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Warenursprung · Ausfuhr EU → Vereinigtes Königreich

Ursprungserklärung REX: Wortlaut, REX-Nummer und 0 % Zoll bei Lieferungen nach Großbritannien

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) hat die Zölle auf die meisten Waren abgeschafft – aber nur unter einer zentralen Bedingung: Die Ware muss präferenziellen Ursprung in der EU haben (in der Gegenrichtung britischen Ursprung). „Aus der EU geliefert“ ist zollrechtlich nicht dasselbe wie „in der EU hergestellt“. Damit Ihr Kunde in Großbritannien den Präferenzzollsatz von 0 % nutzen kann, stellen Sie ihm in der Regel eine Ursprungserklärung (Statement on Origin) auf der Rechnung aus. Liegt der Wert der Ursprungswaren über 6.000 EUR, muss diese Erklärung Ihre REX-Nummer enthalten.

Redaktion: easyclearance.pl (EN). Deutsche Fassung der englischen Ausgangsseite (Originalfassung veröffentlicht am 18. Februar 2026, aktualisiert am 4. März 2026). Offizielle Quellen zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026.

Was ist eine REX-Ursprungserklärung?

Die Ursprungserklärung ist ein kurzer, festgelegter Text, mit dem der Ausführer erklärt, dass die gelieferten Waren präferenziellen Ursprung haben. Er steht direkt auf der Handelsrechnung oder auf einem anderen Handelspapier, das die Waren so genau beschreibt, dass sie identifiziert werden können. Ein separates Zertifikat wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gibt es im Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien unter dem TCA nicht.

REX steht für das Registered Exporter System – das Register der registrierten Ausführer der EU. Wer als EU-Ausführer Ursprungserklärungen für Sendungen über der Wertgrenze ausstellt, braucht eine REX-Nummer und trägt sie in die Erklärung ein. Einen Überblick über die Zollpräferenzen im Abkommen insgesamt finden Sie in unserem Beitrag Zollpräferenzen im EU-UK-Abkommen; hier geht es gezielt um Wortlaut und REX-Registrierung.

Ab welchem Warenwert ist keine REX-Nummer nötig?

Die Regel hängt vom Wert der Ursprungswaren in der Sendung ab:

  • Wert der Ursprungswaren bis 6.000 EUR: Sie brauchen keine REX-Nummer. Sie können die Ursprungserklärung auf der Rechnung ohne Registriernummer ausstellen.
  • Wert der Ursprungswaren über 6.000 EUR: Sie müssen eine REX-Nummer haben und sie in die Erklärung auf der Rechnung eintragen. Fehlt sie, ist die Erklärung für diese Sendung ungültig – Ihr Kunde in Großbritannien zahlt dann den vollen Zoll.

Laut GOV.UK sind REX-Nummern erforderlich, wenn der Ausführer Sendungen mit einem Gesamtwert von mehr als 6.000 EUR ausführt. Da die Wertgrenze je Sendung gilt, empfiehlt sich die Registrierung für alle, die regelmäßig nach Großbritannien liefern.

REX-Nummer: Wer braucht sie und wie beantragt man sie?

Die Registrierung im REX-System ist kostenlos und einmalig. Sie beantragen sie elektronisch bei der Zollverwaltung des EU-Mitgliedstaats, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Für polnische Ausführer läuft der Antrag über die Plattform PUESC; die Zollverwaltung vergibt dann eine Nummer, die mit dem Ländercode und „REX“ beginnt (etwa PLREX…). Ausführer in Deutschland oder Österreich wenden sich an ihre jeweilige nationale Zollverwaltung.

Wichtig: Mit dem REX-Antrag erklären Sie faktisch, dass Sie die Ursprungsregeln kennen und den EU-Ursprung Ihrer Waren belegen können – zum Beispiel mit Kalkulationen und Lieferantenerklärungen. Wie Sie die EORI-Nummer erhalten, die Sie für den Handel mit Großbritannien ohnehin brauchen, erklärt unser Beitrag EORI-Nummer für den Handel mit UK.

