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Ausfuhr Großbritannien: Dokumente-Checkliste 2026 für Exporteure aus DE und AT
Für die Ausfuhr nach Großbritannien – ob Sie aus Deutschland oder Österreich liefern – brauchen Sie mindestens eine Handelsrechnung, eine Packliste, einen Frachtbrief (CMR, AWB oder Bill of Lading), eine Ausfuhranmeldung auf EU-Seite und EORI-Nummern für die Beteiligten. Wer den Zollpräferenzsatz nach dem EU-UK-Handelsabkommen nutzen will, braucht zusätzlich einen Ursprungsnachweis; kontrollierte Waren benötigen Genehmigungen oder Gesundheitszeugnisse. Diese Seite ordnet jedes Dokument ein: Wer erstellt es, wohin geht es, und welche Fehler kommen in der Praxis immer wieder vor.
Redaktion: easyclearance.pl (EN). Deutsche Fassung der englischen Ausgangsseite (Originalfassung veröffentlicht am 14. April 2026), für Ausführer aus Deutschland und Österreich angepasst.
Abgrenzung: Diese Übersicht erklärt, welche Dokumente zusammengehören. Eine reine Druckvorlage finden Sie in der Checkliste für Exporte nach Großbritannien zum Ausdrucken, Details zur Packliste im Packlisten-Muster und zur Rechnung im Beitrag Handelsrechnung für UK.
Warum die Exportdokumente für Großbritannien so wichtig sind
Seit dem Brexit gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zum EU-Binnenmarkt. Jede Warensendung aus der EU nach Großbritannien braucht deshalb Ausfuhrunterlagen auf der EU-Seite und Einfuhrunterlagen auf der britischen Seite – unabhängig von Warenwert, Verkehrsträger oder Branche. Ein Fehler in einem einzigen Dokument kann dazu führen, dass der Lkw festgehalten wird, HMRC eine zivilrechtliche Geldstrafe (civil penalty) verhängt oder die Ware im schlimmsten Fall von Border Force beschlagnahmt wird.
Die folgenden Dokumente decken eine typische B2B-Sendung auf der Straße ab (nach Großbritannien vor allem über Dover/Calais, Felixstowe, Immingham oder Holyhead). Für Luft- und Seefracht gelten ähnliche Regeln; es ändern sich vor allem die Namen der Frachtpapiere.
Welche Dokumente brauche ich für den Export nach Großbritannien?
1. Handelsrechnung (Commercial Invoice)
Erstellt von: dem Ausführer (Verkäufer). Weitergabe an: den britischen Zollagenten bzw. Einführer für die Einfuhranmeldung, den Frachtführer und den Käufer. Pflichtangaben: vollständige Daten beider Parteien, EORI-Nummer, Incoterms 2020, genaue Warenbeschreibung, Netto- und Bruttogewicht, Anzahl der Packstücke, Warennummer (HS-Code, 8-stellig), Einzel- und Gesamtwert, Währung, Ursprungsland und Zahlungsbedingungen.
Typische Fehler: keine britische EORI-Nummer, fehlende Incoterms, eine allgemeine statt einer konkreten Warenbeschreibung („Bekleidung“ statt „Herren-T-Shirts aus Baumwolle, unbedruckt, weiß“), Abweichungen zur Packliste, Beträge ohne Währung.
2. Packliste (Packing List)
Erstellt von: dem Ausführer. Weitergabe an: den Frachtführer und den Zolldienstleister. Pflichtangaben: genaue Aufstellung der Packstücke (Palette für Palette, Karton für Karton), Verpackungsart, Netto- und Bruttogewicht, Abmessungen, Markierungen, Chargen- oder Seriennummern und der Bezug zur zugehörigen Rechnung.
Typische Fehler: Gewicht weicht vom CMR ab, keine Angabe zu Holzverpackungen (ISPM-15), Palettenzahl stimmt nicht mit der tatsächlichen Beladung überein.
