Zollwissen · Exportkontrolle
Dual-Use-Güter: Ausfuhr nach Großbritannien mit Genehmigung oder EU001
Elektronik, Chemikalien, Verbundwerkstoffe, Drohnen oder Software mit Verschlüsselung: Wer solche Waren nach Großbritannien liefert, muss vor der Zollabwicklung prüfen, ob eine Ausfuhrgenehmigung nötig ist. Oft hilft die allgemeine Genehmigung EU001, manchmal ist ein Antrag beim BAFA erforderlich.
Autor: Paweł Raczkowski, Easy Clearance. Stand: Oktober 2026.
Bei einer Lieferung nach Großbritannien denken die meisten Unternehmen zuerst an Zollanmeldung, Warentarifnummer und Präferenzursprung. Für eine bestimmte Gruppe von Waren kommt eine zweite, unabhängige Prüfung hinzu: die Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Sie gilt unabhängig vom Warenwert und ist keine Formalie. Den allgemeinen Ablauf einer Ausfuhr beschreibt unser Leitfaden Export nach England: Zoll Schritt für Schritt; dieser Artikel ergänzt ihn um die Genehmigungsfrage.
Was sind Dual-Use-Güter?
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologie, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können oder zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beitragen könnten. „Dual-Use“ heißt nicht, dass es sich um Rüstungsgüter handelt: Viele gewöhnliche Industrieprodukte fallen darunter. Typische Beispiele:
- Elektronik: leistungsstarke integrierte Schaltungen, Funkkommunikationssysteme, Geräte zum Abfangen von Signalen.
- Chemikalien: bestimmte Vorprodukte, Explosivstoffe und Stoffe, die zur Herstellung chemischer Waffen dienen können.
- Werkstoffe: Kohlenstofffasern, keramische Materialien, Speziallegierungen für Luftfahrt und Verteidigung.
- Software und Technologie: Programme mit fortgeschrittenen kryptografischen Funktionen, Verschlüsselungstechnik, Systeme zum Eindringen in Netzwerke.
- Laser: Hochleistungslaser für Industrie und Forschung.
- Drohnen (UAV): unbemannte Luftfahrzeuge mit bestimmten technischen Parametern.
- Luftfahrtausrüstung: Avionik, Strahltriebwerke, Navigationssysteme.
Dual-Use Güter Ausfuhr Großbritannien: Was sich mit dem Brexit geändert hat
Seit dem Austritt aus der EU ist das Vereinigte Königreich ein Drittland. Eine Lieferung aus Deutschland oder Österreich nach Großbritannien ist damit eine Ausfuhr im Sinne der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und nicht mehr eine Verbringung innerhalb der Union. Ware, die früher ohne Genehmigung innerhalb der EU geliefert wurde, kann heute genehmigungspflichtig sein. Jeder Fall ist einzeln zu prüfen.
Die Genehmigungspflicht hängt nicht vom Zolltarif ab, sondern von den technischen Merkmalen der Ware. Die Zollanmeldung selbst bleibt eine gewöhnliche Ausfuhranmeldung mit den üblichen Dokumenten; eine erforderliche Genehmigung muss aber vorliegen, bevor die Ware die EU verlässt.
Dual-Use-Verordnung 2021/821: Ausfuhrliste und Genehmigungspflicht
Ausfuhrliste Dual-Use-Güter (Anhang I)
Anhang I der Verordnung 2021/821 ist die EU-Ausfuhrliste für Dual-Use-Güter. Er ist in zehn Kategorien gegliedert, von 0 (Kerntechnische Materialien) bis 9 (Luftfahrt und Antriebe). Für gelistete Güter ist die Ausfuhr in ein Drittland genehmigungspflichtig. Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig werden, wenn die zuständige Behörde den Ausführer über eine bedenkliche Verwendung unterrichtet hat oder ihm eine solche Verwendung bekannt ist.
So prüfen Sie Ihre Ware
- Technische Spezifikation der Ware heranziehen und den Hersteller nach der Güterlistennummer bzw. Exportkontrollklassifizierung fragen.