REX-Ursprungserklärung: Wortlaut für Lieferungen nach Großbritannien

Die Ursprungserklärung steht direkt auf der Handelsrechnung oder einem anderen Handelspapier, das die Waren beschreibt. Für Lieferungen nach Großbritannien empfiehlt sich die englische Fassung des Wortlauts:

„The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No [Ihre REX-Nummer]) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of EU preferential origin.“

Sinngemäß auf Deutsch: Der Ausführer der in diesem Dokument aufgeführten Waren (Referenznummer des Ausführers …) erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren der EU sind.

  • Feld „Exporter Reference No“: Tragen Sie Ihre REX-Nummer ein (Pflicht, wenn der Wert 6.000 EUR übersteigt). Bis 6.000 EUR darf das Feld laut GOV.UK leer bleiben, wenn Ihnen keine Nummer zugeteilt wurde; eine vorhandene REX-Nummer anzugeben ist trotzdem die sicherere Variante.
  • Ursprung: Tragen Sie EU bzw. „European Union“ ein (bei britischen Ausführern „United Kingdom“).
  • Ort, Datum und Name des Ausführers stehen unter dem Text. Nach den Fußnoten zur Vorlage auf GOV.UK können Ort und Datum entfallen, wenn sie sich bereits aus dem Dokument selbst ergeben.
  • Mehrere Sendungen: Die Vorlage sieht zusätzlich ein Feld für einen Zeitraum vor, wenn eine Erklärung mehrere Lieferungen identischer Waren abdecken soll; bei einer einzelnen Sendung bleibt es leer.

Ursprungserklärung auf Rechnung oder „Kenntnis des Einführers“?

Das TCA lässt neben der Ursprungserklärung eine zweite Methode zu: die Kenntnis des Einführers (Importer’s Knowledge). Der britische Einführer kann den Präferenzzoll von 0 % auf Grundlage seiner eigenen Kenntnisse und Unterlagen beantragen – ohne Erklärung des Ausführers auf der Rechnung.

Für den Einführer ist das allerdings riskant: Bei einer Prüfung durch HMRC muss er die vollständige Produktionsdokumentation vorlegen können (Stückliste, Herstellungsprozess). Diese Daten möchte der Ausführer meist nicht herausgeben, weil sie Geschäftsgeheimnisse enthalten. Deshalb verlangen britische Abnehmer in der Praxis meist eine Ursprungserklärung auf der Rechnung – bei Sendungen über der Wertgrenze mit REX-Nummer.

Ermächtigter Ausführer, REX und Ursprung: typische Stolperfallen

Wer aus dem Warenverkehr mit anderen Ländern den Status des ermächtigten Ausführers kennt, sollte beachten: Für die Ursprungserklärung im Warenverkehr EU–Großbritannien ist nach dem TCA die REX-Registrierung maßgeblich – die Referenznummer des Ausführers ist laut GOV.UK in der EU die REX-Nummer.

„Aus Polen versandt“ ist nicht „EU-Ursprung“

Kaufen Sie Waren bei einem Großhändler in der EU, sind es deshalb noch keine Ursprungswaren der EU – es kann sich zum Beispiel um chinesische Waren handeln, die in der EU zum Verkauf zugelassen sind. Versenden Sie solche Waren nach Großbritannien und erklären per REX-Ursprungserklärung „EU-Ursprung“, machen Sie eine unrichtige Ursprungsangabe; das kann als Zoll- bzw. Steuerverstoß gewertet werden.

Bevor Sie die Erklärung ausstellen, müssen Sie sicher sein, dass

  • Sie selbst Hersteller sind und die produktspezifischen Ursprungsregeln (Product Specific Rules) erfüllen, oder
  • Sie als Händler Lieferantenerklärungen (Supplier’s Declarations) besitzen, die den EU-Ursprung der Waren bestätigen. Laut GOV.UK müssen Sie eine erforderliche Lieferantenerklärung bereits zu dem Zeitpunkt in Händen halten, zu dem Sie die Ursprungserklärung ausstellen.