3. CMR-Frachtbrief oder AWB / Bill of Lading
Erstellt von: dem Frachtführer (Spedition bzw. Fahrer). Verbleib: fährt mit dem Fahrer mit; eine Kopie erhält der Zolldienstleister. Pflichtangaben: Absender, Empfänger, Be- und Entladeort, Warenbeschreibung, Gewicht, Anzahl der Packstücke, Kennzeichen und Unterschriften von Absender und Frachtführer. In der Luftfracht ist es der Air Waybill (AWB), in der Seefracht das Bill of Lading (B/L).
Typische Fehler: fehlende Unterschrift des Absenders in Feld 22, falscher Empfänger (der Name der britischen Firma passt nicht zur EORI-Nummer), fehlende Angaben zum T1-Versand.
Wer erstellt die Ausfuhranmeldung?
4. Ausfuhranmeldung und Ausfuhrbegleitdokument (ATLAS / AES)
Erstellt von: dem Ausführer selbst oder in seinem Auftrag von einem beauftragten Zolldienstleister auf EU-Seite, elektronisch im EU-Ausfuhrsystem AES. In Deutschland läuft die Anmeldung über ATLAS-Ausfuhr, in Österreich über e-zoll. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle. Vorzulegen bei: der Zollverwaltung im Ausfuhrland. Nach dem Ausgang erhält der Ausführer die Ausgangsbestätigung (Nachricht IE599, in Deutschland als Ausgangsvermerk bekannt) – den Nachweis, dass die Ware die EU verlassen hat und damit die Grundlage für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.
Auf der britischen Seite gibt der britische Zollagent oder der Einführer die Einfuhranmeldung im System CDS ab. Mehr dazu im Beitrag CDS-Zollanmeldung in Großbritannien, zur Referenznummer unter MRN im UK-Zollverfahren.
Typische Fehler: fehlende Ausgangsbestätigung (IE599), falscher Verfahrenscode, falsche Ausgangszollstelle, abweichendes Bruttogewicht.
Brauche ich EORI und REX?
5. EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification)
Vergabe durch: die Zollverwaltung Ihres EU-Mitgliedstaats (EU-EORI) bzw. HMRC (GB-EORI). Verwendung: in jeder Anmeldung auf EU- und britischer Seite. Die britische Nummer beantragen Sie über GOV.UK: Get an EORI number (Englisch); die Beantragungsdauer sollten Sie vor dem ersten Versand einplanen.
Typische Fehler: keine GB-EORI-Nummer (viele Ausführer gehen davon aus, dass ihre EU-EORI-Nummer genügt – das stimmt nicht, wenn Sie in Großbritannien selbst als Einführer auftreten), falsch eingetragene oder nicht mehr gültige Nummer. Mehr im Beitrag EORI-Nummer für den Handel mit UK.
6. Ursprungserklärung für den Export nach UK (REX)
Erstellt von: dem Ausführer selbst. Weitergabe an: den britischen Einführer – sie ermöglicht den Präferenzzollsatz von 0 % nach dem EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen (TCA). Wann nötig: wenn die Ware Präferenzursprung in der EU hat und der Einführer den Nullzollsatz in Anspruch nehmen möchte. Das TCA sieht als Ursprungsnachweis die Ursprungserklärung des Ausführers (Statement on Origin, meist auf der Rechnung) oder die Kenntnis des Einführers vor.
Für Sendungen über 6.000 EUR braucht der Ausführer in der EU für die Ursprungserklärung eine Registrierung als registrierter Ausführer im REX-System. Typische Fehler: keine Ursprungserklärung auf der Rechnung, falsches Ursprungsland, nicht erfüllte produktspezifische Ursprungsregeln, falscher Wortlaut der Erklärung (der Mustertext steht im TCA). Mehr dazu im Beitrag Zollpräferenzen im EU-UK-Abkommen.
Wann sind Lizenzen nötig?
7. Ausfuhrgenehmigungen (kontrollierte Waren)
Ausgestellt von: der zuständigen nationalen Behörde im Ausfuhrland (in Deutschland etwa das BAFA für Dual-Use-Güter). Vorzulegen bei: dem Zolldienstleister bzw. der Ausfuhrzollstelle bei der Abfertigung. Wann nötig: Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use), Rüstungsgüter, Chemikalien, Arzneimittel, geschützte Arten (CITES) und Abfälle (EU-Abfallverbringungsrecht).
