Zollwissen · Fahrzeuge, Wohnmobile und Anhänger
Wohnmobil nach Großbritannien importieren: Zoll, NOVA, IVA und DVLA-Zulassung
Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, NOVA, IVA und DVLA-Zulassung für Wohnmobile und Campervans, die dauerhaft nach Großbritannien kommen – Schritt für Schritt.
Redaktion: easyclearance.pl. Stand: Oktober 2026; Angaben zu NOVA mit gov.uk abgeglichen.
Wer ein Wohnmobil oder einen Campervan aus Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land dauerhaft nach Großbritannien bringt, durchläuft mehrere Verfahren nebeneinander: Zollanmeldung, NOVA-Meldung bei HMRC, technische Genehmigung (IVA) und die Zulassung bei der DVLA. Fehlt einer dieser Schritte, drohen Probleme mit Versicherung, MOT und Zulassung. Dieser Leitfaden richtet sich an Halter, die umziehen oder ein Wohnmobil dauerhaft importieren – nicht an Urlaubsreisende.
Sobald das Wohnmobil das EU-Zollgebiet verlässt, wird es wie jede andere Ware behandelt. Den Gesamtablauf von der Ausfuhr bis zur Einfuhr erklärt unser Leitfaden Export nach England: was ist zu beachten?. Im Folgenden geht es um die Besonderheiten beim Wohnmobil.
Wohnmobil, Campervan, Wohnwagen: warum die Unterscheidung zählt
Das britische Recht behandelt diese Fahrzeuge unterschiedlich:
| Fahrzeug | Beschreibung | Klasse | Wichtigstes Verfahren |
|---|---|---|---|
| Wohnmobil (Motorhome, Motorcaravan) | Selbstfahrendes Fahrzeug mit Wohnaufbau | M1 (Sonderfahrzeug) | IVA oder GB Conversion IVA |
| Campervan | Zum Wohnfahrzeug ausgebauter Transporter oder Bus | M1 oder N1 | IVA oder GB Conversion IVA |
| Wohnwagen (Caravan) | Gezogener Wohnanhänger | O2 | Andere Regeln für Anhänger |
Wohnmobile und Campervans sind Kraftfahrzeuge und durchlaufen dieselben Verfahren wie Pkw. Für den gezogenen Wohnwagen gelten andere Regeln – siehe Wohnwagen nach Großbritannien einführen.
Wohnmobil Einfuhr Großbritannien: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Ein Wohnmobil wird unter der Position 8703 eingereiht (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt). Die genaue zehnstellige Warennummer hängt unter anderem von Antriebsart und Hubraum ab; maßgeblich ist der UK Trade Tariff. Wie Sie die richtige Nummer finden, erklärt der Beitrag Zolltarifnummer für England finden.
- Zoll: Für Fahrzeuge mit Ursprung in der EU und gültigem Ursprungsnachweis nach dem Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) fällt kein Zoll an. Ohne Ursprungsnachweis gilt der Drittlandszollsatz laut UK Trade Tariff. Fragen Sie beim Kauf vom Händler nach einer Ursprungserklärung – mehr dazu unter REX-Ursprungserklärung: Wortlaut für Großbritannien.
- Einfuhrumsatzsteuer: 20 % auf den Zollwert (Kaufpreis, Transport und Versicherung bis zur Grenze) zuzüglich eines etwaigen Zolls. Details im Beitrag Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien.
Wer die Voraussetzungen der Befreiung für Umzugsgut erfüllt, kann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vermeiden (siehe unten). Einen verbindlichen Betrag nennen wir erst nach Prüfung der Unterlagen.
Wer meldet was an?
- EU-Seite: Je nach Fall ist im Abgangsland eine Ausfuhranmeldung nötig, etwa wenn ein Händler steuerfrei in ein Drittland liefert. Diese Anmeldung gibt der Ausführer oder ein Zollvertreter in der EU ab.
- Britische Seite: Easy Clearance übernimmt als in CDS registrierte britische Zollagentur mit britischer EORI-Nummer die Einfuhranmeldung in Großbritannien. Der Einführer braucht dafür eine EORI-Nummer – siehe EORI-Nummer: wann Sie sie für Großbritannien brauchen.
