sie mindestens Folgendes bereithalten:

  • eine Handelsrechnung mit vollständiger Warenbeschreibung,
  • eine Packliste mit Mengen, Gewicht und Anzahl der Packstücke,
  • den HS/CN-Code und Angaben zum Ursprung,
  • die EORI-Nummer und die Angabe, wer für die Anmeldung verantwortlich ist.

Bei regelmäßigen Sendungen lohnt eine feste Datenvorlage: Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprung, Incoterms, Angaben zum Frachtführer und Ausgangsdokumente. Das verkürzt die Abstimmung und vermeidet Korrekturen an der Grenze.

Häufige Fragen zur EORI-Nummer Pflicht

Wann brauche ich eine EORI-Nummer für Lieferungen nach Großbritannien?

Laut GOV.UK kann eine EORI-Nummer mit dem Präfix GB nötig sein, wenn Sie Waren zwischen Großbritannien (England, Schottland, Wales) oder der Isle of Man und einem anderen Land, auch der EU, bewegen. Spätestens brauchen Sie sie, wenn Sie Zollanmeldungen abgeben, britische Zollsysteme wie CDS oder ICS2 nutzen, einen Vertreter für die Zollabwicklung beauftragen oder eine zollrechtliche Entscheidung beantragen.

Benötigen Privatpersonen eine EORI-Nummer?

In der Regel nicht. GOV.UK nennt zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen: Die Waren sind keine kontrollierten Waren und sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Wer als Privatperson Waren zum Weiterverkauf bewegt, fällt nicht unter diese Ausnahme.

Brauche ich eine GB-EORI zusätzlich zur deutschen?

Eine EORI-Nummer aus Deutschland oder Österreich gilt für Zollvorgänge in der EU. Für britische Zollvorgänge verlangt HMRC eine EORI-Nummer mit dem Präfix GB. Auch ein Unternehmen ohne Sitz im Vereinigten Königreich sollte laut GOV.UK eine GB-EORI beantragen, wenn es dort zum Beispiel eine Versandanmeldung, eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) oder eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung abgibt.

Gilt die EORI-Pflicht auch bei Onlinehandel?

Ja, sobald Sie gewerblich verkaufen. Die Ausnahme für den persönlichen Gebrauch greift dann nicht. Entscheidend ist, wer in der britischen Zollanmeldung als Einführer oder Anmelder auftritt: Übernimmt der Verkäufer die Einfuhr, etwa bei einer Lieferung DDP, braucht er eine GB-EORI.

Kann der Spediteur oder Frachtführer die EORI-Nummer ersetzen?

Nein. Die EORI-Nummer identifiziert die Partei, die im Zollverfahren auftritt. Ein Frachtführer oder eine Zollagentur kann für Sie handeln, ersetzt aber nicht Ihre eigene Rolle als Einführer oder Ausführer. Auch wer einen Vertreter beauftragt, braucht laut GOV.UK eine EORI-Nummer.

Brauche ich für Warenmuster eine EORI-Nummer?

Ja. Das Unternehmen, das Muster gewerblich versendet, benötigt eine EORI-Nummer, denn Muster sind keine Waren für den persönlichen Gebrauch.

Zusammenfassung

  • Für den gewerblichen Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien brauchen Sie eine EORI-Nummer, für britische Zollvorgänge eine mit dem Präfix GB.
  • Die EORI-Nummer muss vorliegen, bevor Sie Anmeldungen abgeben, Zollsysteme nutzen oder einen Vertreter beauftragen.
  • Privatpersonen brauchen keine EORI-Nummer, wenn die Waren nicht kontrolliert und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
  • Onlinehändler fallen nicht unter diese Ausnahme.

Offizielle Quellen

Unterstützung bei der Zollabfertigung

Sie sind unsicher, ob Sie für Ihre Sendung eine GB-EORI brauchen? Beschreiben Sie Ware, Route und Ihre Rolle (Verkäufer, Käufer, Spediteur) über die Kontaktseite (EN). Unser Team hilft bei der Vorbereitung der Unterlagen und der Zollabfertigung. Den passenden Leistungsumfang klären Sie direkt mit dem Team.

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Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung und beruhen auf den oben genannten offiziellen Hinweisen von GOV.UK/HMRC und der Europäischen Kommission (geprüft am 18. Oktober 2026). Sie sind keine verbindliche Auskunft der Behörden und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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