Typische Fehler: Versand ohne Genehmigung in der Annahme, es handle sich um ein „normales Produkt“ (etwa Pigmente, die als Dual-Use-Güter eingestuft sind), falsche Kategorie, abgelaufene Genehmigung.
8. Gesundheits-/Pflanzengesundheitszeugnisse und IPAFFS-Vorabanmeldung (CHED)
Gesundheits- bzw. Pflanzengesundheitszeugnis: stellt die zuständige Veterinär-, Lebensmittel- bzw. Pflanzenschutzbehörde im Versandland aus. IPAFFS-Vorabanmeldung (CHED): legt der britische Einführer oder sein Beauftragter im System IPAFFS an; sie geht an die britische Port Health Authority bzw. die zuständigen britischen Behörden. Wann nötig: Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO), Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, Saatgut, Fischereierzeugnisse. Die Vorabanmeldung in IPAFFS muss laut GOV.UK vor Ankunft der Waren erfolgen; die konkrete Frist hängt von Ware und Risikokategorie ab.
9. Nachweis der Transportversicherung
Üblicherweise bei den Incoterms CIF/CIP erforderlich. Der britische Empfänger kann eine Kopie anfordern, besonders bei hochwertigen Waren.
Checkliste Ausfuhr Großbritannien – Tabelle zum Abhaken
Haken Sie die Spalte „Status“ vor jeder Beladung ab. Fehlt ein Punkt, halten Sie die Sendung zurück.
| # | Dokument | Erstellt von | Wohin | Pflicht? | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Handelsrechnung | Ausführer | Zolldienstleister EU + UK | Ja – immer | ☐ |
| 2 | Packliste | Ausführer | Frachtführer + Zolldienstleister | Ja – immer | ☐ |
| 3 | CMR / AWB / B/L | Frachtführer | Im Fahrerhaus | Ja – immer | ☐ |
| 4 | Ausfuhranmeldung (ATLAS bzw. e-zoll / AES), ABD, Ausgangsbestätigung IE599 | Ausführer oder Zolldienstleister EU | Zoll im Ausfuhrland | Ja – immer | ☐ |
| 5 | EU-EORI + GB-EORI | Zoll EU / HMRC | In den Anmeldungen | Ja – immer | ☐ |
| 6 | Ursprungserklärung (REX ab 6.000 EUR) | Ausführer | An den britischen Einführer | Bei 0 % Präferenzzoll | ☐ |
| 7 | Ausfuhrgenehmigung | Zuständige Behörde | Zolldienstleister / Ausfuhrzollstelle | Nur kontrollierte Waren | ☐ |
| 8 | Gesundheitszeugnis + IPAFFS-Vorabanmeldung (CHED) | Behörde im Versandland / britischer Einführer | IPAFFS (UK) + Zolldienstleister | POAO / Pflanzen | ☐ |
| 9 | ISPM-15-Kennzeichnung (Holz) | Hersteller der Verpackung | In den Unterlagen | Nur Holzverpackungen | ☐ |
| 10 | T1-Versandanmeldung (falls nötig) | Zolldienstleister | NCTS + Versandbegleitdokument im Fahrerhaus | Bei Versandverfahren | ☐ |
Handelsrechnung und Packliste: die häufigsten Fehler beim Export
Fehler 1 – Dokumente passen nicht zusammen
Gewicht auf der Rechnung ≠ Gewicht auf der Packliste ≠ Gewicht auf dem CMR: Jede Abweichung ist für HMRC und Border Force ein Warnsignal. Arbeiten Sie mit einer einzigen Datenquelle (etwa dem ERP-System) und erzeugen Sie alle Dokumente daraus.
Fehler 2 – allgemeine Warenbeschreibung
„Maschinenteile“, „Textilwaren“, „Kunststoffartikel“: Solche Beschreibungen führen zu Rückfragen und verzögern die Abfertigung. Nötig sind Funktion, Material und Verwendungszweck – bewährt haben sich zwei bis drei Zeilen Beschreibung plus 8-stelliger HS-Code.