NOVA-Meldung: der Pflichtschritt vor der Zulassung
NOVA (Notification of Vehicle Arrivals) ist die Meldung eines eingeführten Fahrzeugs an HMRC. Ohne NOVA lässt die DVLA das Wohnmobil nicht zu. Laut gov.uk (Importing vehicles into the UK) müssen Sie HMRC innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft des Fahrzeugs in Großbritannien informieren.
Die Meldung erfolgt online und ist kostenlos. Danach erhalten Sie eine NOVA-Referenz, die Sie für den Zulassungsantrag V55/5 bei der DVLA brauchen. Melden müssen Privatpersonen, die ihr eigenes Wohnmobil einführen, ebenso wie Unternehmen und Händler (für jedes Fahrzeug einzeln). Anzugeben sind unter anderem Fahrgestellnummer (VIN), Hersteller, Modell, Baujahr, Halterdaten sowie Herkunftsland und Einfuhrdatum.
IVA beim Wohnmobil: GB Conversion IVA oder volle IVA?
Das Verfahren der Einzelgenehmigung (IVA, Individual Vehicle Approval) führt die DVSA durch. Für ein Wohnmobil aus der EU ist der Weg ähnlich wie beim Pkw.
GB Conversion IVA ist in der Regel der richtige Weg, wenn
- eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Herstellers vorliegt (Basisfahrzeug und Aufbauhersteller) und
- die EU-Typgenehmigung für das Fahrzeug gilt.
Eine volle IVA ist nötig, wenn
- keine EU-Typgenehmigung oder CoC vorliegt,
- das Wohnmobil individuell ausgebaut wurde, etwa ein vom Halter umgebauter Kastenwagen,
- das Fahrzeug gegenüber der Originalspezifikation wesentlich verändert wurde oder
- es sich um ein älteres Wohnmobil handelt, für das keine CoC mehr erhältlich ist.
Was prüft die DVSA beim Wohnmobil?
Wie beim Pkw unter anderem:
- Scheinwerfer, angepasst an den Linksverkehr,
- Tachometer mit Anzeige in mph,
- Abgaswerte im Abgleich mit den CoC-Daten,
- Fahrgestellnummer und Herstellerschilder.
Zusätzlich beim Wohnaufbau, je nach Ausstattung:
- Sicherheitsgurte an allen Sitzplätzen, die während der Fahrt genutzt werden (auch im Wohnbereich),
- Notausstiege und Fluchtfenster,
- Befestigung und Belüftung der Gasflaschen sowie Gasmelder bei vorhandener Gasanlage,
- Sicherheit der 12-V- und gegebenenfalls 230-V-Elektrik.
Klären Sie Termin und Anforderungen frühzeitig mit der DVSA, damit das Wohnmobil nicht lange unzugelassen steht.
Welche Unterlagen verlangt der Zoll für das Wohnmobil?
| Unterlage | Wofür |
|---|---|
| Rechnung oder Kaufvertrag mit Fahrgestellnummer, Beschreibung, Wert und Baujahr | Zoll |
| Frachtbrief (CMR bei Straßentransport, sonst B/L oder AWB) | Zoll |
| Zulassungsbescheinigung aus dem Abgangsland (z. B. Fahrzeugschein) | Zoll, DVLA |
| EORI-Nummer des Einführers | Zoll |
| Ursprungserklärung (Statement on Origin) | Zoll, für den TCA-Präferenzsatz |
| Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vom Hersteller oder Vertragshändler | DVSA, DVLA |
| Eigentumsnachweis | DVLA |
| Unterlagen zur Gasanlage, Servicehistorie | Falls vorhanden; hilfreich bei Rückfragen zum Zollwert |
Prüfen Sie vor dem Transport, dass Fahrgestellnummer, Hersteller und Modell auf Rechnung, Zulassungsbescheinigung und CoC übereinstimmen.
Wohnmobil DVLA-Zulassung: vom IVA-Zertifikat zum V5C
Nach bestandener IVA und erledigter NOVA-Meldung folgt die Zulassung:
- Antrag V55/5 ausfüllen.
- Unterlagen beifügen: IVA-Bescheinigung, CoC, NOVA-Referenz, Eigentumsnachweis und Identitätsnachweis.
- Die einmalige First Registration Fee (£55) zahlen.
- Kfz-Steuer (VED) zahlen.
- Das V5C (Logbook) erhalten – die britische Zulassungsbescheinigung.
- Nach Erhalt des Kennzeichens britische Kennzeichenschilder bei einem registrierten Anbieter bestellen.