- Die Parameter mit dem aktuellen Anhang I abgleichen; maßgeblich ist die im Amtsblatt veröffentlichte Fassung.
- Ist die Ware gelistet, prüfen, ob die allgemeine Genehmigung EU001 anwendbar ist.
- Bestehen Zweifel, beim BAFA eine Auskunft zur Güterliste einholen, bevor die Ware verladen wird.
Allgemeine Genehmigung EU001 für Großbritannien
Die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union EU001 (Anhang II Abschnitt A der Verordnung 2021/821) erlaubt die Ausfuhr der meisten Güter aus Anhang I in eine Gruppe enger Partnerländer ohne Einzelantrag. Das Vereinigte Königreich gehört zu diesen Bestimmungsländern. Für Lieferungen nach Großbritannien ist EU001 deshalb oft der erste Weg, den Ausführer prüfen sollten.
Dabei gilt:
- Besonders sensible Güter sind von EU001 ausgenommen; für sie bleibt eine Einzelgenehmigung erforderlich.
- EU001 kann nicht genutzt werden, wenn die Behörde den Ausführer über eine bedenkliche Endverwendung unterrichtet hat.
- Ausführer müssen die Registrierungs- und Meldepflichten erfüllen, die das BAFA für die Nutzung allgemeiner Genehmigungen vorgibt.
- In der Ausfuhranmeldung wird die genutzte Genehmigung angegeben; Nachweise sind aufzubewahren.
BAFA Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter
Für Ausführer mit Sitz in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zuständige Genehmigungsbehörde. Greift EU001 nicht, etwa weil die Ware ausgenommen ist, wird eine Einzelgenehmigung beim BAFA beantragt. Üblicherweise gehören dazu eine genaue Warenbeschreibung mit technischen Daten, Angaben zum Empfänger und Endverwender sowie eine Endverbleibserklärung. Österreichische Unternehmen wenden sich an die in Österreich zuständige Behörde; die EU-Verordnung gilt dort ebenso.
Planen Sie die Bearbeitungszeit ein: Eine Ausfuhranmeldung für genehmigungspflichtige Ware kann erst mit gültiger Genehmigung abgegeben werden. Die EU-seitige Ausfuhranmeldung erstellt ein Zollvertreter in der EU; Easy Clearance als in CDS registrierte britische Zollagentur übernimmt die Einfuhrseite in Großbritannien.
Wichtig: Auch Technologie und Software sind erfasst
Nicht nur der physische Warenversand wird kontrolliert. Auch die Übermittlung von Technologie, zum Beispiel technischer Zeichnungen per E-Mail, Download oder mündlich an einen Empfänger im Ausland, kann genehmigungspflichtig sein. Prüfen Sie deshalb auch Datenübertragungen an britische Partner.
Umgekehrte Richtung: britische Dual-Use-Ware in die EU (ECJU)
Wird Ware aus dem Vereinigten Königreich in die EU geliefert, etwa als Rücksendung oder Weiterlieferung, gilt das britische Exportkontrollrecht. Zuständig ist die Export Control Joint Unit (ECJU) beim Department for Business and Trade. Das Vereinigte Königreich führt eine eigene UK Strategic Export Controls List, die weitgehend auf der EU-Liste beruht, aber ein eigenständiges Dokument ist.
Open General Export Licence (OGEL)
Eine OGEL ist eine allgemeine britische Genehmigung für bestimmte Güter und Bestimmungsländer ohne Einzelantrag. Der Ausführer registriert sich im System SPIRE und meldet die Nutzung der jeweiligen OGEL an. Die Ware muss genau dem OGEL-Text entsprechen, das Bestimmungsland muss zugelassen sein, und Aufzeichnungen sind mindestens 4 Jahre aufzubewahren.
Standard Individual Export Licence (SIEL)
Deckt keine OGEL die Ware oder das Bestimmungsland ab, ist eine SIEL über SPIRE zu beantragen, mit Warenbeschreibung, Bestimmungsland, Endverwender, End-User Undertaking (EUU), technischer Spezifikation und Proforma-Rechnung. Die ECJU nennt für die Bearbeitung eine Zielgröße von 20 Arbeitstagen; das ist keine Garantie für den Einzelfall. Bei Fragen ist die ECJU Helpline erreichbar: 020 7215 4594 oder ecju.helpline@businessandtrade.gov.uk.