Fehler 3 – keine GB-EORI-Nummer beim Empfänger
Viele Ausführer verlassen sich darauf, dass der britische Empfänger „die EORI regelt“. Ohne GB-EORI-Nummer auf britischer Seite geht die Einfuhranmeldung jedoch nicht durch. Prüfen Sie die Nummer des Empfängers vor dem Versand mit dem EORI-Prüfdienst auf GOV.UK (Englisch).
Fehler 4 – fehlende oder falsche Ursprungserklärung
Ohne Ursprungsnachweis zahlt der britische Einführer den vollen Zollsatz. Ein fehlerhafter Erklärungstext führt dazu, dass die Präferenz versagt wird.
Fehler 5 – keine Vorabanmeldung in IPAFFS
Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs, Fisch und Pflanzen verlangt Großbritannien eine Vorabanmeldung in IPAFFS vor Ankunft. Fehlt sie, drohen die Verweigerung der Abfertigung und eine Kontrolle an einer Border Control Post.
Fehler 6 – falscher Incoterm
Bei EXW ist der Ausführer nicht für die Ausfuhranmeldung zuständig – das ist häufig eine Falle, etwa beim Nachweis der steuerfreien Ausfuhr. Praxisnäher sind meist FCA, CPT oder DAP. Bei DDP müssen Sie sich auf eine britische Umsatzsteuerregistrierung einstellen. Mehr im Beitrag Incoterms 2020 im UK-Handel.
Fehler 7 – Holzpaletten ohne ISPM-15-Kennzeichnung
Holzpaletten und Holzverpackungen, die nach Großbritannien gelangen, müssen die ISPM-15-Kennzeichnung tragen (Hitzebehandlung). Fehlt sie, kann die Sendung an einer Border Control Post festgehalten werden. Details im Beitrag Holzpaletten nach Großbritannien: ISPM 15.
Ablauf: Welches Dokument wann und wo?
- T-7 Tage: GB-EORI des Empfängers prüfen, Genehmigungen klären, IPAFFS-Vorabanmeldung mit dem Einführer abstimmen (falls zutreffend).
- T-3 Tage: Handelsrechnung und Packliste fertigstellen und an den Zolldienstleister auf EU-Seite schicken.
- T-1 Tag: Ausfuhranmeldung in ATLAS bzw. e-zoll – die Anmeldung erhält eine MRN.
- T-0 (Ladetag): CMR und Unterlagen im Fahrerhaus; Fahrer und Disposition prüfen die Vollständigkeit.
- Grenzübertritt: Nach dem Ausgang aus der EU folgt die Ausgangsbestätigung (IE599).
- T+1: Einfuhranmeldung in Großbritannien (CDS); im Versandverfahren T1 in NCTS.
- Danach: Erledigung des T1-Verfahrens an der Bestimmungszollstelle, Unterlagen archivieren.
Für die Straßenroute über Dover lesen Sie auch Zoll Dover–Calais: Ausfuhr und GMR.
FAQ – Dokumente für die Ausfuhr nach Großbritannien
Welche Dokumente brauche ich für den Export nach Großbritannien?
Mindestens Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief (CMR, AWB oder B/L), die Ausfuhranmeldung auf EU-Seite und EORI-Nummern. Für den Präferenzzoll kommt eine Ursprungserklärung hinzu, für kontrollierte Waren Genehmigungen oder Gesundheitszeugnisse.
Wer erstellt die Ausfuhranmeldung?
Der Ausführer selbst oder ein beauftragter Zolldienstleister auf EU-Seite – in Deutschland über ATLAS-Ausfuhr, in Österreich über e-zoll. Die britische Einfuhranmeldung in CDS ist ein getrennter Schritt auf britischer Seite.
Brauche ich EORI und REX?
Eine EORI-Nummer brauchen Sie immer; treten Sie in Großbritannien selbst als Einführer auf, zusätzlich eine GB-EORI-Nummer. Die REX-Registrierung brauchen Sie, wenn Sie für Sendungen über 6.000 EUR eine Ursprungserklärung für den Präferenzzoll ausstellen.