Fehlen diese Nachweise, setzen Sie die Erklärung nicht auf die Rechnung. Ihr Kunde zahlt dann zwar Zoll, Sie selbst gehen aber kein Risiko ein.

Zollpräferenz EU–UK: Was die aktuellen offiziellen Vorgaben in der Praxis bedeuten

Verfahrensregeln, Anmeldefelder und Voraussetzungen für die Präferenz sollten Sie für den konkreten Fall direkt in den offiziellen Hinweisen prüfen. Maßgeblich sind für dieses Thema die Seiten der Europäischen Kommission sowie von GOV.UK/HMRC (siehe „Offizielle Quellen“). Wenn Sie zusätzlich Unterstützung zu Ursprungsnachweisen brauchen, finden Sie Informationen auf unserer Seite Ursprungsnachweise und EUR.1 (EN) sowie im Beitrag Proof of origin: EUR.1, REX, statement on origin (EN).

Häufige Fragen zur Ursprungserklärung REX

Was ist eine REX-Ursprungserklärung?

Ein festgelegter Text auf der Handelsrechnung, mit dem der Ausführer erklärt, dass die Waren präferenziellen EU-Ursprung haben. Damit kann der Einführer in Großbritannien den Präferenzzollsatz von 0 % nach dem Handels- und Kooperationsabkommen beantragen. Über 6.000 EUR muss die Erklärung die REX-Nummer des Ausführers enthalten.

Wie lautet der Wortlaut für Lieferungen nach Großbritannien?

„The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No [REX-Nummer]) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of EU preferential origin.“ Darunter folgen Ort, Datum und Name des Ausführers.

Wer braucht eine REX-Nummer und wie beantragt man sie?

Jeder EU-Ausführer, der Ursprungserklärungen für Sendungen mit Ursprungswaren im Wert von mehr als 6.000 EUR ausstellt. Die Registrierung ist kostenlos und einmalig und erfolgt elektronisch bei der Zollverwaltung des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen ansässig ist – in Polen über PUESC.

Ab welchem Warenwert ist keine REX-Nummer nötig?

Bis zu einem Wert der Ursprungswaren von 6.000 EUR je Sendung kann die Ursprungserklärung ohne REX-Nummer ausgestellt werden. Darüber ist die REX-Nummer Pflicht, sonst ist die Erklärung ungültig.

Reicht es, wenn die Ware aus einem EU-Lager kommt?

Nein. Entscheidend ist der präferenzielle Ursprung, nicht der Versandort. Händler brauchen Lieferantenerklärungen, die den EU-Ursprung bestätigen, bevor sie die Ursprungserklärung ausstellen.

Zusammenfassung

  • Ausfuhr nach Großbritannien bis 6.000 EUR: Sie stellen die Ursprungserklärung ohne REX-Nummer aus.
  • Ausfuhr nach Großbritannien über 6.000 EUR: Sie brauchen eine REX-Nummer, damit Ihr Kunde den Präferenzzollsatz von 0 % erhält.
  • Prüfen Sie immer, ob die Ware wirklich EU-Ursprung hat – chinesische Sportschuhe, die in der EU umverpackt wurden, bleiben chinesische Ware.

Offizielle Quellen

Unterstützung bei Ursprungserklärung und Ausfuhr nach Großbritannien

Sie liefern nach Großbritannien und sind unsicher, ob Ihre Ware EU-Ursprung hat oder ob Sie eine REX-Nummer brauchen? Beschreiben Sie Ware, Route, Warenwert und vorhandene Ursprungsnachweise über die Kontaktseite (EN) – unser Team hilft bei der Vorbereitung der Unterlagen. Den passenden Leistungsumfang klären Sie direkt mit dem Team.

Ursprungsnachweise und EUR.1 (EN) · Kontakt über WhatsApp

Hinweis: Offizielle Hinweise zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung und beruhen auf den oben genannten offiziellen Hinweisen von GOV.UK/HMRC und der Europäischen Kommission. Sie sind keine verbindliche Auskunft der Behörden und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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