Folgen einer Ausfuhr ohne Genehmigung
Eine Ausfuhr genehmigungspflichtiger Güter ohne Genehmigung ist in Deutschland nach dem Außenwirtschaftsgesetz straf- oder bußgeldbewehrt. Auf britischer Seite ist sie eine Straftat nach dem Export Control Act 2002 und der Export Control Order 2008:
- Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bei vorsätzlichem Verstoß,
- Geldstrafen ohne Obergrenze,
- Einziehung der Ware und von Vermögenswerten,
- Ausschluss von weiteren Ausfuhrtätigkeiten.
Die UK Border Force kann Sendungen beschlagnahmen. Klären Sie die Genehmigungsfrage deshalb vor dem Transport und nicht erst an der Grenze.
Offizielle Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung)
- BAFA: Ausfuhrkontrolle
- GOV.UK: Strategic export controls licensing (EN)
- GOV.UK: Open General Export Licences (EN)
- GOV.UK: UK Strategic Export Controls List (EN)
Häufige Fragen
Brauche ich für Dual-Use-Güter nach Großbritannien eine Ausfuhrgenehmigung?
Ja, wenn die Ware in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 gelistet ist. Seit dem Brexit ist Großbritannien ein Drittland, deshalb ist die Lieferung eine genehmigungspflichtige Ausfuhr. Oft genügt die allgemeine Genehmigung EU001, sonst ist eine Einzelgenehmigung beim BAFA zu beantragen.
Gilt die allgemeine Genehmigung EU001 für Lieferungen ins Vereinigte Königreich?
Das Vereinigte Königreich gehört zu den Bestimmungsländern der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union nach Anhang II der Verordnung 2021/821. Besonders sensible Güter sind von EU001 ausgenommen, und die Bedingungen sowie die Registrierungs- und Meldepflichten beim BAFA müssen erfüllt sein.
Wie prüfe ich, ob meine Ware in der Ausfuhrliste (Anhang I) steht?
Gleichen Sie die technischen Parameter der Ware mit den zehn Kategorien von Anhang I ab und fragen Sie den Hersteller nach der Güterlistennummer. Bei Unsicherheit kann das BAFA verbindlich Auskunft geben.
Wann ist das BAFA zuständig und wie beantrage ich eine Genehmigung?
Für Ausführer mit Sitz in Deutschland ist das BAFA zuständig. Greift keine allgemeine Genehmigung, wird eine Einzelgenehmigung elektronisch beim BAFA beantragt, mit Warenbeschreibung, Endverwender und Endverbleibsdokumenten.
Was gilt umgekehrt, wenn britische Dual-Use-Ware in die EU geliefert wird (ECJU)?
Für Ausfuhren aus dem Vereinigten Königreich gilt das britische Exportkontrollrecht. Zuständig ist die Export Control Joint Unit (ECJU); in Frage kommen eine Open General Export Licence (OGEL) oder eine Standard Individual Export Licence (SIEL), die über SPIRE beantragt wird.
Welche Folgen hat eine Ausfuhr ohne Genehmigung?
In Deutschland ist ein Verstoß nach dem Außenwirtschaftsgesetz straf- oder bußgeldbewehrt. Im Vereinigten Königreich drohen nach dem Export Control Act 2002 bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe und unbegrenzte Geldstrafen; Sendungen können beschlagnahmt werden.
Unterstützung bei der Ausfuhr nach Großbritannien
Liegt die Genehmigung vor oder ist geklärt, dass keine erforderlich ist, geht es um die Zollabwicklung. Informationen zu unserer Zollabwicklung für die Ausfuhr nach Großbritannien finden Sie auf der Leistungsseite. Beschreiben Sie Ware, Route und Termin über das Kontaktformular; die Entscheidung über eine Exportgenehmigung trifft allein die zuständige Behörde.
Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen und operativen Orientierung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung; in Fragen der Exportkontrolle wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder eine auf Außenwirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei.