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Besondere Zollverfahren · Vereinigtes Königreich

Vorübergehende Einfuhr nach Großbritannien: Temporary Admission (TA) im Überblick

Die vorübergehende Einfuhr nach Großbritannien heißt im britischen Zollrecht Temporary Admission (TA). Sie entspricht dem, was man in der EU als vorübergehende Verwendung kennt: Messeausrüstung, Vorführgeräte, Berufsausrüstung oder Mietmaschinen kommen ins Land, ohne dass Zoll und die britische Einfuhrumsatzsteuer (import VAT) in voller Höhe anfallen (bei teilweiser Befreiung nur anteilig) – vorausgesetzt, die Ware wird nicht verändert, nicht verkauft und fristgerecht wieder ausgeführt. Wer Waren zeitweise nach England bringen möchte, erfährt hier, wann TA infrage kommt, wann ein Carnet ATA die einfachere Lösung ist und wie Sie die Wiederausfuhr nachweisen.

Redaktion: easyclearance.pl. Deutsche Fassung der englischen Ausgangsseite (Originalfassung veröffentlicht am 15. April 2026). Angaben zu Fristen und Bewilligungsarten im Oktober 2026 mit den offiziellen GOV.UK-Seiten abgeglichen. Der Beitrag betrifft Großbritannien (England, Schottland, Wales); für Nordirland gelten eigene Regeln.

Kurz gesagt

Temporary Admission erlaubt die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Großbritannien mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Die Ware muss unverändert bleiben und innerhalb der Frist – in der Regel höchstens 24 Monate je nach Ware – wieder ausgeführt werden. Für Messen, Warenmuster und Berufsausrüstung ist das Carnet ATA oft die einfachere Alternative.

Was ist Temporary Admission in Großbritannien?

Temporary Admission ist ein besonderes Zollverfahren, mit dem Waren aus einem anderen Land – auch aus der EU – vorübergehend nach Großbritannien gebracht werden, ohne dass die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) ganz oder teilweise anfallen. Voraussetzung ist, dass die Ware:

  • in Großbritannien nicht verändert wird – erlaubt ist laut GOV.UK nur, sie zu erhalten, damit ihr Zustand gleich bleibt,
  • in Großbritannien nicht verkauft wird (kein Eigentumsübergang) und
  • innerhalb einer festgelegten Frist wieder ausgeführt wird; diese beträgt je nach Ware in der Regel höchstens 24 Monate.

Das Verfahren ist das britische Gegenstück zur vorübergehenden Verwendung nach dem Unionszollkodex (UZK Art. 250 ff.; allgemeine Regeln zu den besonderen Verfahren ab Art. 210). Ob Sie die Befreiung nutzen können, hängt unter anderem davon ab, ob Sie innerhalb oder außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sind; maßgeblich ist die jeweilige Warenkategorie. HMRC verlangt außerdem, dass Sie zahlungsfähig sind, die Zollvorschriften bisher eingehalten haben und geeignete Aufzeichnungen führen.

Vorübergehende Verwendung beim Zoll: Werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig?

Das hängt davon ab, ob die Ware unter die vollständige oder die teilweise Befreiung fällt:

Art der BefreiungAbgabenTypische Verwendung
Vollständige Befreiungkein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer, solange die Bedingungen erfüllt sindAusrüstung für Messen, Vorführungen, Sportveranstaltungen, Medienausrüstung
Teilweise Befreiungein Teil des Zolls wird für die Dauer der Nutzung fällig; Berechnung nach HMRC-Regelung (Details: GOV.UK)Waren, für die keine vollständige Befreiung vorgesehen ist, etwa Industrieausrüstung

Für die möglichen Abgaben ist häufig eine Zollsicherheit zu stellen. Wird das Verfahren nicht rechtzeitig erledigt, kann die Befreiung entfallen: HMRC kann dann die Abgaben erheben und auf die Sicherheit zurückgreifen; auch Zinsen sind möglich. Wenn mehr Zeit nötig ist, wenden Sie sich in der Regel vor Fristablauf an HMRC. Die Einzelheiten nennt die GOV.UK-Seite zur Bewilligung (siehe Quellen).