Wann sind Lizenzen nötig?
Bei kontrollierten Waren wie Dual-Use-Gütern, Rüstungsgütern, Chemikalien, Arzneimitteln, CITES-Arten und Abfällen. Klären Sie Genehmigungen frühzeitig, spätestens vor der Abfertigung (siehe T-7 Tage).
Brauche ich auch für Warenmuster vollständige Unterlagen?
Ja. Ein geringer Wert befreit nicht von den Zollpflichten. Möglich ist eine vereinfachte Proforma-Rechnung mit dem Vermerk „Muster ohne Handelswert“ und einem Zollwert über null (symbolischer Betrag). Ausfuhranmeldung und EORI-Nummer sind trotzdem nötig.
Kann die Rechnung auf Deutsch sein?
HMRC bevorzugt Englisch. Für Ausfuhren nach Großbritannien empfehlen wir eine zweisprachige Rechnung (Deutsch + Englisch) oder eine vollständig englische Rechnung – mindestens Warenbeschreibung und Incoterms sollten auf Englisch stehen.
Wie lange muss ich die Exportunterlagen aufbewahren?
Mehrere Jahre ab der Anmeldung. Maßgeblich sind die zoll- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen Ihres Landes, für den britischen Einführer die Vorgaben von HMRC; bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren können längere Fristen gelten. Eine digitale Archivierung ist möglich, wenn Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet sind.
Was tun, wenn der Fahrer ohne ein Dokument losgefahren ist?
Möglichkeiten: (1) das Fahrzeug vor der Grenze zurückholen und das fehlende Dokument beschaffen, (2) an der Ausgangszollstelle anhalten und das Dokument nachreichen, (3) die Verweigerung der Einfuhr in Großbritannien samt Stand- und Rückfahrtkosten riskieren. Variante 1 ist in der Regel die günstigste.
Erledigen DHL, UPS oder FedEx alle Dokumente für mich?
Kurierdienste übernehmen die Zollanmeldung für geringwertige Expresssendungen. Bei gewerblichen Sendungen bleiben Rechnung, Packliste, Genehmigungen und Ursprungsnachweis in der Verantwortung des Ausführers. Prüfen Sie immer Ihren Vertrag.
Löst DDP alle Probleme?
Nein. Bei DDP zahlt der Ausführer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien. Das erfordert in der Regel eine britische Umsatzsteuerregistrierung und die Verantwortung für die Einfuhranmeldung. Für viele Unternehmen sind DAP oder FCA die bessere Wahl.
Was die aktuellen offiziellen Regeln sagen
Die Dokumentenanforderungen im Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien ändern sich – etwa durch neue SPS-Kontrollen an der britischen Grenze oder Anpassungen rund um das TCA. Prüfen Sie vor dem Versand die aktuellen Hinweise von HMRC auf GOV.UK und Ihrer nationalen Zollverwaltung. Diese Seite betrifft Ausfuhren aus der EU nach Großbritannien (England, Schottland, Wales); Nordirland folgt teilweise anderen Regeln und ist hier nicht erfasst.
Offizielle Quellen
- GOV.UK: Export goods from the UK (Englisch)
- GOV.UK: Get an EORI number (Englisch)
- GOV.UK: Check an EORI number (Englisch)
- GOV.UK: IPAFFS – Import of products, animals, food and feed system (Englisch)
- Europäische Kommission: EU-UK Trade and Cooperation Agreement (Englisch)
Unterstützung bei der Ausfuhr nach Großbritannien
Schicken Sie uns Handelsrechnung und Packliste über die Kontaktseite (EN) oder rufen Sie an unter +44 7404 091503. Unser Team hilft bei der Vorbereitung der Unterlagen, der Ausfuhranmeldung und – falls nötig – beim T1-Versandverfahren. Den passenden Leistungsumfang klären Sie direkt mit dem Team; mehr zur Ausfuhrabfertigung (EN).
Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung und beruhen auf den oben genannten offiziellen Quellen. Sie sind keine verbindliche Auskunft der Behörden und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.