Eine deutsche oder österreichische Hauptuntersuchung ersetzt das britische MOT nicht. Wann das erste MOT fällig ist, klären Sie bei der Zulassung mit der DVLA. Bei Wohnmobilen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse können strengere Anforderungen gelten (etwa bei Genehmigung, Steuer und Prüfintervallen) – prüfen Sie diese vor dem Kauf.
Wohnmobil als Umzugsgut zollfrei nach UK (ToR)
Wer seinen Hauptwohnsitz dauerhaft nach Großbritannien verlegt und das Wohnmobil als persönliches Umzugsgut mitbringt, kann die Befreiung Transfer of Residence Relief (ToR) beantragen. Dann fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Wichtige Voraussetzungen laut HMRC (Transfer of residence to Great Britain):
- Sie haben das Wohnmobil mindestens 6 Monate besessen und selbst genutzt.
- Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz dauerhaft nach Großbritannien und haben zuvor mindestens 12 Monate außerhalb Großbritanniens gelebt.
- Das Fahrzeug wird innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug eingeführt.
- Sie dürfen es nach der Einfuhr 12 Monate lang nicht verkaufen, verleihen oder vermieten.
Den Antrag stellen Sie online bei HMRC, möglichst vor der Einfuhr. Die NOVA-Meldung und die DVLA-Zulassung bleiben auch bei bewilligter Befreiung Pflicht.
Häufige Fragen
Was kostet der Zoll beim Import eines Wohnmobils nach UK?
Wohnmobile werden unter der Position 8703 eingereiht. Mit Ursprung in der EU und gültigem Ursprungsnachweis nach dem Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) fällt kein Zoll an; ohne Ursprungsnachweis gilt der Satz laut UK Trade Tariff. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 20 % auf Zollwert plus Zoll, sofern keine Befreiung als Umzugsgut greift.
Ist die NOVA-Meldung Pflicht?
Ja. Für ein eingeführtes Fahrzeug muss HMRC über NOVA (Notification of Vehicle Arrivals) informiert werden, laut gov.uk innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Großbritannien. Ohne NOVA lässt die DVLA das Fahrzeug nicht zu.
GB Conversion IVA oder volle IVA – was gilt für mein Wohnmobil?
Liegt eine gültige EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Herstellers vor, ist in der Regel die GB Conversion IVA der Weg. Fehlt die CoC, wurde das Fahrzeug individuell ausgebaut oder wesentlich verändert, ist eine volle IVA nötig.
Kann ich mein Wohnmobil beim Umzug zollfrei einführen?
Möglicherweise, über die Transfer of Residence Relief (ToR). Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie das Wohnmobil mindestens 6 Monate besessen und selbst genutzt haben und Ihren Hauptwohnsitz dauerhaft nach Großbritannien verlegen. Die Befreiung beantragen Sie bei HMRC.
Darf ich als Tourist mit deutschem Kennzeichen in UK fahren?
Wer nicht in Großbritannien wohnt, darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug bis zu 6 Monate ohne britische Zulassung nutzen. Wer seinen Wohnsitz nach Großbritannien verlegt, muss NOVA, Zollabfertigung und DVLA-Zulassung durchlaufen.
Brauche ich eine britische Versicherung?
Für die dauerhafte Nutzung als Einwohner Großbritanniens sollten Sie eine Versicherung bei einem britischen Versicherer abschließen. Klären Sie mit Ihrem bisherigen Versicherer, wie lange Ihre Police die Fahrt nach und die Nutzung in Großbritannien abdeckt.
Offizielle Quellen
- GOV.UK: Importing vehicles into the UK (EN)
- HMRC: Transfer of residence to Great Britain (EN)
- UK Trade Tariff (EN)
Wohnmobil nach Großbritannien importieren – mit Unterstützung
Easy Clearance übernimmt die britische Einfuhrabfertigung Ihres Wohnmobils oder Campervans und hilft bei der Vorbereitung der Unterlagen für ToR, NOVA und IVA. Die Ausfuhranmeldung auf EU-Seite gibt ein Zollvertreter im Abgangsland ab. Mehr zum Ablauf auf unserer Seite Fahrzeugimport England: Zollabwicklung. Senden Sie uns Fahrzeugdaten, Route und geplanten Umzugstermin über das Kontaktformular oder rufen Sie an: +44 7404 091503.
Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.