Wie bekommt man die Bewilligung?

GOV.UK nennt sechs Arten der Bewilligung für Temporary Admission:

  • Vollständige Bewilligung (full authorisation) – online zu beantragen, möglichst mindestens einen Monat vor der ersten Einfuhr.
  • Bewilligung durch Anmeldung (authorisation by declaration) – HMRC bewilligt das Verfahren, indem die Einfuhranmeldung an der Grenze angenommen wird. Nicht möglich u. a. bei vereinfachten Anmeldungen oder bei Waren mit Antidumpingzöllen.
  • Bewilligung für Nordirland und die EU – nicht Gegenstand dieses Beitrags.
  • Rückwirkende Bewilligung – nur in Ausnahmefällen.
  • Mündliche Anmeldung mit dem Formular C108 – für bestimmte Waren wie persönliche Gegenstände, tragbare Musikinstrumente, Sportartikel oder medizinische Ausrüstung. Laut GOV.UK ist das an Roll-on-Roll-off-Standorten wie Dover und Eurotunnel nicht möglich.
  • Anmeldung durch „andere Handlung“ – etwa das Passieren des grünen Ausgangs; nur für bestimmte, festgelegte Verwendungen.

Für den Antrag brauchen Sie unter anderem Ihre EORI-Nummer (außer bei nichtkommerziellen Waren) – für Unternehmen aus Deutschland oder Österreich ist das der erste Schritt, den Ort Ihrer Aufzeichnungen, Angaben zur Sicherheit (falls erforderlich), den Verwendungsort und die geplante Dauer des Aufenthalts der Ware in Großbritannien.

Unterlagen und Sicherheit für die Zollanmeldung

Die übliche Temporary Admission ohne Carnet ATA läuft über eine Zollanmeldung im britischen System CDS. Typischerweise benötigt werden:

  • Zollanmeldung (C88) im CDS mit dem Verfahrenscode 53 (Temporary Admission) – mehr dazu im Beitrag Verfahrenscode in der Zollanmeldung (CPC im UK-CDS),
  • Warenbeschreibung – möglichst genau, gegebenenfalls mit Seriennummern, damit die Ware bei der Wiederausfuhr identifiziert werden kann,
  • Sicherheitsleistung für die möglichen Abgaben während der TA – zum Beispiel als Gesamtbürgschaft (Comprehensive Guarantee), Einzelbürgschaft (Single Guarantee) oder Barhinterlegung,
  • Nachweise zu Eigentum oder Überlassung – Mietvertrag, Leasingvertrag oder Proforma-Rechnung, aus denen hervorgeht, dass die Ware nicht verkauft wird.

Wie hoch die Sicherheitsleistung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von Ware und Warenwert.

Werkzeug und Maschinen für eine Montage in England: Was sagt der Zoll?

Wer für einen Auftrag in England Werkzeug oder Geräte mitbringt, denkt oft zuerst an die Befreiung für Berufsausrüstung. Laut GOV.UK gilt diese Befreiung aber nicht für Berufsausrüstung, die für die industrielle Herstellung oder Verpackung von Waren, für die Gewinnung von Bodenschätzen oder für Bau, Reparatur oder Instandhaltung von Gebäuden eingesetzt wird. Ausgenommen davon sind Handwerkzeuge.

Für Maschinen auf einer Baustelle oder Industrieausrüstung in längerer Miete kommt deshalb eher die Temporary Admission über eine CDS-Anmeldung mit teilweiser Befreiung infrage. Welche Befreiung für Ihre Ware gilt, prüfen Sie anhand der GOV.UK-Seite Check if you can get import duty relief on goods using Temporary Admission (auf Englisch).

Messe in Großbritannien: Zoll für Ausstellungsware

Für Waren, die auf einer öffentlichen Veranstaltung ausgestellt oder genutzt werden, die nicht nur dem kommerziellen Verkauf dient, sieht GOV.UK eine vollständige Befreiung vor. In der Praxis wird für Messen, Ausstellungen und Konferenzen häufig das Carnet ATA verwendet – vor allem, wenn dieselbe Ausrüstung mehrmals über die Grenze geht. Ein ausführliches Beispiel finden Sie im Beitrag Ausstellungsausrüstung vorübergehend nach Großbritannien mitnehmen.

Temporary Admission UK oder Carnet ATA?

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument nach dem Übereinkommen von Istanbul, ausgestellt von Handelskammern (in Deutschland von den IHKs, in Österreich von der WKÖ). Es wirkt wie ein „Pass für Waren“ und ersetzt in den Vertragsstaaten – darunter das Vereinigte Königreich – die Zollanmeldung und die Sicherheit.

MerkmalTemporary Admission (CDS)Carnet ATA
Wer ist zuständig?HMRC (UK) bzw. ZollvertreterHandelskammer (IHK / WKÖ)
Dauerin der Regel bis zu 24 Monate (je nach Ware)bis zu 12 Monate
Warenkategoriensehr breitMessen, Warenmuster, Berufsausrüstung
Formalitäten an der GrenzeAnmeldung im CDS (kann aufwendig sein)einfacher – das Carnet selbst
Mehrere Grenzübertrittejeweils eigene Anmeldungen nötigja, mehrere Ein- und Ausreisen
Sicherheitabhängig vom Warenwert (individuell)Carnet-Gebühr und Sicherheit bei der Kammer

Temporary Admission (CDS) passt eher, wenn

  • die Ware nicht in die Carnet-Kategorien fällt (z. B. Maschinen auf einer Baustelle, Industrieausrüstung in längerer Miete),
  • die Ware länger als 12 Monate in Großbritannien bleiben soll.

Das Carnet ATA passt eher, wenn

  • es um Messen, Ausstellungen oder Konferenzen mit Vorführgeräten geht,
  • Sie Warenmuster mitnehmen,
  • Sie Berufsausrüstung nutzen (Kamerateams, Musiker, Sportler),
  • Sie mit derselben Ausrüstung mehrmals die britische Grenze überqueren,
  • Ihnen ein einfaches Verfahren an der Grenze wichtig ist.

Mehr zum Carnet: Carnet ATA UK–EU: Wann kommt es infrage? und Carnet ATA für Messen und Berufsausrüstung.

Verwandte Verfahren: Veredelung und Rückwaren

Temporary Admission wird oft mit anderen britischen Verfahren verwechselt. Sie sind eigenständig und haben eigene Voraussetzungen:

  • Inward Processing (IP, aktive Veredelung) – für Waren, die in Großbritannien bearbeitet, montiert oder repariert und danach wieder ausgeführt werden. Erforderlich sind eine IP-Bewilligung von HMRC, Bestandsaufzeichnungen und ein Abschluss des Verfahrens mit Nachweis, dass die Ware Großbritannien verlassen hat oder in der Produktion verbraucht wurde. Eine Reparatur fällt also nicht unter TA, sondern unter IP.
  • Outward Processing (OP, passive Veredelung) – Waren werden aus Großbritannien zur Bearbeitung oder Reparatur ausgeführt; bei der Wiedereinfuhr ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabenermäßigung möglich (Details: GOV.UK).
  • Returned Goods Relief (RGR, Rückwaren) – für Waren, die zuvor aus Großbritannien ausgeführt wurden und zurückkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen bei der Wiedereinfuhr keine oder geringere Abgaben an; der Zoll kann einen Nachweis verlangen, dass die Ware vorher im Vereinigten Königreich war, etwa eine Kaufquittung oder Zollunterlagen. Wer RGR nutzen kann und für welche Waren, steht auf GOV.UK.

Wie wird die Wiederausfuhr nachgewiesen?

Erledigt wird die Temporary Admission durch die Wiederausfuhr der Ware aus Großbritannien – zum Beispiel zurück in die EU. Bei der Ausfuhr wird im CDS eine Ausfuhranmeldung abgegeben; sie schließt das TA-Verfahren ab und gibt die Zollsicherheit frei. Damit die Ware dabei eindeutig zugeordnet werden kann, lohnt sich schon bei der Einfuhr eine genaue Beschreibung mit Seriennummern. Wer die Frist verpasst, riskiert Abgaben und den Zugriff auf die Sicherheit (siehe oben).

Häufige Fragen zur vorübergehenden Einfuhr nach Großbritannien

Was ist Temporary Admission in Großbritannien?

Temporary Admission (TA) ist das Verfahren der britischen Zollverwaltung HMRC für Waren, die nur vorübergehend nach Großbritannien kommen. Es gibt sechs Bewilligungsarten, von der vollständigen Bewilligung über die Bewilligung durch Anmeldung bis zur mündlichen Anmeldung mit Formular C108. Welche passt, hängt von Ware, Verwendung und Ansässigkeit ab.

Wann reicht Temporary Admission, wann braucht man ein Carnet ATA?

Das Carnet ATA ist vor allem praktisch, wenn dieselbe Ausrüstung mehrmals über die Grenze geht, denn es ersetzt Anmeldung und Sicherheit und gilt bis zu 12 Monate. Eine Anmeldung zur Temporary Admission im CDS ist die Wahl, wenn die Ware nicht in die Carnet-Kategorien fällt oder länger als 12 Monate bleiben soll.

Werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig?

Das hängt von der Befreiungsart ab, die GOV.UK je Warenkategorie festlegt. Bei teilweiser Befreiung wird ein Teil des Zolls für die Dauer der Nutzung fällig; die Berechnung regelt HMRC. Prüfen Sie Ihre Ware vorab auf der GOV.UK-Seite zu den Befreiungen.

Wie wird die Wiederausfuhr nachgewiesen?

Mit der Ausfuhranmeldung im CDS beim Verlassen Großbritanniens. Entscheidend ist, dass die ausgeführte Ware eindeutig der eingeführten entspricht – deshalb sollten Beschreibung und Seriennummern schon in der Einfuhranmeldung stehen.

Wie lange darf die Ware in Großbritannien bleiben?

Die konkrete Frist steht in der Bewilligung bzw. ergibt sich aus der Anmeldung; laut GOV.UK beträgt sie je nach Ware in der Regel höchstens 24 Monate. Reicht die Zeit nicht, wenden Sie sich in der Regel vor Fristablauf an HMRC.

Funktioniert Temporary Admission auch bei Rückfuhr in die EU, etwa nach Deutschland oder Österreich?

Ja. Temporary Admission in Großbritannien gilt für Einfuhren aus jedem Land, also auch aus der EU. Erledigt wird das Verfahren durch die Wiederausfuhr aus Großbritannien, zum Beispiel zurück in die EU. Die Zollformalitäten auf EU-Seite sind davon getrennt zu betrachten.

Offizielle Quellen

Unterstützung bei der vorübergehenden Einfuhr

Sie möchten Ausrüstung, Muster oder Maschinen vorübergehend nach Großbritannien bringen? Beschreiben Sie Ware, Warenwert, Verwendungszweck und geplante Dauer über die Kontaktseite (EN) – unser Team hilft bei der Wahl des passenden Verfahrens (TA, IP oder Carnet ATA) und bei der Vorbereitung der Unterlagen. Den passenden Leistungsumfang klären Sie direkt mit dem Team.

Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung und beruhen auf den oben genannten offiziellen Hinweisen von GOV.UK/HMRC. Sie sind keine verbindliche Auskunft der Behörden und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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